eine kurze Tyrannis seines Bruders Guecelo zur Folge, der wieder die guelfische Tradition des Geschlechtes aufnimmt. Mit seiner Vertreibung 1312 hat die Signorie der Caminesi ihr Ende gefunden. Wir können hier auf die Einzelheiten der Arbeit nicht eingehen. Nur jener Punkt, der mit den italienischen Reichsverhältnissen zusammenhängt, sei noch berührt: Das Vikariat des Rizzardo da Camino. Davon hat der Verfasser eine unklare und irrige Vorstellung, wenn er es nur auf gewisse iurisdiktionelle Befugnisse bezieht und insofern rechtlich beschränkt sein lässt, in den Wirkungen aber dieser Verleihung eine Sanktion der usurpierten Gewalt erblickt. Gerade das Vikarsdiplom Heinrichs VII. für Rizzardo 1) spricht keineswegs von irgendeiner Beschränkung im Sinne unseres Autors, ganz im Gegenteil wird der Stadt befohlen 2), quatenus predicto Rizardo vicario nostro in premissis et omnibus aliis, que ad statum et regimen huiusmodi spectare noscuntur, toto tempore sui vicariatus pareatis. ... Sicherlich hatte Rizzardo auch die, administratio, was die Stadt 1314 nur in irriger Auslegung jenes Diploms zu leugnen versuchte3). Das Wesentliche dabei ist eben, dass ihm diese Befugnis nur soweit zustand, als die Reichsherrschaft in Frage kam, über deren Interessen ja auch sonst Heinrich VII. seinen Vikaren nach freiem Ermessen zu urteilen anheimstellte. Diese Beziehung auf die Reichsherrschaft gab nun dem Vikar nicht jene unbegrenzte Gewalt zu eigenem Vorteile, welche dem Kapitan eben durch die Statuten förmlich legalisiert4) wurde). Denn einerseits hatte er Verpflichtungen gegen das Reich 6), andererseits durfte von Gewaltherrschaft wenigstens gegen Reichsgetreue nicht die Rede sein?). Und in der Tat wird im Prozess Avogari 1314/5 von Rizzardo einmal ausgesagt: non rexit tyranico more nec tyranice tempore quo fuit vicarius civitatis Tervisii et districtus pro domino imperatores). Dem entspricht, wenn das Regiment seines Bruders Guecelo, des Reichsrebellen, in einer späteren Gesandtschaft an Heinrich VII. eine Tyrannis genannt ist, zum Unterschied von Rizzardo's Herrschaft,qui governoit et tenoit la cite paisiblement e en bon estat pour lempire 9). In einer Einleitung handelt 1) Verci, Marca Triv. 5, 138 Doc. 526. 2) Ib. 139 Doc. 527. 3) lb. 7, 48 Doc. 693. Es galt hier das Veräusserungsrecht des Vikars zu bestreiten; dass der Sachverhalt unter Heinrich VII. sich dazu doch nicht so ganz eignete, scheint der Stadt zum Bewusstsein gekommen zu sein; vgl., et si in vicariatu plenam administrationem ... maiestas regia concessisset, non potuisset vicarius iura comunis Tarv. pro . . . debitis propriis dissipare. 4) Vgl. Doc. 53 vorliegender Monographie und die Zeugenaussagen im Process Avogari Doc. 54 5) Es ist derselbe Gesichtspunkt, der verständlich macht warum dem Vikar Mailands, Nicolaus de Bonsignoribus die Vertretung des Königs nicht genügte, warum er gerade im Wege der Statuten eine grössere Machtvollkommenheit zu erreichen suchte. (Vgl. Johannes de Cermenate cap. 19, Muratori SS. rer. It. IX, col. 1238 f.) 6) Vgl. Verci 6, 6 Doc. 578. 7) Vgl. das Vikarsdiplom, das gerechtes Regiment und eventuelle Absetzbarkeit bestimmt, und den Eid der Stadt (Verci 5, 209 Doc. 572), der, domino R. de Camino tamquam vicario ipsius domini (imperatoris) et quibuslibet aliis vicariis gilt. 8) Picotti, Doc. 54 (p. 313 unten). 9) Dönniges, Acta Heinrici VII., 1, 60 no 35: Guecello... par fource occupa la segnorie contres la volonte des citoiens. Picotti in gründlicher Weise von den Quellen seiner Darstellung. Es ist da nicht uninteressant zu sehen, wie man später das Andenken dieser Signorie durch Ausmerzung ihrer Akte aus den Stadtbüchern zu tilgen gesucht hat. Ein stattlicher Urkundenanhang, 57 Dokumente umfassend, sowie ein Podestaverzeichnis für die Zeit der Signorie sind der gediegenen Monographie beigegeben. Wien. Vinzenz Samanek. Urkundenbuch des Landes ob der Enns. IX. Band. Herausgegeben vom Verwaltungsrat des Museums Francisco-Carolinum in Linz. Linz 