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sichten aber wurden durchkreuzt durch die Bemühungen Casati's und Feria's, die ihre Instructionen eben nicht in Madrid, sondern in Innsbruck, bei Erzherzog Leopold, sich holten und im Sinne des letzteren, gegen ihren Hof, Politik auf eigene Faust trieben, wie das übrigens bei den Organen dieses Hofes (Madrid war allzu fern!) keineswegs sehr selten war. Siehe ganz besonders S. 58 der „Casati-Correspondenz", dazu S. 50 der Einleitung. Ref. gedenkt das Schicksal dieses Madrider Vertrages unter Heranziehung weiteren Materials in einer besonderen Arbeit zu behandeln, die genauer ausführen und noch schärfer betonen wird, was dort nur angedeutet werden konnte.

Der Vertrauensmann Cavazza's, von dem auf S. 200, bezw. S. 478, Anm. 50 die Rede ist, kann wohl niemand anders als der Hauptmann Stephan Thys sein. Vgl. über denselben z. B. Salis S. 150. Als Adressaten der Schreiben Jenatschs aus Davos vom 6. Juli und 13. October 1634 (Urkundenbuch S. 113 und 124) vermuthe ich den damaligen Churer Dompropst (Vgl. S. 502 des Hauptbandes, Anmerk. 60). Dass Jenatsch der Anstifter des an Stampa, einem Anhänger von Ulysses Salis, verübten Mordes (26. Juli 1638) sei, ist für H. unzweifelhaft. Er beruft sich dafür nicht nur auf Sprecher, sondern auch auf eine Depesche Vico's vom 7. Aug. 1638. Leider wird uns der Wortlaut dieser Stelle nicht mitgetheilt. Etwas auffallend erscheint mir, dass Salis selbst in seinen Denkwürdigkeiten nicht geringste über diesen Mord verlauten lässt (wenigstens habe ich in der Moor'schen Bearbeitung nichts hierüber finden können).

Für den Untergang von Jenatsch möchte H. gerne die spanische Diplomatie, im besonderen Francesco Casati, Bruder des damaligen Gesandten in Luzern (Carlo C.), mitverantwortlich machen. Zwar bleibt sich unser Autor in dieser Beziehung keineswegs ganz consequent; bald drückt er sich mehr, bald weniger bestimmt aus, und dazwischen will er auch gar nichts gesagt haben. Auf S. 46 (unten) des „Urkundenbuches « scheint er so ziemlich zurückzunehmen, was er unmittelbar vorher, S. 44-45, behauptet hat. >> Wie aber Casati seine Mission ausgeführt, ob er wirklich im geheimen gegen Jenatsch intriguiert und sich mit dessen Todfeinden ins Einvernehmen gesetzt hat, bleibt unbestimmt. Also nicht einmal so viel ist erwiesen, dass Casati gegen Jenatsch intriguiert habe! Diesem Zugeständnis gegenüber verliert alles das, was der Verf. weiter noch über diesen Punkt bemerkt, gar sehr an Gewicht. Aus Sprecher (Moor'sche Ausgabe II, 280) und den Depeschen des venetianischen Residenten Vico ergibt sich nur so viel, dass eine nicht unbedenkliche Spannung zwischen Jenatsch und den Staatsmännern Spanien-Mailands vorhanden war vielleicht auch weniger: dass im protestantisch-venetianischen Lager von einer solchen Spannung gemunkelt wurde. Einzig Salis (S. 298 der Moor'schen Bearbeitung) geht weiter, indem er von einer, stillschweigenden Einwilligung der spanischen Agenten zur Beseitigung von Jenatsch spricht. Aber Salis bezeichnet das ausdrücklich als etwas Geglaubtes. Er schreibt zudem erst lange Zeit nach dem Ereignisse, und die Vermuthung liegt nahe, dass die Kreise, in denen >> man etwas glaubte, ausser der Persönlichkeit des Schreibenden nicht allzu viele umfassten. Unmittelbar nach der Katastrophe fiel es keinem Menschen ein, in Casati einen der moralischen Urheber oder Förderer der

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That zu suchen: das dürfte eben aus den von H. mitgetheilten Aktenstücken, insbesondere aus der „Churer Relation" vom 15/25. Jan. 1639 (siehe Urkundenbuch S. 157) deutlich genug erhellen. Und was die Autorität von Salis betrifft, so hat gerade H. das Verdienst, zuerst nachdrücklich an dessen Memoiren Kritik geübt zu haben (vgl. meine Bemerkung in der „Casati-Corresp. << S. 168 oben, Anm. zu Nr. 153). Es wird sich zudem kaum empfehlen, über die geheimsten Gedanken der spanischen Diplomaten im Lager ihrer Gegner Aufschluss suchen zu wollen. Am besten würden uns darüber natürlich die Depeschen Francesco Casati's an den spanischen Statthalter in Mailand belehren. Leider findet sich, wie ich mich bei einem Aufenthalte in Mailand im Sept. 1894 überzeugen musste, im dortigen Archivio di Stato von dieser Correspondenz aus den hier in Betracht kommenden Jahren (1638 und 1639) nichts vor. Referent hofft später einmal im spanischen Staatsarchiv zu Simancas nachforschen zu können, und sollte sich da etwas finden, was für die Schuld Casati's spricht, so soll's Hrn. Haffter und der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten bleiben.

