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Filippi (D. A.), Grammatica della lingua tedesca. 15. Aufl. Wien 1872. Gerold. Pr. 1 fl.

Leinkauf (Johann, Dr.), Kurzgefasste katholische Glaubens- und Sittenlehre zum Gebrauche in der 1. Classe der Mittelschulen. 3. Aufl. Wien, 1872. H. H. Kirsch. Pr. 60 kr.

Der Gebrauch dieses Lehrbuches in der gegenwärtigen 3. Auflage an deutschen Mittelschulen wird, die competente Zustimmung der confessionellen Oberbehörde vorausgesetzt, vom Ministerium genehmigt.

Laut Ministerial-Erlasses vom 4. August 1874, Z. 10.116,

Benecke (Albert), Französische Schulgrammatik. I. Theil, 4. Aufl. Potsdam 1872, A. Stein. Pr. 1 f. 10 kr., II. Theil, 4. Aufl. 1873. Pr. 1 Thlr.

erklärt.

Dieses Lehrbuch wird zum Unterrichtsgebrauche in den Realschulen als zulässig
Laut Ministerial-Erlasses vom 30. Juli 1874, Z, 10.146.

Hauler (J. Dr.), Aufgaben zur Einübung der lateinischen Syntax. I. Theil: Casuslehre. Wien, 1874. Hölder. Pr. 65 kr.

Diese,,Aufgaben" werden zum Lehrgebrauche an Gymnasion und Realgymnasion ale zulässig erklärt. Laut Ministerial-Erlasses vom 30. Juli 1874, Z. 10.120.

Močnik (R. v.). Lehrbuch der Arithmetik und Algebra für die oberen Classen der Mittelschulen. 13. Aufl. Wien, 1874. Gerold. Pr. 1 fl. 60 kr.

Dieses Lehrbuch wird in der gegenwärtigen 13. Aufl. zum Lehrgebrauche in den oberen Classen der deutschen Mittelschulen als zulässig erklärt.

Laut Ministerial-Erlasses vom 23. Juli 1874, Z. 9806.

Rammelsberg (C. J.), Grundriss der Chemie gemäss den neueren Ansichten (Der unorganischen Chemie 3. Aufl.). Berlin, 1873. Lüderitz. Pr. 3 H. 63 kr.

Dieser Grundriss" wird zum Lehrgebrauche in den oberen Classen der Realschulen als zulässig erklärt. Laut Ministerial-Erlasses vom 23. Juli 1874, Z. 7314.

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Schorlemmer (Carl), Lehrbuch der Kohlenstoffverbindungen oder der organischen Chemie, (Zugleich als 2. Band von Roscoe's Kurzem Lehrbuch der Chemie.) Braunschweig, 1871. Vieweg. Pr. 4 fl. 68 kr. Nachdem Roscoe's,,Kurzes Lehrbuch der Chemie" (deutsch von Schorlemmer) die Zulässigkeitserklärung für die Oberlassen der Realschulen mit Ministerial-Erlass vom 19. December 1871 Z. 11200 erlangt hat, wird nunmehr auch das obgenannte Lehrbach als II. Theil für zulässig an diesen Classen erklärt.

Laut Ministerial-Erlasses vom 23. Juli 1874, Z. 7314.

Fünfte Abtheilung.

Verordnungen für die österreichischen Gymnasien und Realschulen; Personalnotizen: Statistik.

Erlässe.

Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 24. Juli 1874, Z. 4085,

betreffend die Classification aus der Religionslehre an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten, an welchen der Religionsunterricht für die betreffende Confession an der Anstalt nicht ertheilt wird.

Ucber mehrfach gestellte Anfragen wird bestimmt, dass die Schülerleistungen in der Religionslehre an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten nur dann in die Classificierung einzubeziehen sind, wenn gemäss §. 4 des Reichsgesetzes vom 20. Juni 1872 die regelmässige Ertheilung des Religionsunterrichtes für die betreffende Confession durch die Unterrichtsverwaltung sicher zu stellen ist, und sohin dieser Unterricht, wie jener in den übrigen Lehrgegenständen, der Aufsicht der Schulbehörden unterliegt.

Wo die Voraussetzung des §. 4 des Reichsgesetzes vom 20. Juni 1872 nicht zutrifft, ist im Zeugnisse statt der Note der Religionslehre das factische Verhältnis anzugeben, dass für Schüler der betreffenden Confession Religionsunterricht an der Anstalt nicht ertheilt worden ist.

Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass, falls ein Privatzeugnis vorliegt, welches ein dem Lehrkörper als vertrauungswürdig bekannter Religionslehrer ausgestellt hat, die dem Schüler zuerkannte, die Classification jedoch in keiner Weise beeinflussende Note unter Berufung auf das „Zeugnis des privaten Religionslehrers" auch in das Semestralzeugnis der Anstalt eingetragen werde. Stremayr m. p.

Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 1. August 1874, Z. 9378,

an den Statthalter für Böhmen,

betreffend die Gewährung von Unterstützungen und Aushilfen für die als Religionslehrer an Mittel- und Bürgerschulen und Volksschulen bestellten katholischen Priester. Den als Religionslehrer an Mittel- und Bürgerschulen bestellten katholischen Priestern sind Unterstützungen und Aushilfen in den, zur Bewilligung von solchen, geeigneten Fällen, nicht aus dem Religionsfonde, sondern aus den zur Dotierung der bezüglichen Religionslehrerstelle bestimmten Mitteln und Fonden zu erfolgen.

Bezüglich der an Volksschulen den Religionsunterricht besorgenden Priester wird jedoch auf das Hofkanzleidecret vom 3. September 1874 Z. 27.322 verwiesen, wornach jenen Priestern, die ihre Gebühren aus dem Religionsfonde beziehen, aus diesem Fonde Unterstützungen und Aushilfen unter den daselbst erwähnten Modalitäten und Beschränkungen bewilligt werden können.

Personal- und Schulnotizen.

Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 26. Juli d. J. allergnädigst zu gestatten geruht, dass dem Landesschulinspector Anton Stimpel aus Anlass seiner Uebernahme in den dauernden Ruhestand in Anerkennung vieljähriger, treuer und erspriesslicher Dienstleistung die Allerhöchste Zufriedenheit bekannt gegeben werde.

Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 20. August d. J. den Director der Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen in Graz Vincenz Adam zu Landesschulinspector allergnädigst zu ernennen geruht. Stremayr m. p.

Der Minister für Cultus und Unterricht hat den Landeschulinspector Vincenz Adam zur Dienstleistung bei dem Landesschulrathe für Ober-Oesterreich mit dem Amtssitze in Linz bestimmt und ihm nebst der Mitwirkung bei der Inspection der Volksschulen die Inspection der Realschulen und der Lehrerbildungsanstalten in Ober-Oesterreich übertragen. Der Minister für Cultus und Unterricht hat den Landesschulinspector Dr. Ernst Gnad zur Dienstleistung bei den k. k. Landesschulbehörden im Küstenlande mit dem Amtssitze in Triest bestimmt und ihm die Inspection der Mittelschulen in Triest, Görz und Istrien übertragen; ferner den Oberlehrer in Senosetsch Karl Demscher zum Bezirksschulinspector für den Schulbezirk Adelsberg; den pens. Gymnasialdirector, Schulrath Dr. Johann Loser, zum prov. Bezirksschulinspector für den Bezirk Stadt Triest mit ihrem Gebiete, und den Realschuldirector in Sternberg, Anton Weiler, zum Bezirksschulinspector für die deutschen Schulen im Bezirke Sternberg ernannt.

Der Minister für Cultus und Unterricht hat ernannt: die Universitätslehrer Joseph Holzamer und Romeo Vielmetti zu Examinatoren bei der k. k. wissenschaftlichen Realschul-Prüfungscommission in Prag, und zwar den ersteren für das englische und den letzteren für das italienische Sprachfach.

Der Minister für C. und U. hat genehmigt, dass mit Beginn des Octobertermins 1874 in Königgrätz eine böhmische Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen nach Massgabe der Ministerial-Verordnung vom 5. April 1872, (R. G. Bl. Nr. 50) eingesetzt werde. und zum Director dieser Prüfungscommission den Director der k. k. Lehrerbildungsanstalt, Adalbert Lešetický, und zu dessen Stellvertreter den Gymnasialdirector Johann Klumpar; ferner zu Mitgliedern derselben: die Gymnasialprofessoren Franz Fischer, Norbert Hajnovský und Johann Slavik, die Hauptlehrer Thomas Worbes, Anton Moravek und Johann Panyrek, den Volksschullehrer Wenzel Styblik und den Uebungsschullehrer Anton Přibik, sämmtliche in Königgräz,

ernannt.

