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Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1). Der bei der Gründung eingeschlagenen Richtung ist man auch treu geblieben, als Abt Erminold schon 1121 starb; er erhielt in Erbo, dem Prior von St. Georgen im Schwarzwald, einen Nachfolger.

1123 soll Otto eine umfassende Urkunde über die wichtigsten Rechte des Klosters verliehen haben); man müsste ihr, sofern sie echt ist, den Rang einer Stiftungsurkunde einräumen. Anscheinend 1125 hat auch Lothar III. ein Diplom ausgestellt3), in dem über wichtige Fragen der äusseren Stellung des Klosters Bestimmungen getroffen werden. Die Urkunde ist schon wegen ihres Formulars der Zahl jener königlichen Verleihungen zuzuzählen, die die Reformklöster von Heinrich V. und Lothar III. erhielten. Der Kontext ist nämlich, wie erst kürzlich J. Schultze1) auf Grund einer Bemerkung von Schum5) gezeigt hat, fast grösstenteils dem Diplom Heinrichs V. für St. Georgen im Schwarzwald St. 3026 entnommen). Frei stilisiert ist nur der Passus über die Einverleibung der Cella in Aspach7) und der Satz, durch den dem Bischof von Bamberg willkürliche Eingriffe in Prüfeninger Klostergut verboten werden.

Die von Scheffer-Boichorst bezweifelte Echtheit des Diploms) hat Schultze erwiesen. Es ist freilich von keiner der Kanzlei Lothars III. zugehörenden Hand geschrieben. Der Schreiber wird im Prüfeninger d. h. bambergisch-regensburgischen Empfängerkreis zu suchen sein. Tatsächlich weist eine noch näher zu besprechende Urkunde des Bischofs Chuno von Regensburg) in ihrer Schrift derart nahe Beziehungen zu St. 3358 auf, dass man nur zwischen enger Schulverwandtschaft oder Gleichhändigkeit zu wählen hat. In dieser Bischofsurkunde kehren die kräftigen, schmucklosen Schäfte unseres Diploms wieder. Ich stimme

1) Vgl. Juritsch, Geschichte Bischofs Otto I. von Bamberg S. 100 ff.

2) M. B. 13, 141 ff.

3) St. 3358, M. B. 13, 153.

4) Die Urkunden Lothars III. S. 111 ff.

5) Vorstudien zur Diplomatik Kaiser Lothars III. S. 26.

6) Dass nur dieses und nicht auch die Nachurkunde St. 3088 Vorlage von St. 3358 war, glaube ich in dieser Zeitschr. 7. Erg. Bd. S. 494 f. erwiesen zu haben.

7) Diese Vereinigung (vgl. J.-L. 7792) kann nur kurze Zeit angedauert haben. Später erscheint Aspach als selbständige Gründung Bischof Ottos vgl. Juritsch, Gesch. des Bischofs Otto I. S 356 N. 17. Als Gründungsjahr wird 1127 angenommen; doch steht diese Jahrzahl nicht sicher fest.

) Jenaer Literaturzeitung 1874, 539. Ges. Schriften 2, 307 ff. (Histor. Studien von E. Ebering Heft 43).

9) Ried. Cod. Dipl. Rat. 1, 187 ff.

der Schwerpunkt des Interesses von den Kaiserurkunden auf die Bischofsurkunden übergegangen und ich hätte der dabei auftauchenden Schwierigkeiten nicht Herr werden können, wenn ich nicht aus Gründen, die anderweitig dargelegt sind1), gleichzeitig mit dieser Frage die Recherchen auf das ganze Gebiet der Bamberger Bischofsurkunden des 12. Jahrhunderts ausgedehnt hätte.

