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XI.

Literaturbericht.

Ninive und Babylon. Zwei Vorträge von Dr. W. Wattenbach, Profeffor in Heidelberg. 8. (IV und 65 S.) Heidelberg 1868, Fr. Bassermann. Die von Wattenbach über Ninive und Babylon gehaltenen Vorträge haben den Zweck, von den großen Entdeckungen, welche in den lezten Jahrzehnten an diesen altberühmten Centren asiatischer Cultur gemacht worden sind, eine Vorstellung zu geben und werden in ihrer übersichtlichen und ansprechenden Form Jedem willkommen sein, der, ohne in das Detail verwickelter chronologischer und antiquarischer Untersuchungen einzugehen, über deren wesentliche Ergebnisse und über die Culturzustände der Reiche, welche die Denkmäler beurkunden, sich Belehrung verschaffen will. A. S.

De rebus Siculis ab Atheniensium expeditione usque ad prioris belli Punici finem gestis. Diss hist. scr. Aemil. Voelkerling. 102 p. Vratisl. 1868. (Berlin, Calvary u. Co.)

In der griechischen Geschichte werden neben Athen und Sparta und ihren Beziehungen zum persischen Reiche die Angelegenheiten Siciliens und die griechisch-karthagische Politik leicht über Gebühr in den Schatten gestellt. Und doch spielt gerade hier ein Stück Weltgeschichte, das für den Gang der abendländischen Entwickelung entscheidend und durch die han= delnden Persönlichkeiten und die erschütternden Katastrophen, denen die streitenden Staaten unterliegen, von höchstem Interesse ist. Die punischen Kriege der Römer schließen eine lange Reihe von Kriegen ab, in

364 A. v. Reumont, Die territorialen Staatsverträge der Republik Florenz.

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Grafen von Pitigliano, zum Theil in ähnlichem Verhältniß zu Siena standen, waren ihnen vorausgegangen. Zugleich und später die Gabbrielli und Accoramboni von Gubbio, die Trinci von Fuligno, die Fortebracci von Montone, die Brancaleoni von Castel Durante, die Grafen von Montefeltro und Urbino, die Malatesten von Giaggiuolo, die Paulucci da Calvoli, die Manfredi von Faenza, die Alidosi von Imola, die Ordelaffi von Forli- alle diese finden sich im ersten Bande der Capitoli. Diese Raccomandati im Kirchenstaat machten den Vorbehalt, nicht gegen den Pabst und die Rectoren (die Legaten und Governatoren) der Kirche zum Kampf verpflichtet zu sein — die Colonna stipuliren, nicht gegen Pabst Bonifaz IX, noch gegen das römische Volk", die Manfredi nahmen im J. 1384 den Pabst, den König Karl von Neapel, die Este und Galeotto Malatesta aus. Zu den eigenthümlichen, zum Theil abnormen Verhältnissen im Kirchenstaat tritt auch noch dieses, welches bei den häufigen Zerwürf= nissen zwischen den Päbsten und ihren Lehensträgern, wie zwischen den ersteren und ihren Nachbaren, zu argen Schwierigkeiten führen mußte, wovon denn auch die Geschichte des Kirchenstaates, namentlich der Romagna und Umbriens, sattsam Zeugniß gibt. Diese Schußverträge wurden auf eine gewisse Zahl von Jahren, gerade wie eine Condotta oder Soldvertrag, oder auf Lebenszeit abgeschlossen und gewöhnlich auf neue Frist oder aber von den Nachkommen der Stipulirenden wieder auf gleiche Weise erneuert. Bei den in Tos= cana ansässigen Herren haben sie, wenn man die wenigen kaiser= lichen Feudalen ausnimmt, zum Unterthanenverhältniß geführt; im Kirchenstaat hat begreiflicher Weise die päbstliche Souveränetät den Sieg davon getragen.

XI.

Literaturbericht.

Ninive und Babylon. Zwei Vorträge von Dr. W. Wattenbach, Professor in Heidelberg. 8. (IV und 65 S.) Heidelberg 1868, Fr. Bassermann. Die von Wattenbach über Ninive und Babylon gehaltenen Vorträge haben den Zweck, von den großen Entdeckungen, welche in den lezten Jahrzehnten an diesen altberühmten Centren asiatischer Cultur gemacht worden sind, eine Vorstellung zu geben und werden in ihrer übersichtlichen und ansprechenden Form Jedem willkommen sein, der, ohne in das Detail verwickelter chronologischer und antiquarischer Untersuchungen einzugehen, über deren wesentliche Ergebnisse und über die Culturzustände der Reiche, welche die Denkmäler beurkunden, sich Belehrung verschaffen will. A. S.

De rebus Siculis ab Atheniensium expeditione usque ad prioris belli Punici finem gestis. Diss hist. scr. Aemil. Voelkerling. 102 p. Vratisl. 1868. (Berlin, Calvary u. Co.)

In der griechischen Geschichte werden neben Athen und Sparta und ihren Beziehungen zum persischen Reiche die Angelegenheiten Siciliens und die griechisch-karthagische Politik leicht über Gebühr in den Schatten ge= stellt. Und doch spielt gerade hier ein Stück Weltgeschichte, das für den Gang der abendländischen Entwickelung entscheidend und durch die han= delnden Persönlichkeiten und die erschütternden Katastrophen, denen die streitenden Staaten unterliegen, von höchstem Interesse ist. Die punischen Kriege der Römer schließen eine lange Reihe von Kriegen ab, in

denen die Griechen, wenn auch unter öfteren Niederlagen, dennoch sich gegen die Karthager auf dem Kampfplaße behauptet hatten.

