Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 18Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1897 |
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Stranica 15
... Kanzlei gestatte mir der Bequemlichkeit halber diesen kurzen Ausdruck , wobei ich immer nur die deutschen Personen- und Ortsnamen der Urkunden im Auge habe abhängig von der jeweiligen Mundart und Schreib- art der Personen oder Parteien ...
... Kanzlei gestatte mir der Bequemlichkeit halber diesen kurzen Ausdruck , wobei ich immer nur die deutschen Personen- und Ortsnamen der Urkunden im Auge habe abhängig von der jeweiligen Mundart und Schreib- art der Personen oder Parteien ...
Stranica 16
... Kanzlei vorgelegte Namen- material ist sorgfältig in die Urkunde herübergenommen und nach seinem Lautwerthe conserviert worden . Aber nicht nur Dialectisches passierte unbeanstandet die kaiser- liche Kanzlei und erhielt hier seine ...
... Kanzlei vorgelegte Namen- material ist sorgfältig in die Urkunde herübergenommen und nach seinem Lautwerthe conserviert worden . Aber nicht nur Dialectisches passierte unbeanstandet die kaiser- liche Kanzlei und erhielt hier seine ...
Stranica 19
... Kanzlei Ottos I. Notizen aus Aufzeichnungen der Karolingerzeit zur Verfügung stellten , so dürfen wir ähnliches wohl auch für andere Urkunden voraussetzen und damit überhaupt für die sprachliche Beur- theilung , insbesondere der ...
... Kanzlei Ottos I. Notizen aus Aufzeichnungen der Karolingerzeit zur Verfügung stellten , so dürfen wir ähnliches wohl auch für andere Urkunden voraussetzen und damit überhaupt für die sprachliche Beur- theilung , insbesondere der ...
Stranica 66
... Kanzlei Ottos 1. gewesen war ( Sickel , SB . der Wiener Akad . 93,717 ) . Schriftgleichheit mit dem vielleicht eigenhändig von Adaldag recog- noscierten DOI . Nr . 1 , KUiA . I. 25 lässt sich nicht erweisen . Dies wäre bei dem geringen ...
... Kanzlei Ottos 1. gewesen war ( Sickel , SB . der Wiener Akad . 93,717 ) . Schriftgleichheit mit dem vielleicht eigenhändig von Adaldag recog- noscierten DOI . Nr . 1 , KUiA . I. 25 lässt sich nicht erweisen . Dies wäre bei dem geringen ...
Stranica 160
... Kanzlei : die Landfrieden können vermöge ihrer ganzen For- mulierung strenge genommen nicht mehr zu den Königsurkunden gezählt werden , die auf den Namen des Königs ausgestellten Hofgerichtsurkunden sind , wie V. wahrscheinlich macht ...
... Kanzlei : die Landfrieden können vermöge ihrer ganzen For- mulierung strenge genommen nicht mehr zu den Königsurkunden gezählt werden , die auf den Namen des Königs ausgestellten Hofgerichtsurkunden sind , wie V. wahrscheinlich macht ...
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