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sich über jenen seichten Dilettantismus erhoben, der sich leider vielfach noch auf dem Gebiete der Landeskunde breit macht. Einen entschiedenen Vorzug des Werkes bedeutet auch die eingehende Berücksichtigung der Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte, welche bisher arg vernachlässigt war.

Mit vollem Recht hat V. zurückgreifend nicht nur die Römerzeit in den Kreis seiner Darstellung einbezogen, sondern auch, die vorrömischen Kulturperioden mitbehandelt. Das gehört in eine Landesgeschichte. Nur will mir scheinen, dass diese Partien (S. 27-101), in welchen doch kaum etwas Neues geboten werden konnte, hätten kürzer gefasst werden können. Dagegen wäre in einer so ausführlichen Landesgeschichte entschieden eine eingehendere und tiefergreifende Erörterung der natürlichen Bedingungen des geschichtlichen Lebens am Platze gewesen. Auf knappen 2 Seiten (29, 30) ist nur das aller Bekannteste wiedergegeben. Vermisst habe ich ferner in diesen Kapiteln eine Ausnützung des prächtigen Werkes von M. Hoernes (Urgeschichte der bildenden Kunst in Europa. 1898), sowie ein Wort über die seit Hauck's Ausführungen 1) nicht mehr so einfache Frage, wer als Träger der Ausbreitung des Christentums in römischer Zeit zu betrachten sei.

Ein besonderes Kapitel (4) handelt von den germanischen, slavischen und avarischen Wanderungen. Hier interessiert vor allem die Besiedelung durch die Slaven und die älteste bajuvarische Organisation des Landes. Da es an guten Vorarbeiten hiezu nicht mangelt, durfte man eine eingehendere Verwertung der Ortsnamenforschung billig erwarten, zumal ja so wichtige Fragen, wie die nach Umfang und Intensität der slavischen Siedlungen, andererseits aber die romanischen Überreste nur auf diesem Wege ergründet werden können. Etwas näheres hätte Ref. auch gern über die Gauverfassung erfahren. V. hat sich trotz ganz guter Bemerkungen, die er nebenbei doch macht (Vgl. S. 119 n. 3), nicht von der Formel frei zu machen verstanden, dass die Gaue in der alten Zeit mit der Grafschaft identisch seien. (S. 119 und 190). Ja, gab es denn in der vorkarolingischen Zeit hier im Südosten Deutschlands schon eine Grafschaftsverfassung?

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Unbedingt zu kürzen waren dagegen jene Ausführungen, die über Wirtschaft und Recht der Bajuvaren sich verbreitend doch nahezu nichts bieten, was diesen österreichischen Gebieten eigentümlich gewesen, oder mit Quellen von da zu belegen wäre. Auch das Folgende ist wohl doch zu breit geraten. V. behandelt die Karolingerzeit in zwei gesonderten Kapiteln: 5. Die deutsche Kolonisation im Zeitalter der Karolinger (S. 133 bis 159) und 6. Die Karolingische Ostmark (S. 160-181). Ist die Karolingische Kolonisation, wie V. richtig betont (S. 137 n. 1), durch Kämmel, Strakosch, Meitzen u. A. bereits ziemlich erschöpfend behandelt worden, dann konnte diese Darstellung um so eher kurz gefasst werden, als V.. wie er selbst gesteht, (S. 149 n. 2), »ausserstande war, hier eigene umfassende Forschungen anzustellen.< Für die Schilderung der Kunst, von welcher sich nach V. in Geräten, Schmuck oder in Bauwerken aus jener

1) Kirchengesch. Deutschlands 1, 9 ff.

Zeit keine Spur erhalten habe (S. 154), hätte das geistvolle Buch A. Riegls 1) vielleicht eine richtigere Auffassung vermitteln können.