Die Arbeit ist im Auftrage der Abteilungsleitung 2) als notwendige Vorstudie für die Ausgabe der Diplome Lothars III. ausgeführt. Die ersten Erhebungen habe ich, nachdem die Kaiserurkunden in Wien. bearbeitet worden waren, während eines zweiwöchentlichen Aufenthaltes in München im September 1905 gepflogen und bin schon damals in den Hauptpunkten zu jenen Resultaten gelangt, wie sie jetzt vorliegen. Zur Aufhellung aller Details habe ich dann im Sommer der Jahre 1906 und 1907 einige Zeit in München zugebracht. Dem Direktor des kgl. bayer. allg. Reichsarchivs Herrn Dr. F. L. Baumann und den Herren. Beamten, die mir die Benutzung der Archivalien in jeder Hinsicht erleichterten, gebührt für das stets gleich grosse Entgegenkommen3) der herzlichste Dank4).

Die Kosten für die vier Lichtdrucktafeln5) sind zum grösseren Teil aus einer Subvention bestritten worden, die die Zentraldirektion der Monumenta Germaniae dieser Arbeit zugewendet hat; auch hiefür habe ich den ergebensten Dank auszusprechen und ebenso der Redaktion dieser Zeitschrift, die für den Rest des Betrages aufgekommen ist.

I. Die echten Diplome.

Das Kloster Prüfening ist 1109 von Bischof Otto I. von Bamberg in nächster Nähe von Regensburg gestiftet worden). Der erste Abt Erminold kam 1114 aus Hirsau; mit diesem Reformzentrum hatte

In dieser Zeitschr. 7. Erg. Bd., 473.

2) Herrn Professor von Ottenthal habe ich für die Förderung der Arbeit und für wichtige Winke und Hinweise meinen ganz besonderen Dank auszudrücken.

3) Einzelne Urkunden und Codices sind mir ausserdem mit zuvorkommender Bereitwilligkeit nach Wien gesandt worden.

4) Auch auf der kgl. Hof- und Staatsbibliothek habe ich mich dank der grossen Liberalität des Herrn Geheimrates von Laubmann in der Benützung von Hss. und Büchern mannigfacher Begünstigungen erfreut.

5) Taf. 1, 3 und 4 sind unwesentlich verkleinert.

*) Quellen hiefür sind die Annales Pruveningenses SS. 17, 606, die Vita Ermenoldi SS. 12, 484 ff. und die Vita Ottonis des Anonymus Prieflingensis SS. 12, 886. Vor allem aber die den Traditionen des Klosters vorausgehenden historischen Notizen, der sogenannte Libellus memorialis, SS. 15, 2, 1075 f.

Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1). Der bei der Gründung eingeschlagenen Richtung ist man auch treu geblieben, als Abt Erminold schon 1121 starb; er erhielt in Erbo, dem Prior von St. Georgen im Schwarzwald, einen Nachfolger.

1123 soll Otto eine umfassende Urkunde über die wichtigsten Rechte des Klosters verliehen haben); man müsste ihr, sofern sie echt ist, den Rang einer Stiftungsurkunde einräumen. Anscheinend 1125 hat auch Lothar III. ein Diplom ausgestellt3), in dem über wichtige Fragen der äusseren Stellung des Klosters Bestimmungen getroffen werden. Die Urkunde ist schon wegen ihres Formulars der Zahl jener königlichen Verleihungen zuzuzählen, die die Reformklöster von Heinrich V. und Lothar III. erhielten. Der Kontext ist nämlich, wie erst kürzlich J. Schultze1) auf Grund einer Bemerkung von Schum3) gezeigt hat, fast grösstenteils dem Diplom Heinrichs V. für St. Georgen im Schwarzwald St. 3026 entnommen). Frei stilisiert ist nur der Passus über die Einverleibung der Cella in Aspach7) und der Satz, durch den dem Bischof von Bamberg willkürliche Eingriffe in Prüfeninger Klostergut verboten werden.

