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erschien zuerst 1781, formell *) umgearbeitet in der zweiten Auflage 1787, seitdem in den späteren Auflagen unverändert. Die »Logik« wurde nach Kant's handschriftlichen Anmerkungen und Erläuterungen zum Meier'schen Lehrbuch der Logik (die Kant diesem zum Zweck seiner Vorlesungen beigefügt hatte) von Jäsche 1800 herausgegeben. In mehrfacher Beziehung schliesst sich Kant in der Logik (theils beistimmend, theils polemisch) zunächst an Reimarus an. Kant sucht seine Isolirung der formalen Logik durch den Satz zu begründen, es sei nicht Vermehrung, sondern Verunstaltung der Wissenschaften, wenn man ihre Grenzen in einander laufen lasse; die Grenze der Logik sei aber dadurch ganz genau bestimmt, dass sie eine Wissenschaft sei, welche nichts als die formalen Regeln alles Denkens ausführlich darlege und streng beweise. Die Logik gehe seit Aristoteles den sicheren Gang der Wissenschaft; sie habe keinen Schritt rückwärts thun, d. h. keine Errungenschaft als eine eitle und trügerische wieder aufgeben dürfen, aber auch keinen Schritt vorwärts thun, keine wesentliche Erweiterung gewinnen können. Diesen Vortheil wissenschaftlicher Sicherheit und Vollendung verdanke sie allein ihrer Eingeschränktheit, wodurch sie berechtigt und verbunden sei, von allen Objecten der Erkenntniss und ihrem Unterschiede zu abstrahiren, wonach also der Verstand es in ihr nur mit sich selbst und seiner Form zu thun habe (Kritik der reinen

*) Dass die Umarbeitung nur die Form der Darstellung und nicht den Inhalt betreffe (indem das realistische Moment, das auch in der ersten Auflage nicht fehlt, aber als selbstverständlich zurücktritt, gegenüber dem in einer Recension hervorgetretenen Missverständniss, welches dasselbe verkannte und Kant's Lehre zu sehr der Berkeley'schen annäherte, deutlicher und nachdrücklicher bezeichnet wird) sagt Kant in der Vorrede zur zweiten Auflage selbst; Michelet, Schopenhauer und Andere haben nichtsdestoweniger eine Umbildung des Kantischen Standpunctes selbst zu erkennen geglaubt; dass aber Kant's Aussage sich bei der Vergleichung der beiden Ausgaben durchaus bewahrheite, suche ich in der Abhandlung de priore et posteriore forma Kantianae Critices rationis purae, Berol. 1862, zu erweisen, und halte daran fest auch nach Michelets Entgegnung (Gedanke, III, 1862, S. 237 -243), der die uns afficirenden Dinge an sich«, die den Stoff zu empirischen Anschauungen geben (Kants Werke, hrsg. v. Rosenkranz und Schubert, I, S. 436) hegelianisirend als »die Einheit des Wesens in der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen umdeutet. Dass Kant in der ersten Auflage seiner Vernunftkritik sich dahin äussere, es sei nicht unmöglich, dass das Ich und das Ding an sich eine und dieselbe denkende Substanz sei und dass er demnach hier als Hypothese aufstelle, was später Fichte lehrte, dass das Ich nicht durch ein fremdes Ding an sich, sondern rein durch sich selbst afficirt werde, diese Angaben (Michelet's und Schwegler's) bedürfen der thatsächlichen Berichtigung; Kant redet an der angezogenen Stelle (über den psychologischen Paralogismus) gar nicht von einer blossen Affection des Ich durch sich selbst, sondern davon, dass eine von unserm Ich verschiedene Substanz, die, wenn sie uns afficirt, von uns als räumlich angeschaut wird, sich selbst als ein denkendes Wesen erscheinen könne. Vgl. die Bemerkungen in m. Grundr. der Gesch. der Philos. III, § 16, 2. Aufl., Berlin 1868, S. 157 und S. 181-183.