Freiburg i. d. Schweiz, Januar 1896.

H. Reinhardt.

Der pfälzische Wildfangstreit unter Kurfürst Karl Ludwig (1664-1667). Von Dr. Karl Brunner. Innsbruck. Wagner 1896, 68 S.

Die vorliegende Arbeit, die ihre Entstehung einer Anregung Erdmannsdörffers verdankt, ist als eine nützliche freudig zu begrüssen. Sie enthält einige nicht unerhebliche Ergänzungen unserer Kenntnisse über den Wildfangstreit, der in den politischen Wirren der sechziger Jahre des 17. Jahrh. eine grössere Rolle spielte, als manche scheinbar ungleich wichtigere Angelegenheit. Erst durch B.'s Arbeit begreifen wir die Zähigkeit, mit der Karl Ludwig an seinem Rechte festhielt, von den Wildfängen, d. h. >> von den Bastarden und den Fremden, die keinen nachfolgenden Herren hatten « bestimmte Abgaben zu fordern. Geht ja aus den statistischen Mittheilungen B.'s auf das deutlichste hervor, dass die aus den Abgaben der Wildfänge eingehenden Summen 12% des Gesammterträgnisses der pfälzischen Gebiete betrugen, dass es also in erster Linie praktische Gründe waren, die den Kurfürsten veranlassten, das lange ausser Brauch gekommene Recht wieder aufzunehmen. Ein weiteres Verdienst der vorliegenden Arbeit ist die einleitende Darstellung der Entstehung und Schicksale des Wildfangrechtes. Wir entnehmen derselben, dass das Wildfangrecht ein Ueberrest des altgermanischen Königsschutzes ist und nachweislich seit 1398 von dem Pfalzgrafen bei Rhein kraft königlicher Verpfändung geübt wurde. Weniger reich an neuen Ergebnissen ist die ausführliche Schilderung des Streites, der sich entspann, als Karl Ludwig, bald nach dem Ausgange des 30jährigen Krieges, durch die massenhafte Einwanderung solcher Wildfänge in sein Gebiet bestimmt, sein Recht in Anspruch nahm und gegen die benachbarten Fürsten, deren Gebiete zum Theile ursprünglich zu den dem Wildfangrechte des Pfälzers unterworfenen Ländern gezählt hatten, mit aller Energie geltend machte. Der wichtigste dieser Streite, der zwischen Pfalz und Mainz in den Jahren 1664-1667 endete 1667, vornehmlich durch allgemein politische Verhältnisse entschieden, mit dem Siege des Pfälzers. Die im Anhange beigegebene Karte veranschaulicht sehr deutlich die Grenzen, innerhalb deren der Pfälzer sein Recht auf die Wildfänge geltend zu machen suchte. A. Pribram.

Notizen.

Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde setzt auf die Lösung der folgenden 3 Preisaufgaben einen Preis von je 3000 M. aus der Mevissen-Stiftung:

1. Darstellung der durch die französische Revolution in der Rheinprovinz bewirkten agrarwirtschaftlichen Veränderungen.

2. Aufnahme und Ausgestaltung des gothischen Baustils in der heutigen Rheinprovinz bis zum Jahre 1350.

3. Die Gaue und Grafschaften im Umfang der heutigen Rheinprovinz sind für die Zeit von der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. bis zu Beginne des 12. Jahrh. nach Bestand, Grenzen und Verfassung nebst den in ihnen nachweisbaren Orten festzustellen. Im Zusammenhang mit der Auflösung der Grafschaftsverbände sind die Anfänge der Bildung und Organisation geistlicher und weltlicher Territorien darzulegen.

Die Bewerbungsschriften sind, entweder unter Namensnennung oder anonym mit einem Sinnspruche versehen (unter Beifügung eines versiegelten Zettels, der auf der Aussenseite den Sinnspruch, inwendig den Namen des Verfassers enthält), bis zum 31. Januar 1901 an den Vorsitzenden, Stadtarchivar Professor Dr. Hansen in Köln, einzusenden.

Preisaufgabe der Wedekindschen Preisstiftung für Deutsche Geschichte. Der Verwaltungsrath der Wedekindstiftung macht hierdurch die erste Aufgabe bekannt, die gemäss den neuen Ordnungen der Stiftung für einen fünfjährigen Zeitraum gestellt wird. Der Verwaltungsrath verlangt: eine archivalisch begründete Geschichte der innern Verwaltung des Kurfürstenthums Mainz unter Emmerich Joseph (1763-1774) und Friedrich Karl Joseph (1774-1802). Besonderer Werth wird auf die Ermittlung der Theilnahme von Johannes Müller gelegt.

Die Bedingungen (Frist bis 1. August 1900, Preis 3300 Mark) können des nähern aus den Nachrichten der Gesellsch. d. Wissensch. zu Göttingen, Geschäftliche Mittheilungen 1896 Heft 1 ersehen werden.

