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was ich gebe, und in beidem kann ich bereits an frühere Forscher anknüpfen, die so wie ich das Glück hatten, diese ehrwürdigen Quellen benützen zu können. Pertz, Palacky und Dudik haben nach beiden Richtungen hin bereits werthvolle Beiträge geliefert; nur Munch hat gerade diese Partie arg vernachlässigt, ja er hat die Register der zweiten Hälfte des Jahrhunderts mit einigen nichtssagenden Bemerkungen abgefertigt. So wie ich an die Bemerkungen und Wahrnehmungen der Vorgänger anschliesse, so können es vielleicht spätere Benützer der Bände an meine thun; sie werden, wenn sie auf einzelne Partien oder einzelne Bände sich beschränken, mich in vielen Punkten vielleicht berichtigen, sicher ergänzen können, aber sie werden der Mühe enthoben sein, all' die langwierigen Vorarbeiten nochmals zu machen, sie werden bereits über die Fragen, welche in Betracht zu ziehen sind, orientirt sein, und damit rechtfertige ich es, wenn ich diese Skizzen hiemit der Oeffentlichkeit übergebe.

Bestand. Die 47 Bände bis zum Tode Bonifaz' VIII. bilden, so wie sie jetzt im Archive unter den Nummern 4--501) aufgestellt sind, keine ununterbrochene Serie, d. h. sie umfassen nicht in ihrer Gesammtheit die chronologisch fortschreitende Briefmasse der Päpste des 13. Jahrhunderts. Es ist vielmehr eine Anzahl von Bänden auszuscheiden, die theilweise durch ihre abweichende Anlage oder ihre exemtionelle Stellung zu gesonderter Betrachtung herausfordern, theils identisch mit andern Bänden sind. Es sind dies folgende: T. 6. (Innocenz III. Vol. III.); T. 27. (Urban IV. Vol. II.); T. 29. (Urban IV. Vol. IV.); T. 30. (Clemens IV. Vol. I.); T. 31. (Clemens IV. Vol. II.); T. 33. (Clemens IV. Vol. IV.); T. 34. (Clemens IV. Vol. V.); T. 35. (Clemens IV. Vol. VI.); T. 36. (Clemens IV. Vol. VII.); T. 40. (Nicolaus III. Vol. II.); T. 42. (Martin IV. Vol. II.).

Die nach dieser Ausscheidung übrig bleibenden 36 Bände bieten in nachstehender Weise die Briefe ihrer Päpste dar:

Innocenz III. T. 4. Annus I. II; T. 5. A. III. (Fragment) V. VI.

VII; T. 7. A. VIII, IX; T. 8. A. XIII. XIV. XV. XVI. Es
fehlen A. IV. X. XI. XII, XVII. XVIII. XIX.

Honorius III. T. 9. A. I. II; T. 10. A. III. IV; T. 11. A. V. VI;
T. 12. A. VII. VIII; T. 13. A. IX. X. XI.

Gregor IX. T. 14. A. I. II. III; T. 15. A. IV. V; T. 16. A. VI;
T. 17. A. VII. VIII; T. 18. A. IX. X. XI; T. 19. A. XII.
XIII; T. 20. A. XIV. XV.

1) Nummer 1 enthält das Registerfragment Johann' VIII.; 2. 3. das Registrum Gregorii VII.

Innocenz IV. T. 21. A. I. II. III. IV. V; T. 22. A. VIII. IX. X;
T. 23. A. XI. XII. Es fehlen A. VI. VII.

Alexander IV. T. 24. A. I. II; T. 25. A. III. IV. V. VI. Es
fehlt A. VII (jetzt in Paris).

Urban IV. T. 26. A. I. II; T. 28. A. III. IV.

Clemens IV. T. 32. A. I. II. III. IV.

Gregor X. T. 37. A. I. II. III. IV.

Johann XXI. T. 38. A. I.

Nicolaus III. T. 39. A. I II. III.

Martin IV. T. 41. A. I. II. III. IV.

Honorius IV. T. 43. A. I. II.