Der Minister für C. u. U. hat zu Examinatoren bei der in Prag zu activierenden Prüfungscommission für das Lehramt des Gesanges an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten, ferner des Violin, Orgel- und Clavierspieles an Lehrerbildungsanstalten, ernannt: für Gesang den Capellmeister an der Domkirche in Prag, Johann Nep. Skraup,

für das Violinspiel den Eduard Wittich, für das Orgelspiel den Professor am Prager Conservatorium, Joseph Förster, für das Clavierspiel und für Geschichte der Musik den Landesadvocaten und Universitätsprofessor, Dr. Eduard Gundling, für die Harmonielehre, dann für die Lehre vom Contrapunct und der Fuge den Director der Orgelschule in Prag, Franz Skuherský.

Der Professor am akademischen G. in Wien Karl Friedrich Burkhard zum Director des Staats-G. im 1. Bezirke zu Wien und der suppl. Religionslehrer an demselben, Karl Sonnberger, zum wirklichen Religionslehrer an dieser Lehranstalt; der Lehrer an der Staats-Rṣch. am Schottenfeld in Wien, Dr. Adalbert Morawitz zum Lehrer am Staats-G. im IX. Bezirke in Wien (Alservorstadt); der Professor am Staatsgymnasium zu Triest, Robert Christian Riedl, zum Professor am G. der theresianischen Akademie in Wien; der Professor am Alservorstädter Staats-G. in Wien (IX. Bez.) Dr. Paul Wallnöfer zum Director des Staats-G. in Wiener-Neustadt und der Supplent an demselben, Joseph Klinger zum wirklichen Lehrer an dieser Anstalt; der wirkliche Gymnasiallehrer Anton Baran zum Lehrer am Staats-G. in Krems; der Hauptlehrer an der Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz Dr. Johann Rupp zum wirklichen Lehrer am Staats-G. dortselbst; der Professor an der Staatsmittelschule in Feldkirch Dr. Anton Ausserer, zum Professor am ersten Staats-G. in Graz; der Professor und provisorische Director des zweiten Staats-G. in Graz Philipp Pauschitz zum wirklichen Director und der Professor am Staats-R. u. OG. auf der Landstrasse in Wien, Eduard Jahn zum Lehrer an obgenannter Anstalt; der Supplent Karl Zelger zum wirklichen Lehrer am k. k. Staats-G. in Marburg; der Professor am Landes-RG. in Pettau Peter Končnik, der Professor am Staats-RG. in Krainburg Franz Krašan und der Supplent am Staats-G. zu Cilli Karl Reissenberger zu wirklichen Lehrern an der letztgenannten Lehranstalt; der Gymnasial-Supplent in Graz Peter Stornik zum wirklichen Lehrer am Staats-G. in Villach; der Director des k. k. G. in Rudolfswerth Dr. Johann Zindler zum Director des k. k. Staats-G. in Görz; der Supplent Stephan Petris zum wirklichen Lehrer am k. k. Staats-G. in Capo d'Istria; der Supplent an der Realschule in Laibach Johann Berbuč zum wirklichen Lehrer am k. k. Staats-G. zu Pisino; der Professor am Staats-G. in Leitmeritz Wenzel Klouček und der Professor am Staats-R. u. OG. in Oberhollabrunn Dr. Hans Lambel zu Professoren, dann der Lehrer am Comm. RG. in Brüx Franz Nessler, zum wirklichen Lehrer am Staats-G. auf der Kleinseite in Prag; der Gymnasialsupplent Joseph Trötscher zum wirklichen Lehrer am Staats-Ģ. zu Eger; der Supplent am Comm.-UG. in Duppau Konrad Schöberle zum wirklichen Lehrer am Staats-Gymn, in Landskron; der Supplent an der Comm.-Mittelschule in Komotau Christian Hauser und der Gymnasialsupplent Hermann Weisser zu wirklichen Lehrern am Staats-G. in Saaz; der Lehramtscandidat Wenzel Höltzel zum wirklichen Lehrer am Staats-G. in Leitmeritz; der provisorische Director des Staats-G. in Kremsier Athanasius Mayer zum definitiven Dire ctor dieser Lehranstalt, und der Gymnasialsupplent P. Ludwig Karl Böhm zum wirklichen Religionslehrer am Staats-UG. zu Arnau.

