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und eigentlichen Stifter der Augustinerabtei in Gorkau gegen den Grafen Peter Wlast, dessen Gemahlin und Sohn auf dem alten Tympanonrelief der Sandkirche als Stifter dargestellt waren, in den Hintergrund. Im Schlusskapitel macht Sch. den Phantasien von, romanischen Einflüssen und insbesondere einer wallonischen bäuerlichen Kolonisation im 12. Jahrhundert (Les colonies Wallones en Silésie particuliérement à Breslau, Mem. der belg. Ak. 1867) den Garaus.

Die Bedeutung der Ausführungen Schultes beschränkt sich nicht auf die Klarstellung der Ereignisse, auf die sie sich beziehen; sie sind grundlegend für die wissenschaftliche Behandlung der ältesten schlesischen Geschichte, sowohl was die Methode als auch was den Inhalt anbelangt. Wohl sind die Ausdrücke in der Polemik manchmal scharf und ätzend; aber das wird begreifbar durch die gerechte Entrüstung über solchen Dilettantismus, wie er sich gerade in der Erforschung und Darstellung der Anfänge der Schlesischen Geschichte breit gemacht hat.

Die zweite Schrift Schultes beschäftigt sich mit der Cronica principum Poloniae. Sie will das Dunkel lichten, das bislang über der Person des Autors lag, sowie seine nationale Zugehörigkeit und seinen politischen Standpunkt feststellen; daran knüpft sich das Bedürfnis einer kritischen Durchforschung der Schlesischen Geschichte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Die Chronik bezeichnet den Höhepunkt der mittelalterlichen Historiographie Schlesiens; immerhin zeigt Sch. dass sie bisher einigermassen überschätzt wurde. Ihre Unselbständigkeit in den älteren Partien geht weiter, als man früher annahm; auch da, wo sie originale Quelle ist, ist sie oft unzuverlässig; sie beruht nicht auf urkundlicher Grundlage und geht jedenfalls mehr auf Sensation, wie auf gewissenhafte Feststellung des Tatbestandes aus. Sie findet ihre Ergänzung in einem andern Werke desselben Autors, in der institutio eccles. Wratisl.; während die eine Schrift die profane Geschichte Schlesiens behandelt, ist die andere der kirchlichen Entwicklung gewidmet. Offenbar haftet der Chronik eine polnische Tendenz an, und das ist um so seltsamer, als sie ja zwei Menschenalter nach dem Verzichte Kasimirs von Polen auf Schlesien (1339), sowie nach der Inkorporation Schlesiens und Böhmen und dadurch mittelbar auch in das deutsche Reich entstanden ist. Sie trägt den Stempel der Abneigung gegen die Unterwerfung unter Böhmen; mit Recht bezeichnet sie Sch. als einen Grabgesang auf den Untergang der Selbständigkeit und Freiheit der piastischen Fürsten Schlesiens".

Schulte löst das Problem, welches diese Tendenz der Chronik bietet, durch den Nachweis, dass der Autor nicht, wie man bisher mit Stenzel annahm, ein Deutscher, sondern ein hoher Kleriker polnischer Abkunft war, nämlich der Kanonikus Peter Biczczin in Brieg († 1388/89). Er lebte in der unmittelbaren Umgebung Ludwigs I. von Brieg, des Seniors der schlesischen Piasten zu jener Zeit; er betrauerte, wie Sch. zeigt, den Untergang der schlesischen Freiheit gerade deshalb, weil nach polnischer Auffassung die schlesischen Piasten durch ihre Unterwerfung unter Böhmen die Anwartschaft auf die Krone ihrer polnischen Vettern verwirkt hatten. Dazu kam, dass damals im Zusammenhange mit dem sog. Breslauer Bierkriege ein scharfer Gegensatz zwischen den Piasten und König Wenzel bestand; unter dem Eindrucke davon wurden sich die schlesischen Fürsten ihrer

ehemaligen Unabhängigkeit und Zugehörigkeit zu Polen wieder lebhaft bewusst. Die Untersuchung gestaltet sich so zu einer lebhaften und anschaulichen Schilderung des Kampfes zwischen polnischem und böhmischem Einflusse in Schlesien, der im Streite darum gipfelte, ob das Breslauer Bistum bei der Erzdiözese von Gnesen verbleiben, oder zur Prager hinübergezogen werden sollte. Sch. unterwirft die bisherige Auffassung einer gründlichen und fruchtbaren Prüfung; wohltuend berührt (gegen die ältere Darstellung von Heyne) seine Unparteilichkeit und ruhige Objektivität, z. B. was das Urteil über König Wenzel und die Verhängung des Interdiktes über die Stadt Breslau anbelangt. Die Hinneigung, die sich damals in Schlesien zum polnischen Nachbarlande bemerkbar machte, während die böhmische Oberherrschaft der deutschen Luxemburger mit Unlust empfunden wurde, ist ein bedeutsames Moment in der Vorgeschichte der grossen slavischpolnischen Erhebung, die bald darauf mit der Thronbesteigung der Jagellonen in voller Kraft einsetzte. Bis in unsere Zeit hinein haben Werke von national polnischer Tendenz, wie die Schriften des Peter Biczczin und die chron. episc. Wratisl, des Johannes Dlugoss, die Geschichtsschreibung über Schlesien beherrscht; es ist ein neues Verdienst Schultes, hier eine gründ liche kritische Revision der Auffassung vorgenommen zu haben. Er hat das Problem über Stenzel und Zeissberg hinaus gefördert und m. E. abschliessend behandelt.