1906. Verlag des Museums Francisco-Carolinum in Linz. 8°. XVI und 924 S. Index zum Urkundenbuch des Landes ob der Enns. IX. Band. 147 S. Bereits die ersten Statuten des im Jahre 1833 begründeten oberösterreichischen Musealvereines Francisco-Carolinum in Linz enthalten die Bestimmung, eine Sammlung von Urkunden, welche die Geschichte dieser Provinz im Allgemeinen oder einzelner Ortschaften und denkwürdiger Personen insbesondere betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohltätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längst entschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen anzulegen. Mit rühmenswertem Eifer und hoch anzuerkennendem Geschick waren die leitenden Kreise des Museums, allen voran Jodok Stülz, bestrebt, diesen Plan zu verwirklichen. Bald war eine so stattliche Zahl von Urkundenkopien gesammelt, dass schon im Jahre 1852 mit der Veröffentlichung des ersten Bandes des Urkundenbuches des Landes ob der Enns begonnen werden konnte. In rascher Folge erschienen die folgenden sieben Bände, die im allgemeinen im Sinne des ursprünglichen Programmes das urkundliche Quellenmaterial für die Landesgeschichte bis zum Jahre 1375 erschlossen. Nach der durch J. N. Faigl besorgten Ausgabe des achten Bandes im Jahre 1883 ist leider ein verhängnisvoller Stillstand eingetreten. Im Jahre 1898 übernahm nach fünfzehnjähriger Pause schliesslich der Bearbeiter des nun zur Besprechung kommenden neunten Bandes, Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti, die Fortsetzung. Mit bewundernswerter Arbeitskraft und unermüdlichem Fleisse schritt er zur Durchführung seiner Aufgabe. Es soll hiebei nicht unerwähnt bleiben, dass er die im Museum vorhandenen Urkundenabschriften nicht nur für die erst zur Ausgabe gelangenden, sondern auch für die bereits erschienenen Bände ergänzte und nicht zuletzt des mit der Sammlung des Urkundenvorrates erwachsenen Musealarchives als Archivreferent sich in verdienstlicher Weise annahm, dasselbe wesentlich vermehrte und ordnete und dadurch in vollem Umfange der wissenschaftlichen Benützung zugänglich machte. Sein stets dienstbereites Entgegenkommen und der reiche Schatz seiner Kenntnisse des archivalischen Materials des Landes haben viele Forscher in ihren Arbeiten nachhaltig gefördert. Umso unangenehmer ist es daher für den Rezensenten, dem literarischen Produkt jahrelanger, unverdrossener Arbeit eines verdienstvollen Mannes nicht jene Anerkennung zollen zu können, die man aufrichtigen Herzens entgegen bringen möchte. Um einen gerechten Masstab für die Beurteilung seines Werkes zu gewinnen, sollen überhaupt von vorneherein nicht jene Anforderungen, die heute die historischen Hilfswissenschaften an eine moderne Urkundenedition stellen, in Betracht gezogen werden, sondern seine Leistung wird wohl dann am richtigsten eingeschätzt werden, wenn man sie im Vergleich mit ihren Vorgängern, speziell mit dem achten Bande, würdigt, umsomehr, als auch die Redaktion desselben in die Hände eines nicht wissenschaftlich geschulten Bearbeiters gelegt war. Aufgabe des Herausgebers war also im Rahmen des bisherigen Programms die vor ihm gesammelten Urkundenabschriften zu vervollständigen, nachzuprüfen, vorkommende Ungleichheiten zu beseitigen und die Redaktion zu besorgen. Leider wurden von ihm jedoch jene Gesichtspunkte, die früher die Aufnahme der einzelnen Urkunden bedingten, verlassen und beim Sammeln des Materials neue Wege eingeschlagen, die konsequent beschritten in's Uferlose führen müssten und schon jetzt die Einheitlichkeit der Anlage vernichtet haben. Wenn es im Vorwort heisst, , bei der Sammlung des Urkunden kopienmaterials ging der Referent von der Anschauung aus, dass das, Urkundenbuch des Landes ob der Enns< alle im Lande ob der Enns lagernden Urkunden bringen solle, unbeschadet deren Provenienz und früherer Zugehörigkeit«, so muss darauf erwidert werden, dass es nicht Zweck eines Urkundenbuches sein kann, Archivinventare zu ersetzen. Zu welchem Widersinne würde ein solcher Plan