Hier wie auch bei den folgenden Kapiteln (7. Die Ungarnepisode und die Wiedererrichtung der Mark unter den Ottonen (182-204), 8. Die zweite deutsche Kolonisation in der Ostmark 205-242; 9. Errichtung zweier Marken im Osten, Weiterentwicklung der Besitzverhältnisse während des 11. Jahrhunderts 243-264) nehmen die Ausführungen über wirtschaftliche Verhältnisse, einen grossen Raum ein. Ich fürchte beinahe, einen zu grossen! Für diese ältere Wirtschaftsentwicklung fehlt es heute in Österreich noch an Vorarbeiten, nicht an Quellen, wie V. meint (S. 324). Es wäre daher, da selbständige Untersuchungen darüber doch nicht wohl angestellt werden konnten, vorteilhafter gewesen, am Schlusse das, was heute erkennbar ist, rückschauend zusammenzufassen. V. hat später ohnehin noch ein besonderes (12.) Kapitel den Zuständen des Landes bei der Erhebung zum Herzogtum (S. 313-339) gewidmet. So wird manches wiederholt geschildert, ohne dass für die ältere Zeit mehr gesagt werden könnte als in allgemeinen Darstellungen (Inama's W G. und Caro, die Hufe) oder auf Grund späterer Quellen festgestellt worden war. Im ganzen steht V. nicht nur für das platte Land, sondern auch für die städtische Entwicklung auf dem heute wohl allgemein als unhaltbar erkannten Standpunkt der grundherrlichen Theorie. Alle Befugnisse des Staates übernahm. der Grundherr (S. 171), alle Verpflichtungen zum allgemeinen Wohl, die zur Römerzeit dem Staate oblagen und noch unter den Karolingern zum grössten Teil der Grafengewalt zukamen, waren jetzt Sache der grossen Grundherrschaften (S. 264); V. nimmt noch ein stetes Sinken vom Stande der Freiheit in die rechtlose Hörigkeit an (S. 288). Dabei aber wird die Entwicklung der Immunität recht dürftig bloss behandelt, so dass jenen Annahmen die Grundlage eigentlich fehlt. Auch die Bürger gleich hier mit zu besprechen sind nach V. aus Unfreien hervorgegangen, in dem die Mehrzahl der Bewohner der österreichischen Städte ursprünglich unfrei. . . dem Hofrecht unterstehend gewesen sei (S. 402).

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Ich will auf Details hier nicht eingehen und bemerke nur, dass vielfach das rechtsgeschichtliche Verständnis und die zutreffende Terminologie mangeln 2).

Wichtiger ist zu prüfen, wie der Versuch ausgefallen ist, die wirtschaftliche und Verfassungs-Entwicklung in ihrer Wechselwirkung mit der politischen darzustellen. Das wird sich vor allem in der Gruppierung des Stoffes und in der Herausarbeitung der leitenden Gesichtspunkte zeigen müssen. Das 10. Kapitel handelt von der kirchlichen Bewegung und ihrem Einfluss auf Österreich. Es folgen sodann: 11. Ein halbes Jahrhundert babenbergischer Politik bis zur Erhebung Österreichs zum Herzogtum (S. 295 bis 312); 12. Der Zustand des Landes bei Erhebung zum Herzogtum (313-339); 13. Streben der Babenberger nach politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit ihres Herzogtums (340-353) und nach Einschal

1) Die spätrömische Kunstindustrie nach den Funden in ÖsterreichUngarn 1901.

2) Vgl. z. B. das S. 151 über die Gewere, S. 206 über,Besitzadel, S. 313 über die,Degradation von Reichsfürsten Gesagte u. a. m.

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tung der älteren Geschichte Oberösterreichs (14. Die Entwicklung der Landesteile ausserhalb der Grenzen der Mark 354-373). 15. Der Herzog von Osterreich als Landesherr (S. 374-395). Mir kommt vor, als ob bei dieser Anlage das wichtigste Entwicklungsmotiv dieser Zeit, die Ausbildung der Landeshoheit, viel zu wenig hervortrete 1). Sicherlich aber hätte sich durch eine Zusammenfassung unter diesem Gesichtspunkte manches schärfer erfassen und kürzer darstellen lassen. Dass die grosse Erschütterung der königlichen Macht, die der Investiturstreit in sich schloss, gerade hier im Südosten, einem Lager der Gregorianer, unmittelbar fühlbar und folgenschwer wirksam werden musste, wird nirgends betont. Es hätte dies einen guten Ausgangspunkt für den Verselbständigungsprozess, der darauf folgt, bilden können. Und das eben scheint mir für die Darstellung V.'s überhaupt charakteristisch: Er bietet eine gesicherte Schilderung im Einzelnen, es werden sich kaum gröbere Unrichtigkeiten nachweisen lassen, berücksichtigt auch die wesentlichsten Entwicklungsmomente eingehend aber die treffende Erfassung ihres Zieles und gegenseitigen Aufeinanderwirkens, die plastische Ausarbeitung im Ganzen gelingt ihm meistens nicht, es bleikt alles Fläche, ein Nebeneinander. Das zeigt vor allem seine Behandlung des 13. Jahrhunderts. Wie im Früheren sind auch hier schon die Titel nicht sehr glücklich gewählt: 16. Kap.: Das Aufblühen der Städte, dar Plan der Errichtung eines Bistums in Wien und der Konkurrenzkampf zwischen den Herzögen von Österreich und den Bischöfen von Passau (396-416); 17. Kap.: Die Bauernschaft und das Wirtschaftsleben. Die letzte kolonisatorische Bewegung und die Besitzveränderungen im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts (S. 417-441); 18. Kap. Überhebung der herzoglichen Macht (442—457); 19. Kap.: Das Gegenspiel der anderen Machtfaktoren (458-472); 20. Kap. Österreich im Kampfe gegen äussere Feinde. Untergang Herzog Friedrichs des Streitbaren (473-483).