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Vernunft, 2. Aufl., Vorrede S. VIII-IX; vgl. S. 74 ff. und Logik herausg. v. Jäsche, S. 3 ff.) Allerdings müssen wir mit Kant anerkennen, dass der Gegenstand der Logik nur die richtige Form des Denkens ist, und dass sie nicht die Aufgabe haben kann, zugleich Metaphysik und Psychologie, oder auch nur einzelne Abschnitte dieser Wissenschaften zu lehren; aber es ist darum doch keineswegs zuzugeben, dass die Logik als Wissenschaft keiner Rückbeziehung auf psychologische und metaphysische Principien bedürfe, um ihre Gesetze über die richtige Form des Denkens zu begründen gleich wie auch die Therapie als die Wissenschaft von der Wiederherstellung der Gesundheit, gleichsam der richtigen Form des leiblichen Lebens, zwar nicht Physiologie und allgemeine Naturwissenschaft ganz oder theilweise lehren soll, wohl aber der Rückbeziehung auf physiologische und allgemein-naturwissenschaftliche Principien bedarf, um ihre Vorschriften wissenschaftlich zu begründen. Diejenige Form des Denkens ist die richtige, die den menschlichen Geist zur Erkenntniss der Dinge befähigt, und darum ist jene zweifache Rücksicht in der Logik unerlässlich. Vgl. oben § 2. Die Abstraction von dem Verhältnisse der Denkformen zu den Existenzformen, zu den psychologischen Gesetzen, zum Inhalte des Gedachten im Allgemeinen (wovon die Besonderheit des jedesmaligen Inhaltes wohl zu unterscheiden ist), und ihre Sonderung von den Formen der Wahrnehmung, kurz, die Beseitigung der schwierigeren Probleme, hat ohne Zweifel in didaktischer Beziehung ihre Vortheile; eine solche Darstellung mag als propädeutische Vorstufe zweckmässig und vielleicht mitunter unentbehrlich sein; soll sie aber für mehr, soll sie für ein Letztes und Höchstes gelten, so raubt sie der Logik einen wesentlichen Theil ihres wissenschaftlichen Charakters. Wäre auch die Kantische Grundlehre wahr, dass die Dinge an sich unerkennbar seien, so würden doch die logischen Formen, um wissenschaftlich verstanden zu werden, in Beziehung auf die metaphysischen Formen der Erscheinungswelt (Substantialität, Causalität etc.) gesetzt werden müssen. Kant selbst erkennt dies in der »Kritik der reinen Vernunft wenigstens hinsichtlich des Urtheils an, wenn er (S. 140 der 2. Aufl.) die Erklärung desselben als der Vorstellung eines Verhältnisses zwischen zweien Begriffen als ungenügend tadelt und die Bestimmung aufgenommen wissen will, es sei die Vorstellung eines objectiv gültigen Verhältnisses (S. 142), es sei die Art, gegebene Erkenntnisse zur objectiven Einheit der Apperception zu bringen (S. 141), und wenn er demzufolge, da die metaphysischen Kategorien die verschiedenen objectiv gültigen Verhältnisse ausdrücken, die Urtheils functionen zu den Kategorien in Beziehung setzt, z. B. das logische Verhältniss von Subject und Prädicat im kategorischen Urtheil zu dem metaphysischen Verhältniss von Subsistenz und Inhärenz, das logische Verhältniss des bedingenden und bedingten Urtheils zu dem metaphysischen Verhältniss der Causalität und Dependenz u. s. w. Hätte Kant diesen Standpunct in der Logik festgehalten und consequent durchgeführt, so würde dieselbe durch ihn im Wesentlichen die Gestalt erhalten haben, welche ihr später

