Volkes zu erzeigen pflegte. Die neue Geliebte, die bald den König unumschränkter beherrschte, als die Pompadour gethan hatte, fand in dem Herzoge von Aiguillon größere Gefälligkeit, er ward dem Herzoge von Choiseul gefährlich, und dieser unterstüște aus Neid und Eifersucht insgeheim die Parlamente, als sie jenen angriffen, während der König selbst ihn auf jede mögliche Weise beschüßte. Der Herzog von Aiguillon i) ward zuerst vom Parlament zu Rennes und dessen Generalprocurator, la Chalotais, (demselben der in der Sache der Jesuiten die vortrefflichen Arbeiten gemacht hatte) in einen schmählichen Proceß über untergeschlagene Gelder verwickelt und am Hofe in Schuß genommen. In dem Streit, der sich über diese Sache zwischen dem Hofe und dem Parlamente erhob, schlossen sich die Stände von Bretagne an das Parlament an, der König aber wieß ihre Deputation, an deren Spize la Chalotais stand, schnöde zurück. La Chalotais, vom Hofe zurückgewiesen, bewog das Parlament Verbündete zu suchen, und leitete eine Correspondenz mit den bedeutenden Gliedern der Parlamente von Rouen, Paris, Toulouse ein. Diese Correspondenz der Parlamente erklärte der Herzog von Aiguillon für Staatsverrath, la Chalotais, sein Sohn und drey Parlamentsräthe, die ihre Stellen nieDergelegt hatten, wurden vom 10. - 11. November 1765 aufgehoben, und sollten von einer Commission des Staatsraths, der sogenannten königlichen Kammer von St. Malo, gerichtet, also ihrem natürlichen Richter entzogen tagne. i) Damals Commandant, d. h. Militärdespot in Bre 1 werden. Ieht mischte sich das Pariser Parlament in die Sache, es that Vorstellungen, alle andern Parlamente folgten dem Beyspiele, es entstanden mancherley Bewegungen, mancherley Mafregeln wurden von beiden Seiten ergriffen, und endlich nach langem Streit im December 1766 die ganze Sache niedergeschlagen: der Zwist blieb wie er war. Vergebens hielt in diesen Zeiten (März 1766) Ludwig XV. die berühmte Sizung, in welcher er erklärte, daß er seine Krone nur von Gott habe, Neuerungen nicht dulden, von Classen nichts wissen wolle; die Parlamente trokten eben so gut als er auf den Besik, dessen Recht er ihnen absprach, und beide kämpften mit einerley Grund. Noch dauerte der Kampf des Parlaments mit dem Hofe fort, als die Schriften in der Sache der Amerikaner, welche Frankreich begünstigte, das Gefühl für Necht und Herkommen überall weckten, oder neu belebten. In dieser Zeit ward die unheilschwangere Ehe des Dauphin mit Maria Antoinette von Desterreich geschlossen (1770) und vom Kanzler Maupeou der Plan gemacht, zugleich den Widerstand der Parlamente gegen die königlichen Finanzverordnungen, die der harte und verhafte Generalcontrolleur dü Terray erlassen wolte, ein Ende zu machen, und die schlechte durchaus veraltete Justizverwaltung des Reichs zu verbessern. Der Herzog von Aiguillon, den damals das Pariser Parlament, wie vorher das Parlament von Rennes angriff, den aber der Hof in Schuß nahm, war der Anlaß des neuen Streits. Schon einmal hatte man im Parlamente dem Könige das Recht streitig gemacht, jemanden durch seine Siegelbriefe (lettres de cachet) willkührlich verhaften zu lassen, diese Untersuchung ward jest mit Heftigkeit erneut, und man ging dabey so weit, daß man alle Mitglieder des königlichen Staatsraths mit der Justiz des Parlaments bedrohte, die sich in der Sache des la Chalotais hatten gebrauchen lassen. Um zu zeigen, daß allein der König der erste Richter im Reiche sey, sollte in einer königlichen Sikung (lit de justice) der ganze Procef (am 27. Juny 1770) gegen den Herzog niedergeschlagen werden; das Parlament sah dies voraus, und erklärte schon vor der Sikung, daß jeder Angeklagte, der in einer königlichen Sizung frengefprochen werde, nicht für gerechtfertigt zu halten sey. Diesem Beschlusse gemäß ward der königlichen Sizung zum Troß der Herzog gleich darauf