Dem Buche sind zahlreiche archivalische Beilagen und quellenkritische Exkurse angehängt. Besonderes Interesse bietet Nr. 34: Die Stellung der Breslauer Hauptmannschaft und der Stadt Breslau im Gerichts- und Verwaltungswesen Schlesiens. Sch. betont selber, dass diese Partie des Werkes einen mehr skizzenhaften Charakter trägt und auch der Ergänzung bedarf. Es ist zuzugeben, dass wir hier auf zentralisierende Tendenzen der Luxemburger stossen; aber sie sind in den dürftigsten Anfängen stecken geblieben, und man möchte wohl hier einige Fragezeichen zu den Ausführungen Sch.'s machen. Es ist doch zweifelhaft, ob man ein Tribunal für Rechtsbelehrungen einen, obersten Gerichtshof nennen darf; auch scheinen mir die angeführten Belege nicht dafür beweiskräftig, dass die Stadt und das Herzogtum Breslau von Anfang an für die Piasten zur, ordentlichen Gerichtsstelle im Sinne einer festen und dauernden Einrichtung wurden. Die Wirksamkeit, welche von Breslau aus auf dem Gebiete der Finanzverwaltung entfaltet wurde, bezog sich jedenfalls nur auf die unmittelbaren Fürstentümer, nicht auf ganz Schlesien. Immerhin sind die Andeutungen, die Sch. gibt, sehr dankenswert, und sie verdienen es sehr wohl, dass sie die Anregung zu weiteren Studien gewähren.

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Die Schrift ist der erste Band einer Serie, Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte, welche der Schlesische Geschichtsverein unter der kurzen Leitung des unvergesslichen Hermann Markgraf geschaffen hat. Nicht würdiger, als das durch Schultes vortreffliche Untersuchung geschehen ist, konnte diese neue Publikation eingeleitet werden. Und wenn der Aussenstehende, dem nur das Wohl der Sache am Herzen liegt, zum Schlusse einen Wunsch aussprechen darf, der sich ihm geradezu von selbst aufdrängt, so wäre es der, dass sich der Schlesische Geschichtsverein, dem es doch wahrlich an eifrigem Streben für die heimische Geschichte und auch an Mitteln nicht fehlt, die grosse Aufgabe stellen möchte, eine dem

modernen Stande der Wissenschaft und der Bedeutung der Landesgeschichte entsprechende Sammlung der ältesten Urkunden zur Schlesischen Geschichte herauszugeben; damit würde das Fundament für eine würdige Erforschung und Bearbeitung der Geschichte und namentlich der Rechtsgeschichte Schlesiens in der älteren Zeit gelegt werden. Wer mit der Ausführung zu betrauen wäre, ja wer sogar der einzig Gelehrte ist, der dafür jetzt in Betracht kommen dürfte, das braucht nicht erst ausdrücklich gesagt zu werden.

Giessen.

Felix Rachfahl.

Joh. Ferd. Bappert, Richard von Cornwall seit seiner Wahl zum deutschen König. 1257-1272. Bonn, P. Hahnstein 1905. VIII und 114 S.