Die von Scheffer-Boichorst bezweifelte Echtheit des Diploms) hat Schultze erwiesen. Es ist freilich von keiner der Kanzlei Lothars III. zugehörenden Hand geschrieben. Der Schreiber wird im Prüfeninger d. h. bambergisch-regensburgischen Empfängerkreis zu suchen sein. Tatsächlich weist eine noch näher zu besprechende Urkunde des Bischofs Chuno von Regensburg 9) in ihrer Schrift derart nahe Beziehungen zu St. 3358 auf, dass man nur zwischen enger Schulverwandtschaft oder Gleichhändigkeit zu wählen hat. In dieser Bischofsurkunde kehren die kräftigen, schmucklosen Schäfte unseres Diploms wieder. Ich stimme

1) Vgl. Juritsch, Geschichte Bischofs Otto I. von Bamberg S. 100 ff.

2) M. B. 13, 141 ff.

3) St. 3358, M. B. 13, 153.

4) Die Urkunden Lothars III. S. 111 ff.

5) Vorstudien zur Diplomatik Kaiser Lothars III. S. 26.

") Dass nur dieses und nicht auch die Nachurkunde St. 3088 Vorlage von St. 3358 war, glaube ich in dieser Zeitschr. 7. Erg.-Bd. S. 494 f. erwiesen zu haben.

7) Diese Vereinigung (vgl. J.-L. 7792) kann nur kurze Zeit angedauert haben. Später erscheint Aspach als selbständige Gründung Bischof Ottos vgl. Juritsch, Gesch. des Bischofs Otto I. S 356 N. 17. Als Gründungsjahr wird 1127 angenommen; doch steht diese Jahrzahl nicht sicher fest.

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Schultze darin bei, dass Signum- und Rekognitionszeile von der Hand des Kontextschreibers herrühren, der sich aber in der Verzierung des e von ego durch eine Schlangenlinie, in dem Kürzungszeichen nach Mogunt und in der Form des Rekognitionszeichens und des Monogramms die Eigentümlichkeiten des in St. 3229 entgegentretenden Kanzleischreibers1) zum Muster nahm. Besonders deutlich zeigt sich sein Einfluss in dem Chrismon, das ebenso wie die Einfügung von „idu" bei dem fehlerhaft geschriebenen Worte individue in der ersten Zeile mit blasserer Tinte hinzugefügt ist. Schultze will hier direkt eine Beteiligung des Kanzleibeamten erkennen; doch möchte ich von einer sicheren Zuweisung hier absehen. Das echte aufgedrückte Königssiegel verstärkt den Eindruck der Originalität. Der Rekognition zufolge muss das nicht näher datierte Stück in das Jahr 1125 gesetzt werden.

Nicht minder sicher lässt sich die Frage nach der Echtheit des DK. III. St. 3415 beantworten. Wir haben freilich kein Original mehr, dafür ist das Stück aber in seiner ganzen Stilisierung als Kanzleiprodukt erkennbar). Der Tausch, um den es sich handelt, ist im Oktober desselben Jahres auch durch den Babenberger Herzog Leopold beurkundet worden3). In dieser Fürstenurkunde ist das Diplom vielleicht schon benutzt; denn die gesperrt gedruckten Worte der Wendung nomina testium, qui presentes aderant, subternotari iussimus, die beide Dokumente gemeinsam haben, sind Sprachgut des Diktators von St. 3415. Aber wir können sogar über die äusseren Merkmale der Königsurkunde noch einiges feststellen. Sie ist in einer Eintragung des Prüfeninger Traditionskodex erhalten1). Der Schreiber hat, wie auch sonst3), einiges von den Buchstabeneigentümlichkeiten des Originals beibehalten. An der Form des Chrismons, an der Hervorhebung des ersten Buchstabens der Kontextzeile (e von equitas), an der Form des d in der Ordinalzahl des Titels und in decernimus kann man erkennen, dass das Diplom in der königlichen Kanzlei geschrieben ist“).

Schwieriger ist es, zu einer sicheren Entscheidung über das DK. III. St. 3433 zu gelangen. Ein Original liegt auch hier nicht mehr vor.