Lotze gegeben hat. Allein Kant hat für seine Logik« jene tiefere Erkenntniss nicht fruchtbar werden lassen, sondern abstrahirt in ihr wiederum von allen objectiven Verhältnissen. Diese Abstraction wird aber noch viel weniger wissenschaftlich berechtigt sein, wenn jene Kantische Grundlehre von der Unerkennbarkeit der realen Objecte unhaltbar ist und vielmehr die metaphysischen Formen auch reale Bedeutung haben, wie dies unten in unserer systematischen Darstellung gezeigt werden soll. Die von Kant errichteten Erkenntnissschranken weder durch ein die Identität von Denken und Sein postulirendes Axiom gewaltsam zu durchbrechen, noch auch irgendwie durch eine unbewusste Uebertragung von Denkgesetzen auf die Dinge an sich zu umgehen, sondern gleichsam stufenweise methodisch abzutragen und aufzuheben, dazu ist das gesammte vorliegende Werk bestimmt. Vgl. insbesondere § 38, 40, 41-44 und die Bemerkungen zu §§ 129, 131, 137; vgl. auch die Abb. über Idealismus, Realismus und Idealrealismus in Fichte's Zeitschr. für Philos., Bd. 34, 1859, S. 63–80. Kants Fehlschluss lässt sich auf folgende kurze Form bringen: das Apodiktische ist apriorisch; das Apriorische ist bloss subjectiv (ohne Beziehung auf die »Dinge an sich<); folglich ist das Apodiktische bloss subjectiv (ohne Beziehung auf die Dinge an sich«). Die erste Prämisse aber (der Untersatz) ist, wenn die Apriorität in dem Kantischen Sinne als Unabhängigkeit von aller Erfahrung verstanden wird, irrig. Kant hält fälschlich für eine von aller Erfahrung unabhängige oder aprioristische Gewissheit diejenige Gewissheit, die wir in der That durch die nach den logischen Normen erfolgende Combination vieler Erfahrungen mit einander erlangen, welche Normen durch die Beziehung des Subjects zu der objectiven Realität bedingt und nicht Formen a priori sind: er hält fälschlich alle Ordnung (sowohl die räumlich-zeitliche, als die causale) für bloss subjectiv. Ueber das Verhältniss der Kantischen Logik zur Aristotelischen vgl. die Bemerkungen zu §§ 2; 16.

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§ 29. In gleichem Sinne, wie von Kant, ist die Logik innerhalb seiner Schule namentlich von Jacob, Kiese wetter, Hoffbauer, Maass, Tieftrunk, Krug, Gerlach u. A. bearbeitet worden. Der analytisch-formale Sandpunct herrscht im Allgemeinen auch in den logischen Werken von Salomon Maimon, G. E. Schulze, Bouterwek, Sigwart, Twesten, Ernst Reinhold, Bachmann, Friedr. Fischer und Anderen. Fries giebt der Logik eine psychologische Grundlage. Er versteht unter der Logik die Wissenschaft von den Regeln des Denkens und theilt dieselbe in die reine Logik, die von den Formen des Denkens, und die angewandte, die von dem Verhältniss der Denkformen zu dem Ganzen der menschlichen Erkenntniss handle; die reine wiederum in die

anthropologische Logik, welche das Denken als Thätigkeit des menschlichen Geistes betrachte und die philosophische oder demonstrative Logik, welche die Gesetze der Denkbarkeit aufstelle; die angewandte in die Lehre vom Verhältniss des Denkens zum Erkennen im Allgemeinen, die Lehre von den Gesetzen der gedachten Erkenntniss oder von der Aufklärung unserer Erkenntniss, und die Methodenlehre. An ihn schliesst sich Friedr. van Calker an, der die Denklehre oder die Logik und Dialektik als die Wissenschaft von der Form des höheren Bewusstseins erklärt und in Erfahrungslehre, Gesetzlehre und Kunstlehre des Denkens eintheilt. Herbart definirt die Logik als die Wissenschaft, welche die Deutlichkeit in Begriffen und die daraus entspringende Zusammensetzung der letzteren zu Urtheilen und Schlüssen im Allgemeinen betrachte. Er schliesst die Frage, welche Bedeutung die Denkformen für die Erkenntniss haben, ganz von der Logik aus, um sie der Metaphysik zuzuweisen und hält dafür, dass die logischen Normen einer wissenschaftlichen Begründung durch metaphysische und psychologische Betrachtungen weder bedürftig noch fähig seien. An ihn schliessen sich Drobisch, Hartenstein, Griepenkerl, Bobrik, Strümpell, Allihn, Lott, Waitz u. A. an.