Die vorliegende Abhandlung ist einem Abschnitte sicilischer Geschichte gewidmet, welcher von dem Ende der athenischen Expedition bis zum ersten Frieden des Tyrannen Dionys I mit den Puniern geht. Es sind nur acht Jahre (412-405 v. Chr.), aber so verhängnißvoll, wie sie selten über ein freies Gemeinwesen gekommen sind. Im Jahre 413 stand die Bürgerschaft von Syrakus auf der Höhe des Ruhmes. Ihr war die beste und stärkste Flotte, welche Athen je gerüstet, die Blüthe der attischen Wehrmannschaft unterlegen: sie gebot über Sicilien und konnte den Spartanern die geleistete Hilfe durch Entsendung eines Geschwaders in den Archipel vergelten. In Folge der aufopfernden Hingebung aller Klassen der Bevölkerung wurde durch die Gesetzgebung des Diokles die Demokratie schrankenlos durchgeführt. Auf der Insel herrschte ein Wohlstand ohne Gleichen und ein Gefühl der Sicherheit, als sei der ewige Friede verbürgt. Die alten Nebenbuhler der Griechen, die Karthager, hatten seit länger als zwei Menschenaltern sich nicht gerührt. Die zu Karthago regierenden Capitalisten begehrten nichts als Frieden und Ruhe: sie zit terten bei dem Gedanken, daß die Griechen ihre Gebiete angreifen könn ten und dachten nicht von fern daran, ihrerseits Feindseligkeiten anzu fangen. Die alte königliche Familie war ihres Ansehens, das im Feldherrnamte beruht hatte, entkleidet, ihr Anhang durch das mit höchster Consequenz ausgebildete aristokratische Regiment niedergehalten; es war keine Aussicht, daß ein militärisches Commando sie wieder an die Spize des Staates bringe.

Dennoch führte der unverjährte Hader der Stadtgemeinden von Egesta und Selinus über ihre Feldmarken im Jahre 410 zum Bruche. Die widerstrebenden Regierungen saben sich tiefer und tiefer verwickelt, bis der Krieg über ganz Sicilien entbrannte. Fünf der prächtigsten und reichsten griechischen Städte, Selinus, Himera, Agrigent, Gela, Kamarina, sanken binnen kurzer Frist in Trümmer, zum Theil, um sich nie wieder zu erheben. Mißtrauen und Argwohn zerrütteten die bürgerlichen Ordnungen, alle Besizverhältnisse wurden umgekehrt, Schuldige und Unschuldige er= lagen der Voltsjustiz und über die sich gegenseitig aufreibenden Parteien erhob sich die Alleingewalt des Dionys. Denn nichts anderes als die Tyrannei schien Syrakus vor dem Untergange retten zu können. Ueber die

Land- und Seemacht der Karthager gebot wiederum ein Sprößling ihres alten Fürstenhauses und nahm für die siebenzig Jahre früher erlittenen Niederlagen an den Griechen furchtbare Rache.

Es gelang in der That Dionys, Syrakus zu retten. Die Lagerpest raffte das siegreiche karthagische Heer hinweg und es kam ein Friede zu Stande, welcher dem Tyrannen Frist gewährte, für eine später zu eröff nende Offensive seine Vorbereitungen zu treffen. Aber vorläufig waren die Karthager als die Herren eines großen Theils der Insel anerkannt. Die wissenschaftliche Behandlung dieser Ereignisse unterliegt großen Schwierigkeiten. Philistos hatte sie als Zeitgenosse dargestellt, aber par teilich für Dionys. Timaeos hat späterhin den Tyrannen über die Maßen herabgesezt und geschmäht. Beider Werke sind verloren, aber es gilt, ihre Spuren in den abgeleiteten Berichten, wie sie vorzüglich bei Diodor sich finden, aufzusuchen. Diese geben mehr den äußerlichen Verlauf der Begebenheiten wieder und sind dürftig in der Entwicklung der Motive und der inneren Verhältnisse der leitenden Staaten; dazu ist die Chronologie mannigfach verschoben. Alle die daraus sich ergebenden Fragen hat Hr. V. mit großem Fleiße, Umsicht und Scharfsinn erör tert und so einen sehr anerkennenswerthen Beitrag zur griechischen Geschichte geliefert. A. S.

Theodor Bernhardt, Geschichte Roms von Valerian bis zu Diokletians Tode. (253-313 v. Chr.) Erste Abtheilung: Politische Geschichte des römischen Reiches von Valerian bis zu Diokletians Regierungsantritt (253-284 v. Chr.) 8. (XIV u. 318 S.) Berlin 1867, Guttentag.

In diesem auf drei Bände angelegten Werke, dessen leßte Abthei= lung die Culturgeschichte umfassen soll, hat der Verfasser eine wichtige, aber schwierige Aufgabe unternommen. Die Quellen sind schlecht und dürftig, ihre Lücken und Widersprüche theilweise durch die in Inschriften und Münzen erhaltenen Monumente auszufüllen, theilweise durch Muthmaßungen und Combinationen zu ergänzen. Dabei bedarf es um so mehr der Vorsicht, da gerade die ausführlicheren Nachrichten in der Historia Augusta die untergeordnetsten und durch Einschaltung apokrypher Urkunden verdächtig sind. Endlich bietet ganz besonders die Regierung des Gallienus und die heillose Verwirrung unter den 30 Tyrannen der Darstellung, wenn sie nichts, was uns überliefert wird, übergehen will, fast unübersteigbare Schwierigkeiten dar. Insofern aber aus dieser Gährung

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