Seit Gebauer (1744) ist das Leben Richards von Cornwallis nicht mehr Gegenstand monographischer Darstellung gewesen. Grund genug, um auf der gesicherten Grundlage der Regesten die Geschichte dieses Ausländers auf dem Throne Karls des Grossen von neuem zu beleuchten, zumal die Arbeit von H. Koch (Richard bis zu seiner Wahl zum deutschen König. Strassburg 1887) zur Fortsetzung einlud. In der Tat knüpft die vorliegende Arbeit, die einer Anregung von K. Hampe ihre Entstehung verdankt, an diejenige von Koch an. Richards Vorleben und die Wahl selbst werden nicht weiter berührt, dafür aber nicht nur Richards deutsches Königtum, sondern auch sein Eingreifen in die Ereignisse, die sich gleichzeitig jenseits des Kanals abspielten, eingehend behandelt. Und darin liegt m. E. ein Hauptverdienst der durchweg gründlichen und sorgfältigen Untersuchung. Nicht nur dass der Kampf der englischen Barone gegen ihren König unmittelbar auf Richards Stellung in Deutschland zurückwirkte, der Anteil, den er selbst an demselben genommen hat, lässt seinen Charakter und seine staatsmännische Begabung in einem helleren Lichte erscheinen als sein Wirken in Deutschland. Der Mann, von dem man gesagt hat, er sei drüben in England nicht ernst genommen worden, stand danach wiederholt im Mittelpunkt der Ereignisse,, und sein königlicher Bruder tritt in Bezug auf praktische Veranlagung, Besonnenheit und Folgerichtigkeit des Handelns weit hinter ihn zurück. Der Verf. ist indessen keineswegs der Versuchung erlegen, die Bedeutung seines Helden zu überschätzen. Auch über Richard als deutschen König urteilt er ruhig und verständig. Wohl meint er, dass Richard bei seinen reichen Hilfsquellen durch Einlösung des verpfändeten Reichsgutes dem Königtume wieder eine. grössere Bedeutung hätte verschaffen können, und dass er zu Anfang seiner Regierung keineswegs gering zu achtende Erfolge erzielt habe. Aber er stellt sich doch auch die Frage, ob von Richard bei seiner Abneigung gegen jede Gewaltanwendung sich eine Beschränkung der fürstlichen Selbstherrlichkeit überhaupt habe erwarten lassen, ob Geld und guter Wille ausreichenden Ersatz hätten bieten können für die fehlende Hausmacht. Für die späteren Regierungsjahre Richards will er sogar die Bezeichnung Schattenkönig gelten lassen und ebenso den Ausspruch Böhmers, dass

Richard die Krone pur noch als Luxusbesitz betrachtet habe, mit dem er von Zeit zu Zeit Schaugepränge trieb.

Wenn an Bapperts Arbeit etwas zu rügen ist, so ist es ein gewisser Mangel an Continuität, wenn nicht der Auffassung, so doch der Diktion. Man lese nur im Zusammenhang, was der Verf. an verschiedenen Stellen über Richards Absicht, einen Romzug zu unternehmen, berichtet. Im Sommer 1258 ist nach B. der Romzug eine beschlossene Sache, aber schon Ende d. J. ist der Plan wieder aufgegeben, und Richard geht nach England, wo er schon zu Anfang 1259 neue Schätze für den Romzug sammelt. Als jedoch Ostern 1259 eine päpstliche Gesandtschaft bei ihm eintrifft und ihm die Einladung des Papstes zum Empfang der Kaiserkrone überbringt, da verlässt den König die ruhige Überlegung nicht, er gibt keine bestimmt zusagende Antwort. Nichtsdestoweniger aber widmet er sich mit erneutem Eifer den Zurüstungen, so dass er im Frühjahr 1260 sich genügend gerüstet glaubte. Mitte 1260 denkt er an den Aufbruch; er geht nach Deutschland und hofft jetzt zuversichtlich auf das Zustandekommen des Zuges. Aber schon bald erleidet seine Hoffnung einen bedenklichen Stoss, und als Richard im August in Worms längere Zeit Wohnung nimmt, um zu versuchen, ob sich der Zug nicht doch noch verwirklichen lasse, da schwindet sie immer mehr und mehr. Trotzdem hält der König zäh daran fest, aber seine Untertanen lassen sich nicht bewegen. Auch ist R. nicht der Mann, der sich ohne genügende Streitmacht zu einem abenteuerlichen Zuge hinreissen lässt. Er hofft aber doch noch immer, bis dann endlich im September 1260 der an der Kurie eingetretene Stimmungswechsel den Plan gänzlich zu nichte macht. Buchstäblich kann doch diese Darstellung unmöglich in allen Punkten richtig sein.