Die Administratoren des wissenschaftlichen Nachlasses von J. Fr. Böhmer haben die Fortführung der von C. Will bis 1288 bearbeiteten Regesten der Erzbischöfe von Mainz bis 1504 beschlossen; die Leitung des Unternehmens, das nun vor allem das archivalische Material heranziehen will, hat Prof. Konst. Höhlbaum und die Bearbeitung Privatdocent J. R. Dieterich in Giessen übernommen.

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Der Herzog von Zweibrücken und die Sendung des Grafen Goertz. (Januar bis April 1778).

Von

Adolf Unzer.

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Wenn man in Wien glaubte mit der Zustimmung des Kurfürsten Karl Theodor zu der von seinem Gesandten am 3. Januar 1778 abgeschlossenen Convention sei die bayrische Erbschaftsfrage als in der Hauptsache erledigt anzusehen, so befand man sich in einem verhängnisvollen Irrthum 1). Man mochte ja hoffen den zu erwartenden Einspruch des Königs von Preussen durch Entgegenkommen in der anspach-baireuth'schen Erbfolge aus der Welt zu schaffen; damit wäre allerdings der gefährlichste Gegner beseitigt gewesen. Man hatte auch Grund zu glauben, dass der nach Karl Theodor nächste Erbberechtigte, der Herzog von Zweibrücken Schwierigkeiten irgend welcher Art der getroffenen Abrede nicht in den Weg legen werde, denn es wurde von pfälzischer Seite mit Bestimmtheit behauptet, wiederholt habe er seinem Oheim, dem Kurfürsten, erklärt, Alles was dieser als Chef des Hauses im Interesse der Familie thun werde, könne auf seine Zustimmung rechnen. Frankreich hatte seiner Zeit die amtlichen Eröffnungen des kaiserlichen Botschafters Grafen Mercy über die Nothwendigkeit diplomatischer Unterhandlungen zwischen den Höfen von Wien und Mannheim zur Festsetzung der bayrischen

1) Arneth, Maria Theresia. Band X S. 217. pfälzisch-österreichischen Convention vom 3. Jan. Instituts für ö. Geschichtsf. Bd. XV. S. 113. Mittheilungen XVIII.

Unzer, Die Entstehung der 1778 in Mittheilungen des

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Erbfolge freundlich aufgenommen und dem Wunsche Ausdruck gegeben, dass die Regelung der Frage nicht in der Schwebe gelassen, sondern dass vor Eintritt des Erbfalls Alles vollkommen geordnet werde; es hatte sich dabei freilich ausbedungen, dass man ihm von dem Fortgang der Verhandlung ausführliche Mittheilungen mache 1); da nun aber bei der Erkrankung und dem raschen Hinscheiden des Kurfürsten Max Joseph von Bayern die Umstände beschleunigtes Handeln erfordert hatten, rechnete man in Wien darauf, dass die verbündete Regierung des Allerchristlichsten Königs dem Vertrag ihre Zustimmung ertheile, obgleich sie von seinem Inhalt vorher nicht unterrichtet worden war.

Alle diese Voraussetzungen trafen aber nicht zu: der König von Preussen schlug Lärm und berief sich auf Reichsverfassung und Wahlkapitulation, während er die Erbfolge in Anspach-Baireuth als sein gutes Recht in Anspruch nahm; der Herzog von Zweibrücken liess sich durch preussischen Einfluss zum Protest gegen das ohne seine Mitwirkung und Einwilligung getroffene Abkommen bestimmen; und die Krone Frankreich gab zwar nicht in klaren Worten, aber doch zwischen den Zeilen einer diplomatischen Note ihre Missbilligung des österreichischen Vorgehens in Bayern zu erkennen. Freilich, Frankreich, durch die amerikanischen Verhältnisse in Anspruch genommen und am Vorabend eines Krieges mit England stehend, hätte trotz seiner Verstimmung keine Schritte zur Erhaltung eines deutschen Reichsstandes gethan; und selbst der König von Preussen würde kaum von Neuem zu den Waffen gegriffen haben, wenn nicht die nächsten Erbberechtigten ihm einen Rechtsgrund zum Einschreiten geliefert hätten, indem sie ihn mit der Vertretung ihrer Interessen betrauten. Wie der Herzog von Zweibrücken sich der Gestaltung der Dinge in Bayern gegenüber verhalten und wie er dem König Friedrich jenen Rechtsgrund zum Vorgehen gegen Oesterreich geliefert hat, soll im Nachstehenden dargelegt werden.

Auf seinem Jagdschloss Jägersburg erhielt Herzog Karl am Vormittag des 1. Januar 1778 die Nachricht vom Tode des Kurfürsten Maximilian Joseph. Sogleich entsandte er seinen Minister Freiherrn von Esebeck nach Mannheim, doch kehrte dieser unverrichteter Dinge am 3. Januar schon wieder zurück; den Kurfürsten Karl Theodor hatte er nicht mehr angetroffen, da er bereits nach München abgereist war. Der Todesfall in Bayern brachte dem Herzog in so fern

1) Unzer, Die Entstehung der pfälzisch-österreichischen Convention. Mittheilungen des Instituts Band XV. S. 81-82.

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