Nicolaus IV. T. 44. A. I. II; T. 45. A. III; T. 46. A. IV. V.
Bonifaz VIII. T. 47. A. I; T. 48. A. II. III; T. 49. A. IV. V.
VI: T. 50. A. VII. VIII. IX.

Die fortlaufende Serie. Diese zuletzt angeführten Bände bilden nicht nur dadurch eine in sich abgeschlossene Serie, dass sie chronologisch von Pontificat zu Pontificat und innerhalb derselben von Jahr zu Jahr fortschreitend uns die Papstbriefe überliefern, sondern auch dadurch, dass sie eine einheitliche Anlage zeigen, die selbstverständlich während des Jahrhunderts Wandlungen und Modificationen erfährt, aber nicht so eingreifende, dass man von ihnen als das Registerwesen selbst berührenden Neuerungen sprechen könnte. Vor allem ist ihnen allen gemeinsam, dass sie den Eindruck gleichmässiger Schreiberarbeit, nicht der geschäftsmässigen Erledigung von Aktenstücken machen. Letztere liesse vermuthen, auch wenn man sich die Schreibestube der Registratur noch so geordnet und gut verwaltet vorstellen würde, dass sich die ruckweise Erledigung der in dieselbe zur Registrirung übertragenen Briefe durch Wechsel von Händen und Dinte und ähnliche Erscheinungen kundgebe; dies ist aber nicht der Fall, sondern ganz gleichartig fliesst die Schrift über die Reihenfolge der Briefe dahin, hie und da flüchtig werdend, dann sich wieder verbessernd, als ob der über seiner langweiligen Arbeit erlahmende Schreiber sich seiner Pflichten wieder bewusst würde, oder vom Chef der Schreibestube an sie gemahnt worden wäre. Manchmal gibt sich sogar der Schreiber selbst eine Mahnung mit auf den Weg, fleissig zu sein.

Schreiber. Durch ähnliche Schreibernoten erfahren wir nun auch einiges über die Zusammensetzung der Bände, und aus ihnen ergibt sich zunächst mit Sicherheit die für die Beurtheilung der Anlage wichtige Thatsache, dass die Theilung der Arbeit nach Lagen oder Jahren, nicht nach Briefen oder Briefgruppen vorgenommen

wurde. Schon Pertz (Archiv 5.) hat eine Anzahl solcher Schreibernoten angeführt; ich stelle hiemit die von ihm nicht berücksichtigten aus allen Bänden des Jahrhunderts zusammen: T. 4. fol. 145. (Beginn von A. II. Innocenz' III.): „Jo. de Porta coplevit. T. 5. fol. 1:, Maquardus scribit presentem librum." fol. 109 (stark gebräunte Versoseite, Ende von A. VI.): „B. Francisci. T. 7. fol. 1: N. de