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So ist auch der Widerspruch, den der Verf. an einer Stelle gegen meine Auffassung von der Stellung Alexanders IV. zum deutschen Thronstreite (Mitt. d. Inst. XIX 75 ff.) erhebt, durch des Verf. eigene Ausführungen leicht zu entkräften. B. betont selbst (p. 22), dass Alexander, der anfangs für Alfons eingetreten war, wohl zu Ende 1257 dem Könige durch den magister Arlotus ein freundliches Schreiben übersandt, nicht aber schon damals ihm offiziell die Kaiserkrone angetragen habe, dass Alexander vielmehr erst im März 1259 sich entschlossen habe, offen für Richard einzutreten (p. 38). Fast ganz dasselbe hatte ich gesagt; ich begreife also nicht, weshalb ich jedenfalls die Schwenkung des Papstes< zu spät angesetzt haben soll (Exkurs II). Dem Verf. ist übrigens entgangen, dass er, indem er diese Schwenkung schon Ende 1257 sich vollziehen lässt, wiederum nach einer anderen Richtung hin mit sich selbst in Widerspruch gerät. Während ich mich vermutungsweise dahin geäussert hatte, Alexander habe im Winter 1258/59 sich vielleicht von der Hoffnung leiten lassen, dass durch die Berufung Richards zur Kaiserkrone zugleich das sizilische Königtum Edmunds noch in letzter Stunde verwirklicht werde, meint B., bei der nahen Verwandtschaft Richards und Edmunds habe der Papst unmöglich zu gleicher Zeit das Kaisertum des einen und das Königtum des andern anstreben können, weil er ja sonst eine ähnliche Lage für das Papsttum geschaffen haben würde, wie sie znr Zeit der Staufer war. Erst nachdem die Kandidatur Edmunds aussichtslos geworden, sei das Hauptbedenken der Kurie gegen Richards Kaiser

tum geschwunden. Wie lässt sich aber damit die Annahme vereinbaren, dass Alexander zu Gunsten Richards eine Schwenkung vollzogen habe zu einer Zeit, als er noch ernstlich an Edmund dachte? Dass übrigens nach dem 30. April 1259 in Gemeinschaft mit Walter de Rogate und Robert de Bari er ist offenbar der, alius incognitus, sed nobilis et discretus des Mathaeus Westmonasteriensis auch der Bischof von Rochester die Kurie verlassen habe, ergibt sich m. E. aus seiner Nichterwähnung in dem Briefe des Königs Heinrich vom 24. Mai (BFW 14093) u. a.

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Über die Stellung Urbans IV. zu Richard und zum Thronstreit überhaupt hat B. mit Rücksicht auf den Aufsatz von Rodenberg (Mitt. d. Inst. XVI, 1 ff.) nicht eingehender gehandelt. Immerhin möchte ich nicht unterlassen darauf hinzuweisen, dass er von der Überlieferung der berühmten Aktenstücke keine richtige Vorstellung hat. Wir haben 1. ein auf die den beiden Königen zustehende Titulatur bezügliches Motu proprio vom 1. August (Registres d' Urbain IV. n. 358). 2. zwei auf den einzuleitenden Prozess bezügliche Schriftstücke vom 27. August, von denen das eine (Registres 350) als eine verkürzte Fassung des andern (M G. Const. II 405) sich darstellt; nur die kürzere Fassung ist in das Register aufgenommen. 3. einen Brief vom 31. August, der sich wieder nur mit der Titulatur befasst. Er kann bei der Kürze der Zeit unmöglich die Antwort sein auf eine durch die Entscheidung vom 7. August hervorgerufene Beschwerde Richards. Ich verweise auf meine Berardus-Studien (Mitt. d. Inst. XXII p. 7).

Hadamar.

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H. Otto.

G. B. Picotti, I Caminesi e la loro signoria in Treviso dal 1283 al 1312. Appunti storici. Livorno, Tipografia di Raff. Giusti, 1905 XII u. 345 S.

Der Verfasser entrollt mit der Geschichte dieses Geschlechtes ein lebendiges Bild der städtischen Tyrannis, wie sie in einem der mittleren italienischen Stadtstaaten im letzten Drittel des 13. und zu Beginn des 14. Jahrh. geherrscht hat. Die Herrn von Camino sind zuerst am Anfang des 12. Jahrh. nachweisbar; ihre Lehen erstreckten sich auf die Grafschaften Ceneda, Belluno und Cadore. Zu Ende dieses Jahrh. geraten sie in Bedrängnis und schwören den Bürgereid der Komune. Hier in Treviso gelangen sie an der Spitze der guelfischen Bewegung gegen die Ezzelini da Romano bald zu massgebendem Einfluss. Als nach dem gewaltsamen Ende des mächtigen Tyrannengeschlechtes dessen ghibellinische Politik von den Castelli wieder aufgenommen wird, schart sich der guelfische Adel um den Signore von Feltre und Belluno, Gherardo da Camino und ruft ihn 1283 zum Capitaneus generalis über Stadt und Distrikt aus. Seine Gewalt ist eine unbeschränkte, sein Regiment ein exklusiv guelfisches es trägt die Merkmale der Tyrannis an sich: drückend nach innen bewahrt es nach aussen das Ansehen der Herrschaft. Auf Gherardo folgt 1306 sein Sohn Rizzardo da Camino, der wesentlich im Geiste des Vaters regiert, aber dann zu den Ghibellinen hinneigt und von Heinrich VII. zum Reichsvikar in Treviso bestellt wird. Das hat seinen Sturz und

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