durch Urtheil und Recht vom Parlamente für einen Mann erklärt, der gegen seine Ehre gehandelt habe, und dieser Parlamentsbeschluß in tausend Exemplaren im Neiche verbreitet. Sobald der König von dem troßigen Decret unterrichtet wurde, cassirte er es durch einen Beschluß seines Staatsraths, und ließ alle Papiere, die sich auf die Sache des Herzogs von Aiguillon bezogen, aus dem Parlamentsarchiv wegnehmen. Das Parlament kehrte sich wenig an diesen Schritt des Hofes, es hatte in dieser Sache alle Prinzen des königlichen Hauses für sich und der Krieg dauerte fort. Nach einer neuen feyerlichen Sizung, am 7. December, wo der Herzog von Aiguillon, dem Parlamente zum Trok, auf Geheiß des Königs unter den Pairs seinen Plak nahm, und in welcher dem Parlamente die härtesten Dinge von Seiten des Königs vorgeschrieben wurden, erklärte es endlich, daß seine Mitglieder im tiefen Schmerz nicht mehr freyen Geist genug hätten, Recht und Gericht zu üben. Diese sonderbare Erklärung war für Maupoau und seinen Plan sehr erwünscht, denn jest stellte man dem Volke vor, daß das Parlament um seiner Zänkereyen willen die Gerechtigkeitspflege des Reichs versäume, und diese Beschuldigung hatte um so mehr für sich, als der König vierzehn Tage lang durch mündliche und schriftliche Befehle, durch Bricfe aus seinem Rathe und mit dem Reichssiegel vergeblich das Parlament zu seinem Richtergeschäft zurückzutreiben gesucht hatte. Gerade damals hatte die dü Barry endlich Choiseul gestürzt und der Herzog von Aiguillon herrschte im Rath, es ward also schon im Januar 1771 mit Gewalt und Grenadieren gegen die Parlamentsräthe gehandelt, und das ganze folgende Jahr angewendet, um ein neues Justizwesen im Reiche zu ordnen. Gegen das Ende des Fahrs waren endlich alle Vorbereitungen gemacht, und auf einmal ward im ganzen Reiche eine neue Gerichtsverfassung verordnet und eingeführt, in Paris aber ein neues ParLament mit einem beschränkten Jurisdictionsbezirk eingerichtet. Unglücklicher Weise waren die Mitglieder des neuen Gerichtshofes schlecht gewählt, das Publicum nannte sie spöttisch das Maupoau-Parlament, und Beaumarchais durch seine beißenden Satyren, die er als Schriften in seiner Processache berausgab, machte das neue Parlament lächerlich und verächtlich. Da das Negistriren der Auslagen Decrete nicht stattfinden konnte, verschwand aller Credit, und der Abbé dü Terray erhielt in diesem Jahre, obgleich er gewisse Renten reducirte k), gewisse Zahlungen ganz einstellte, zu dem doppelten Zwanzigstel noch eine neue Abgabe hinzuseste, die Kopfsteuer erhöhte, und an einem Tage oft acht Steuerbefehle erließ, nur mit Mühe ein armseliges Anlehn von 8 Millionen Livres, und mußte schon 1774 selbst gerade heraus erklären, daß er kein Mittel mehr wisse, die Ausgabe von 400 Millionen mit der Einnahme von 375 Millionen auszugleichen. Unter diesen Umständen starb Ludwig XV. am 10. May 1774. Sobald Ludwig XVI. die Regierung angetreten hatte, verschwand freylich die Schändlichkeit, so weit sie die Person des Königs anging, vom Hofe; allein die Verdorbenheit blieb, und Leichtsinn und Frivolität kamen statt der Frechheit ans Nuder. Ludwig XVI. wäre ein liebenswürdiger Privatmann und ein leidlicher Gelehrter gewesen, zum König war er nicht geboren, er fühlte das selbst, suchte einen Mentor und wählte unglücklicher Weise einen alten Hofmann und Wikling, den Grafen Maurepas. Wenn Maurepas öffentlich und auf der Bühne als Nathgeber erschien, so lenkte dagegen hinter den Coulissen die Königin mit unbegreifficher Leichtfertigkeit den Hof und das Reich. Der König sah ein, daß eine. Verbesserung an Haupt und Gliedern nöthig sen, er sah, daß die fortdauernde Verschwendung des Hofs, an der er unschuldig war, neue Hülfsquellen fodere, er mußte bald erfahren, daß der Bürgerstand dem Adel über den Kopf gewachsen, daß dieser und zugleich die bester und |