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Palma. " T. 8. fol. 135. (Beginn von A. XVI. Innocenz' III.): ,Sygerus Nolini scripsit hunc librum." T. 9. fol. 1: Floretius copiavit. T. 12: Ausser dem von Pertz auf fol. 1 gelesenem sah ich noch am letzten Blatte des Codex stark abgewaschen: „Das Radulphus Jaquetelli scripsit de isto libro LXXV folia videlicet | gross ; und etwas tiefer: Thierricus Thome scripsit de isto libro.. folia. . folium continet LXXII lineas." T. 24. fol. 74'. (Ende einer Lage inmitten des A. I. Alexander' IV.):,Hic cessavit scribere Jo. de Novaria dictus de Gabella", und fol. 75: Usque hic scribsit Jo. de Novaria de Gabella. Incepit ibi scribere." fol. 1: Rasonus de civitate Astense conscripsit." T. 41. fol. 121. (Beginn von A. III. Martin' IV.): Johannes Franconis." T. 44. fol. 1: Magister Johannes de Scilicibus scribit de isto libro.... quaternos primos et Johannes de . . . quatuor. . . quaternos." T. 46. fol. 1: Thomas Porc de suo libro fol. VI XV... folio continente VI lineas que folia reducta ad .... centum linearum . . . isti ... XV florenorum," fol. 100'. (Eude einer Lage):, Franciscus de Egra habet tres quaternos sequentes.“ - fol. 130. (Ende eines Quinternio): , desunt tres quaterni sequentes quos habet socius Wanceslai. fol. 157. (Beginn der Litterae curiales A. IV.): „ istud totum scriptum est exceptis rubricis et scripsit Theodoricus.“ T. 47. fol. 1:, Thomas Porch." T. 48. fol. 1:, Guillelmus de Burgo." - T. 49. fol. 113. (Beginn von A. V. Bonifaz' VIII.): Fr. Petrus de Urbe." - T. 50. fol. 1: Dñs Jo. Godini." Einige weitere Schreibernotizen geben zu besonderen Bemerkungen Anlass: In T. 32. (Clemens IV.) steht auf dem leeren fol. 125: Frater Eichlus monachus Ord. Cisterciensis de Moris. Incepit scribere feria III. post Pascham istum librum", und auf dem gleichfalls leeren fol. 126', Istud regestum fuit inceptum XVI. Kl. Octobris anno domini M.CC. LXIII et finitum fuit in Vigilia Nativitatis S. Marie, quando dominus .V. papa recessit de Urbeveteri anno domini M.CC.LXIIII1), et sic duravit per X menses." Diese beiden leeren

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1) Genau den Tag der Abreise Urban' IV. von Orvieto auf den 7. September zu setzen, zwingt die Notiz nicht, es kann ja auch von Vorbereitungen zur Reise oder dem bereits begonnenen Abzuge des Hofes die Rede sein. Noch am 9. ur

Blätter sind ebenso wie das ihnen vorliegende leere fol. 124 schwer
in dem Gefüge des Codex unterzubringen1). Nach dem leer gelassenen
fol. 114, das sicher den Schluss der letzten Lage des Annus II. bildet,
stehen auf fol. 115 die Capitula litterarum curialium dieses Jahres;
es ist dies ein loses Blatt, denn sicher beginnt mit fol. 116 wieder
eine Lage, welche auf fol. 123 endet. Gewiss ist ferner fol. 133 der
Anfang des ersten Quaternio im Annus III, dem vom fol. 127 an sein
Index vorgesetzt ist. Wir erhalten also hier von fol. 127-132 eine
geschlossene Lage von 6 Blättern für denselben, und es erübrigen
noch die 3 leeren Blätter an der Scheide von Annus II. und III, von
denen die beiden letzten eben die zu behandelnden Schreibernotizen
enthalten. Ich vermuthe nun, dass fol. 124 ein Einlegeblatt sei, die
beiden andern aber organisch mit einander zusammenhängen und
ursprünglich zu Umschlägen dienten, und zwar nacheinander vier ver-
schiedenen Arbeiten der Registratur. Die Note auf fol. 126′ führt uns
sicher zu Urban' IV. drittem Regierungsjahre; dasselbe beginnt am
4. September 1263; also 12 Tage nachher begann die Führung des
Registers, und am 7. September 1264 schliesst sie. Diesem Jahrgange
Urban' IV. haben nun diese Blätter als Umschlag gedient, ob den
uns jetzt erhaltenen oder den Originaleintragungen lässt sich nicht
sagen; die Notiz weist eine andere Schriftart als die Register auf,
eine Vergleichung der Hände ist daher ganz unmöglich. Indem
der Jahrgang III. zu den beiden vorhergehenden des Papstes gelegt
wurde, war der Umschlag überflüssig, fand aber wahrscheinlich
schon unter Clemens IV. weitere Verwendung, zunächst für eines
seiner Regierungsjahre, auf welches sich dann die Notiz auf fol. 125
beziehen würde. Clemens' IV. Pontificatsjahre begannen nach Potthast
mit dem 15. Februar, also einige Wochen nachher konnte immerhin
erst die Führung des Registers im Original oder die Abschrift eines
uns vorliegenden Jahrganges begonnen haben. Allerdings hindert
uns nichts, die Notiz auch auf einen der Vorgänger Urban' IV. zu
beziehen; dagegen machen es zwei weitere Noten auf fol. 125 un-
wahrscheinlich, dass ein anderer Nachfolger als Clemens IV. gemeint
sei. Es steht noch da: Rubrice librorum regestrorum que debent