Die logischen Werke, welche aus der Kantischen Schule hervorgegangen sind oder doch die Richtung derselben im Wesentlichen theilen, lassen das Eingehen auf die tieferen Probleme vermissen, und nicht alle compensiren diesen Mangel durch volle Strenge, Genauigkeit und Klarheit auf ihrem engbegrenzten Gebiete. Jacob's Grundriss der allgemeinen Logik erschien zuerst 1788; Kiese wetter's Grundriss der Logik 1791; Hoffbauer's Analytik der Urtheile und Schlüsse 1792, Anfangsgründe der Logik 1794; Maass' Grundriss der Logik 1793; Maimon's Versuch einer neuen Logik oder Theorie des Denkens 1794; Bouterwek's Apodiktik 1799, Lehrbuch der philosophischen Wissenschaften 1813; Tieftrunk's Grundriss der Logik 1801; Schulze's Grundsätze der allgemeinen Logik 1802; Krug's Logik oder Denklehre 1806; eine Kritik der Logik aus dem Standpuncte der Sprache von Karl Leonhard Reinhold 1806; Gerlach's Grundriss der Logik 1817; Sigwart's Handbuch zu Vorlesungen über die Logik 1818; Ernst Reinhold's Versuch einer Begründung und neuen Darstellung der logischen Formen 1819, Logik oder allgemeine Denkformenlehre 1827, Theorie des menschlichen Erkenntnissvermögens 1832; Twesten's Logik, insbesondere die Analytik 1825; Bachmann's System der Logik 1828 (ein sehr instructives Werk); Friedr. Fischer's Lehrbuch der Logik 1838; Fries' Grundriss und Sy

stem der Logik 1811; van Calker's Denklehre oder Logik und Dialektik 1822; Herbart's Lehrbuch zur Einleitung in die Philosophie 1813 (5. Aufl. 1850), worin §§ 34-71 ein Abriss der Logik enthalten ist; Griepenkerl's Lehrbuch der Logik in kurzen Umrissen 1831; Drobisch' neue Darstellung der Logik nach ihren einfachsten Verhältnissen nebst einem logisch-mathematischen Anhange 1836 (2. völlig umgearbeitete Auflage 1851. 3. neu bearbeitete Auflage 1863; anerkanntermaassen die trefflichste Darstellung der Logik von jenem Standpuncte aus, sehr schätzbar wegen ihrer Klarheit, Schärfe und relativen Vollständigkeit); Bobrik's System der Logik 1838; J. H. W. Waitz' Hauptlehren der Logik 1840; Lott's Schrift: Zur Logik 1845; Strümpell's Entwurf der Logik 1846 (vgl. dessen Abh. über den Vortrag der Logik mit besonderer Rücksicht auf die Naturwissenschaften, Berlin 1858); (Allihn's) Antibarbarus logicus 1851 (2. Aufl. der ersten Abth. 1853); Rob. Zimmermann's philos. Propädeutik Wien 1852, 2. Aufl. ebd. 1860, 3. Aufl. 1867; Gust. Ad. Lindner's Lehrbuch der formalen Logik Graz 1861, 2. Aufl. Wien 1867; Mathias Amos Drbal's Lehrbuch der propädeutischen Logik Wien 1863.

§ 30. Fichte (1762-1814) führt in seiner Wissenschaftslehre, um die inneren Widersprüche der Kantischen Erkenntnisslehre zu überwinden, nicht nur die Form, sondern auch die Materie der Erkenntniss ausschliesslich auf das denkende Subject oder das Ich zurück, und begründet somit den strengsten subjectiven Idealismus. Er hält die formale Logik für keine philosophische Wissenschaft, weil dieselbe den Zusammenhang zerreisse, in welchem Form und Inhalt der Erkenntniss untereinander und mit den höchsten Erkenntnissprincipien stehen. Das gleiche Urtheil fällt Schelling (1775-1854) über die formale Logik, indem er gleichfalls Form und Inhalt und zudem auch die subjective und die objective Vernunft auf ein einziges Princip, das Absolute, zurückführt, dessen Wesen er durch intellectuelle Anschauung zu erkennen glaubt. Doch haben Beide nicht selbst die Logik bearbeitet.

Joh. Gottl. Fichte fordert in seiner Schrift über den Begriff der Wissenschaftslehre (1794), dass alles Wissen aus einem einzigen Princip abgeleitet werde, und sucht in seiner Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre« (1794 u. ö.) diese Forderung durch Ableitung aller Erkenntniss nach Inhalt und Form aus dem Ichprincip zu erfüllen. Die logischen Grundsätze gelten ihm als Erkenntnissgründe für die obersten Sätze der Wissenschaftslehre und diese hinwiederum als die Realgründe für jene. Die formale Logik wollte Fichte anfangs noch gleich wie Kant neben der transscendentalen bestehen lassen, später aber (besonders in der Vorlesung über das Verhältniss der Logik zur Philoso

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