1) Vgl. über diesen jetzt Erben, UL. 1, 99 N. 1.

2) Man vergleiche mit St. 3415 den Wortlaut von St. 3419 und 3420. 3) M. B. 13, 169. Das Original dieser Urkunde scheint mir unverdächtig. 4) Fol. 31. Die Schrift gehört der Mitte oder der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an.

5) Z. B. bei der Niederschrift von St. 3358.

6) Die aufgezählten graphischen Merkmale würden für die KU. i. A. X, 4 reproduzierte Kanzleischrift stimmen, dagegen passt das gewellte q von quapropter wenigstens nach meiner bisherigen Kenntnis - besser für den Schreiber, den wir aus KU. i. A. X, 1 kennen. Übrigens sind beide Schriften verwandt.

Wir kennen das Diplom aus einer Abschrift auf einem einzelnen Pergamentblatt, das ausserdem noch zwei Urkunden des Bischofs Heinrich von Regensburg und eine Tauschurkunde der Äbte Erbo von Prüfening und Engilfried von St. Emmeram enthält1). Die Ähnlichkeit des Inhaltes scheint es zu sein, die alle vier Stücke zusammengeführt hat. Die Schrift gehört wohl noch dem 12. Jahrhundert an.

Das Kanzleidiktat, das St. 3433 enthält, ist diesmal kein Beweis für die Echtheit; es ist St. 3415 entnommen). Es scheint sogar, als ob der Kontext nicht ganz ohne Zutun des Empfängers entstanden wäre.

Lothar III. für Mallersdorf

St. 3304.

Konrad III. für Prüfening
St. 3433.

Sicut imperialis est auctoritas, Quemadmodum regie auctorisuperbos deicere contumacibus tatis est, superbos deicere contraire, sic eius magnificentie pravorum conatibus contraire, sic et decoris est, humiles et devotos eius honorificentie est, humiles beneficiis attolere scriptorum auctori- erigere et iustis bonorum desideriis tate corroborare. consentire.

Mallersdorf stand zu Bamberg ungefähr in dem nämlichen Verhältnis wie Prüfening. So werden die Beziehungen zwischen den zwei Diplomen erklärlich. Die Arenga von St. 3433 ist also jedenfalls unter bambergisch-prüfeningischem Einfluss entstanden.

Inhaltlich qualifizirt sich das Diplom als Tauschbestätigung. Über dasselbe Rechtsgeschäft liegt auch eine Urkunde des Bischofs Heinrich von Regensburg vor, ein unverdächtiges, besiegeltes Original, dessen Text ich im Anhang publiziere3). Es trägt das gleiche Datum wie das Diplom und weist in seinem Wortlaut Übereinstimmungen mit St. 3433 auf 4). Leider bezieht sich die Bischofsurkunde mit keinem Worte auf die Königsurkunde und auch das Umgekehrte ist nicht der Fall. So

1) Vgl. auch M. B. 31a, 401 Anm. Von den drei anderen Urkunden sind noch die Originale erhalten. Über das durch die letzte beglaubigte Rechtsgeschäft ist in veränderter Form auch im Traditionskodex (M. B. 13, 6 f.) eine Eintragung zu finden.

2) Die Übereinstimmung zwischen St. 3415 und 3433 erstreckt sich auf den Eingang (nach quapropter) und den Schluss (Poen- und Korroborationsformel). Doch könnten diese Teile von St. 3433 immerhin in der Kanzlei nochmals revidiert worden sein.

3) Urkundenbeilagen n. 3. Auf diese Urkunde ist schon M. B. 31a, 401 Anm. aufmerksam gemacht.

*) Der Passus (M. B. 31a 400) von Preterea fratres sancti Georii quamquam propriis usibus assignarent lautet in beiden Urkunden fast wörtlich gleich, doch begegnen wir Kongruenzen auch schon früher bei Nennung der Tauschobjekte.

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