kundet Urban nach Potth. 19017 zu Orvieto. Immerhin hat aber die Notiz histori-
schen Werth, da man bisher nur wusste, dass Urban nach seiner Abreise, die
nicht näher als nach dem 9. Sept. zu fixiren ist, am 2. October zu Peruggia ge-
storben sei.

1) Die stramme Bindung des Codex verhindert eine directe Einsichtnahme
in die Lagen. Mir half bei ihrer Feststellung eine gleichzeitige Foliirung, die für
die jedesmaligen ersten 4 Blätter der Quaternionen angebracht ist.

poni in libros" und "Clementis IIII Anno III et IIII". Wir wissen, dass die Rubricae, das sind die Indices der einzelnen Jahrgänge (und Serien), früher gesondert gelegen haben; für solche dienten also auch die Blätter als Umschlag. Ich werde später anzuführen haben, dass die Anlage einer Anzahl von Indices der ersten Päpste des Jahrhunderts ganz auffallende Aehnlichkeit mit denen Urban' IV. aufweisen, und dass es daher sehr wahrscheinlich sei, dass sie zusammen erst unter diesem Papste oder noch etwas später angefertigt worden seien; vielleicht dienten gerade dieser Arbeit der Registratur die Blätter als Umschlag, und zugleich scheint der letzte Theil des Satzes auf den Zeitpunkt zu deuten, an dem ihre Einordnung zu den Jahrgängeu selbst beschlossen worden war. Die zweite angeführte Notiz halte ich für die jüngste, und zwar deshalb, weil sich später bei der Geschichte der Bände zeigen wird, dass wahrscheinlich noch in Avignon der 3. und 4. Jahrgang Clemens' IV. zusammen in einem Liber gelegen hatten. Dem verdankten dann auch die endlich unnütz gewordenen Blätter ihren Standort vor dem 3. Jahrgange des Papstes. Dass derartige Blätter in der Registratur zu verschiedenen Zeiten verschiedene Verwendung fanden, beweist klar ein Blatt, das jetzt dem Registerbande 111 (Johann' XXII. Secretregister A. VII. VIII.) als Vorsteckblatt dient. Dort steht, wie mir Freund Grauert zeigte: , Florencius de Sabulo scribit primum et secundum librum domini Honorii pape III. et incepit scribere die XVIII. Februarii. Es ist dies derselbe Florentius, der sich als Copist im T. 9. fol. 1 vor dem ersten Jahre Honorius' III, nennt. Ich habe mich nun bei genauer Einsicht der zwei ersten Jahrgänge Honorius' III. nicht entschliessen können, alles von einer Hand geschrieben anzusehen. Es läge daher nahe, anzunehmen, dass wir in jenem Blatte des Johannes bandes einen Bestandtheil der von Florentius angefertigten Copie der jetzt vorhandenen Jahrgänge vor uns haben, was dann auch an der Spitze des ersten Jahrganges durch die Notiz: „Floretius copiavit" angemerkt worden sei. Ich kann es auch nicht verhehlen, dass ich lange schwankte, ob nicht diese Notiz wirklich in letzterem Sinne zu deuten sei, zumal da auch sonst Anzeichen vorhanden sind, dass unsere Bände nochmals copirt worden seien. So wenn T. 24. fol. 69 (wo auch ein Blattvermerk ist) steht: hic incipe", oder wenn wir T. 24. fol. 121 am Beginn einer neuen Lage und zu Beginn der Litterae curiales in Cursive geschrieben finden: , non scribantur". Aber gegenüber allen anderen Wahrnehmungen müssen doch diese in den Hintergrund treten und auf specielle Arbeiten oder Auszüge aus den Registern bezogen werden; bei letzterem Falle ist es auch gar nicht unwahrschein

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