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Nun aber die historische Auffassung, welche zu Grunde liegt. Ich weiss nicht, wie V. dazu kommt, in einer Landesgeschichte Österreichs von einer Überhebung der herzoglichen Macht unter Friedrich II. zu sprechen. Es war doch wohl nur die Folge einer siegreich ausgebildeten Landeshoheit, eines energischen und kühnen Vertreters derselben zur Zeit der Reichsschwäche. V. findet bei Friedrich II. auch einen ausgesprochenen Zug der Entartung und tadelt ihn fast, dass er, die landesfürstliche Politik der Babenberger bis in ihr Extrem verfolgte (S. 442). Unter ihm » begannen die unter Herzog Leopold VI. glücklich geeinten Kräfte. . sich von einander zu lösen und eigene Richtungen einzuschlagen oder sich gegenseitig zu befehden. Wird nicht mit einer solchen Auffassung das Wesen jener Entwicklung, die sicherlich einen Höhepunkt der österreichischen Landesgeschichte darstellt, gänzlich verwischt?

Den grossen Kampf des Landesherrn mit dem widerspenstigen Adel leitet V. mit dem Satze ein: Das schöne Gleichgewicht der Kräfte, das unter Leopold VI. in Österreich geherrscht hatte, störten also schon die Überhebung und die ehrgeizigen Bestrebungen des Landesfürsten nach völliger Souveränität; aber auch die anderen Kräfte regten sich, um für sich neue günstige Positionen zu erringen (458). Die Anteilnahme der Städte an

1) Eine Darlegung ihrer Wurzeln und rechtlichen Grundlage fehlt gänzlich.

diesem grossen Ringen ist in ihren massgebenden Motiven rein wirtschaftlicher Art gar nicht erkannt. Ihr eigenstes Interesse wies sie auf die Seite des Herzogs, ganz abgesehen davon, dass ihnen der Adel (Ministerialen) auch noch arg verschuldet war.

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Auf diese Weise wird eines der reizvollsten Probleme der österreichischen Geschichte des 13. Jahrhunderts, die Zeit Friedrichs II., gänzlich verschleiert. V. sieht in dieser streng einheitlichen und sich innerlich bedingenden Entwicklung nichts als eine Reihe blinder Zufälligkeiten und äusserer Feinseligkeiten ", mit denen der junge Fürst Zeit seines Lebens zu kämpfen hatte, die seiner hochfliegenden Politik und seiner mutvollen Energie spotteten, (473). Schicksalstragödie also! Die sollte in der modernen Historie doch ausgeschlossen bleiben . . .

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Die nachfolgende Zeit fasst V. als österreichischen Erbfolgestreit< (484-502) und bringt hiezu einige ganz treffende Beobachtungen bei (so gegen Turba S. 502). Aber der Grundton, welchen V. dabei anschlägt, ist doch wohl zu banal. > Man wird es sehr begreiflich finden, dass in einer durch Parteiungen so vielfach zerrissenen Zeit und bei einem so aussergewöhnlichen, unvorhergesehem Fall die Dinge nicht den friedlichen, rechtmässigen Weg gingen, vielmehr, dass nicht nur jeder der Ansprecher weit mehr als ihm zukam, herauszuschlagen (!) suchte, sondern dass auch noch eine Reihe weiterer Ansprecher entstand (485). Auf diesem Wege wird man der recht komplizierten Frage ebensowenig gerecht wie der Persönlichkeit Ottokars von Böhmen.

Die wichtige Herrschaftsperiode dieses Letzteren (1251-76) behandelt V. in 2 Kapiteln: 22. Österreich als Teil des böhmischen Reiches Przemysl Ottokars (503-523) und 23. Der Sieg des Landesfürstentums unter König Ottokar (524-537). Ich will nicht mit V. darüber rechten, ob man Österreich von damals staatsrechtlich als einen Teil des » böhmischen Reiches Ottokars hinstellen darf das Wesen der österreichischen Entwicklung jener Zeit wird damit nicht charakterisiert denn eben in dieser ersten Herrschaftsperiode Ottokars musste dieser an die spezifisch österreichische Entwicklung die grössten Konzessionen machen. Jedenfalls war der böhmische Einfluss in der zweiten Periode von Ottokars Herrschaft in Österreich viel grösser als zuvor. Diese möchte ich aber nicht mit dem Jahre 1266 abscheiden, der Wendepunkt ist nach den neueren Forschungen wohl bald nach 1260 anzusetzen. Das allmählige Zustandekommen und stete Erstarken einer lebhaften Opposition wider Ottokars straffes Regiment hätte wohl eine Darlegung verdient, weil damit erst so recht der Schlüssel zum Verständnis der habsburgischen Erfolge gegeben. ist. Man versteht so nicht recht, warum eben die sozialen Faktoren, die Ottokar einst zur Herrschaft verholfen hatten, Kirche und Adel, nun zu seinen wirksamsten Gegnern zählten.