Der Realschulprofessor in Laibach Joseph Finger zum Professor am Staats-RG. in Hernals bei Wien; der Supplent Eduard Samhaber zum wirklichen Lehrer am Staats-R. u. OG. in Freistadt; der Supplent am Staats-R. u. OG. in Villach Michael Knittel zum wirklichen Lehrer an derselben Anstalt; der Gymnasialsupplent Joseph Ogórek, der Lehramtscandidat Joseph Koprivek und der Supplent am landschaft. RG. in Pettau Anton Derganc zu wirklichen Lebrern am

Staats-R. u. OG. in Rudolfs werth; der Lehrer an der Comm.-Mittelschule in Komotau Joseph Strohschneider zum wirklichen Lehrer am deutschen Staats-RG. in Prag; der Gymnasiallehrer in Jičin Joseph Šebesta zum wirklichen Lehrer am böhmischen Staats-RG. in Prag; der Lehramtscandidat Joseph Kreisel zum wirklichen Lehrer an der Staats-Mittelschule in Reichenberg; der Gymnasialprofessor in Iglau Lorenz Pappenberger zum Lehrer am Staats-RG. in Reichenberg; der Supplent Karl Röhling zum wirklichen Lehrer am Staats-R. u. OG. in Mies; der supplierende Religionslehrer Johann Grill zum wirklichen Religionslehrer und der Gymnasialsupplent Joseph Feuerstein zum wirklichen Lehrer am Staats-RG. in Krumau, endlich der Gymnasialsupplent Ludwig Schlögl zum wirklichen Lehrer am k. k. Staats-R. u. OG. in Ungarisch-Hradisch.

Der Präfect an der theresianischen Akademie in Wien Dr. Anton Riedel zum wirklichen Lehrer an der Staats-Mittelschule in Feldkirch; der Supplent an der Staats-OR. in Prag Heinrich Walter v. Waltheim zum wirklichen Lehrer an dieser Anstalt; der Professor an der Staats-Rsch. in Laibach Franz Wastler zum Professor an der Staats-Rsch. in Linz; der Lehrer und provisorische Leiter der Staats-UR. in Bruneck Dr. Karl von Mor zum Lehrer an der Staats-Realschule in Innsbruck: der Professor an der Landes-Rsch. in Krems Johann Repitsch zum Professor an der Staats- Rsch, in Marburg; der Professor an der Staats-Rsch. in Laibach Joseph Opl zum Director der Staats-Rsch. in Klagenfurt; der Supplent Balthasar Knapitsch zum wirklichen Lehrer an der Staats-Rsch. in Laibach; der Lehramtscandidat und Assistent an der k. k. Marineakademie in Fiume Johann Uschnig zum wirklichen Lehrer an der Staats-Rsch. in Triest; der Supplent an der Staats-Rsch. in Pirano Weltpriester Nicolaus Spadaro zum wirklichen Religionslehrer an dieser Anstalt; der Supplent am Landes-RG. in Waidhofen a. d. Thaya Karl Jauker zum wirklichen Lehrer an der Staats-OR. in Brünn; der Professor und provisorische Leiter der Staats-Rsch. in Olmütz Adolf Thanabaur zum wirklichen Director dieser Anstalt; der Supplent an der Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck Hugo Schönach zum wirklichen Lehrer und der Gymnasiallehrer in Ober-Hollabrunn Franz Kraus zum Professor an der Staats-UR. in Bruneck; endlich der Lehramtscandidat Cajetan v. Vogl zum wirklichen Lehrer an der Staats-UR. in Imst.

Der Supplent Franz Leitzinger zum Hauptlehrer an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Bregenz; der Oberlehrer in Troppau Pankraz Ehrat zum Hauptlehrer an der Lehrerbildungsanstalt in Marburg; der Realschulprofessor in Prag Dr. Adalbert Ruschka zum Director der Lehrerbildungsanstalt in Budweis; der Supplent Karl von Della Torre zum Hauptlehrer an der Lehrerbildungsanstalt in Eger; der Professor an der Comm.-OR. in Kuttenberg Anton Huml zum Hauptlehrer an der Lehrerbildungsanstalt in Sobèslau; der Gymnasiallebrer Wilhelm Kurz in Deutschbrod zum Hauptlehrer an der Lehrerbildungsanstalt in Kuttenberg; der prov. Director der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Krakau Anton Józefczyk zum wirklichen Director und die provisorischen Hauptlehrer an dieser Lehranstalt Ludwig Zgórek und Heinrich Stroka zu wirklichen Hauptlehrern an derselben Lehranstalt; endlich Karl Vogt zum Turnlehrer an der Lehrerbildungsanstalt in Salzburg und der prov. Präfect-Oekonom im Convicte bei der k. k. Lehrerbildungsanstalt zu Borgo - Erizzo, Volkschullehrer Spiridion Tesofatto, zum wirklichen Vertreter dieses Postens.

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