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Die Anfänge der Habsburger (bis 1283) werden unter dem Titel geboten: Österreich als wiedergewonnenes deutsches Reichsland (538) bis 574). V. meint, dass König Rudolf ernstlich die Absicht hatte, die so lange entfremdeten und nunmehr wieder zurückgewonnen Länder dem Reiche wieder anzugliedern (550). Er tritt hier in bewussten Gegensatz zur Auffassung Redlich's, der von vornherein Rudolfs Streben auf die Erwerbung dieser Länder für sein Haus gerichtet sieht. Ich glaube nicht,

dass dieses Abweichen von der sonst befolgten Darstellung Redlich's ein glückliches war. Denn schon Luschin hatte 1882 an der Hand der Münz- bezw. Finanzpolitik König Rudolfs ganz schlagend dargetan 1), dass Rudolf tatsächlich von vornherein jenes Ziel im Auge hatte.

Die Darstellung V.'s reicht bis 1283. Das ist für einen Band von 600 Seiten nicht gerade viel und lässt Befürchtungen für den Umfang des Ganzen rege werden. Wie viel Bände wird diese Landesgeschichte Österreichs umfassen müssen, wenn mit derselben Ausführlichkeit auch die spätere Zeit dargestellt werden soll? Referent hatte wiederholt die Empfindung, dass einzelne Partien jedenfails kürzer gefasst werden konnten, unbeschadet ihres sachlichen Gehaltes. Ganz besonders gilt dies auch für den gelehrten Apparat. An zahlreichen Stellen hat V. nämlich neben der benützten Literatur auch noch Quellen selbst zitirt, obwohl dieselben bereits in jener angezogen erscheinen 2). Das ist jedenfalls überflüssig und kann nur irreführend wirken, da es den Anschein erweckt, als ob hiemit neue Belege geboten würden.

Auf Einzelheiten einzugehen, muss ich mir hier mit Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Platz, versagen. Aber ich möchte doch hervorheben, dass die kritische Zusammenfassung V.'s an vielen Stellen zu Berichtigungen und mannigfacher Förderung unseres Wissens gediehen ist. Und darin sehe ich auch die Bedeutung der Darstellung V.'s, dass er mit kritischer Hand einen sicheren Überblick über das bisher Geleistete ermöglicht und eine solide Grundlage geschaffen hat für alle weitere Forschung eine tüchtige Leistung, für die wir dankbar sein dürfen. A. Dopsch.

Wien.

Adolf Bachmann, Geschichte Böhmens. Zweiter Band. (Bis 1526). Gotha, F. A. Perthes, 1905. XII, 849 S. 8. [Allgemeine Staatengeschichte. I. Abt.: Geschichte der europäischen Staaten. 31. Werk].

Bei der Besprechung des I. Bandes (vgl. Mitt. XXII, 1901, 306–313) wurden die allgemeinen Gesichtspunkte betont, die uns für die Beurteilung dieses Werkes massgebend erscheinen. Bei der Anzeige des vorliegenden zweiten Bandes, der nach wenig mehr als einem Lustrum vollendet war, dürfen wir uns begnügen, der inhaltlichen Seite dieses Buches unser Augenmerk zu schenken. Nur eine Bemerkung scheinbar formaler Art, in Wirklichkeit aber das Wesen des Werkes berührend, sei vorangeschickt. Anders als im ersten teilt der Verfasser in diesem zweiten Bande die ganze Periode von 1400-1526 nicht mehr in Bücher und diese in einzelne Kapitel, sondern nur in eine Anzahl von Kapiteln. Das 4. und letzte Buch im

1) Bl. d. Ver, f. Lk. 16, 354.

2) So finden sich die S. 382 n. 2-6 zit. Inmunitätsurkk. sämtlich bereits bei Brunner, Exemtionsrecht (vgl. S. 380 n. 3); der Verweis auf die Garstener Annalenstelle zu 1252 (S. 497 n. 3) und die russische Hypatioschronik (S. 498 n. 4) bei Huber, Österr. Gesch. 1. 532. Der Nachweis der ältesten Belegstelle für den If. Rat (459 n. 3) in Mitteil. d. Instit. 19, 165 n. 5 und ebenso sind die S. 327 n. 1 und S. 328 n. 2 zit. Quellenstellen keine selbständigen oder neuen Nachweise V's., sondern aus der benützten Literatur entnommen!

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