führen, wollte man etwa in ein Urkundenbuch der Stadt Wien oder München alle in einer dieser beiden Städte lagernden Urkunden ohne Rücksicht auf ihre Provenienz abdrucken! Bei solchem Verfahren ist es dann andererseits wieder eine Inkonsequenz, auch das ausserhalb des Landes lagernde Urkundenmaterial zu berücksichtigen, denn es müssten ja z. B. die in den beiden vorerst genannten Städten befindlichen Urkunden, welche auf Oberösterreich Bezug nehmen, nicht im Urkundenbuche des Landes ob der Enns, sondern in den Urkundenbüchern dieser Städte zu suchen sein usw. Gleichwohl ist im Vorworte bemerkt: In den auswärtigen Archiven wurden dagegen selbstverständlich nur jene Urkunden berücksichtigt, welche Land und Leute von ob der Enns im weitesten Sinne des Wortes in politischer, kirchlicher, wirtschaftlicher, familiengeschichtlicher u. s. Hinsicht behandeln.< Der Herausgeber war tatsächlich mit erstaunlichem Eifer diesen Plan zu verwirklichen redlich bemüht, ja er ist auch hierin viel weiter gegangen, als es der Zweck des Unternehmens bedingte, indem er auch aus auswärtigen Archiven zahlreiche Stücke aufnahm, die mit der Landesgeschichte in keinem oder doch nur in äusserst losem Zusammenhange stehen. Die Urkundenbücher sämtlicher oberösterreichischen Klöster, Geschlechter uud Kommunen in sich zu vereinigen, kann jedoch nicht als Aufgabe des Urkundenbuches der Provinz betrachtet werden. Hätte sich der Herausgeber nach dem eingangs mitgeteilten Plane der Begründer des Unternehmens gehalten, so wäre er vor dieser irrigen Anschauung verschont geblieben. Ohne Übertreibung kann behauptet werden, dass beinahe ein Drittel nach dem ursprünglichen vom Bearbeiter leider nicht berücksichtigten Plane weggeblieben wäre, wie auch ein Vergleich des achten. und neunten Bandes lehrt. Ersterer umfasst in 768 Nummern fünfzehn Jahre (1361-1375), letzterer in 782 Nummern bloss fünf Jahre (1376-1380). Eine unerlässliche Vorbedingung zur Entscheidung, ob eine Urkunde aufzunehmen sei oder nicht, ist die Identifizierung der Ortsnamen, um deren Bestimmung sich der Herausgeber viel zu wenig bemüht hat. oft ist die alte Namensform sowohl im Regeste als auch im Index beibehalten. Die Regesten sind sehr ungleich oft in Form von regellosen Inhaltsangaben gearbeitet und manchmal in der Fassung gegen den deutschen Sprachgebrauch verstossend. Die Wiedergabe des Textes begnügt sich mit einem rein paläographischen Abdrucke der Urkunden und lässt die heute üblichen Editionsprinzipien vermissen, ein Übelstand, der umso mehr ins Gewicht fällt, als ihnen im achten Bande wenigstens in der Hauptsache bereits Rechnung getragen ist. Ein Vergleich einzelner Stücke mit den Originalen erwies zwar die Verlässlichkeit des Textes im allgemeinen, jedoch nicht hinsichtlich der präzisen Schreibung der einzelnen Wörter. Die Behandlung des Vokalismus weist so zahreiche Verstösse und Unregelmässigkeiten auf, dass der Text für den Sprachforscher oft kaum brauchbar genannt werden muss. Gerade das Bestreben nach einer paläographischen Wiedergabe der so mannigfach wechselnden Zeichen über den Vokalen führte zu ganz unmöglichen Schreibweisen, so z. B. wenn in Nr. 342 in Worten wie frawn, mir, war, gantzleich usw. das im Original über w, i a stehende Ringelchen überall mit einem übergeschriebenen o gegeben wird. Das Abkürzungszeichen für ur ist in Nr. 733 zweimal mit ù gegeben. Statt quamvis servitii ist in Nr. 129 richtig communis servitii zu lesen, wie aus Lang, Acta Salzburgo-Aquilejensia 1, Nr. 993 zu ersehen ist. In allen diesen Punkten findet sich das gleiche Gebrechen, die oft willkürliche Arbeitsweise, die jene eiserne Konsequenz und Disziplin vermissen lässt, die die Grundvoraussetzung einer brauchbaren Edition bilden. Die vorhandene Literatur hat der Herausgeber überhaupt leider beinahe völlig unberücksichtigt gelassen. Deren Kenntnis hätte ihm nicht nur vor dem soeben bezeichneten bösen Lesefehler bewahrt, sondern ein Vergleich seiner Abschrift des Neuberger Teilungsvertrages vom Jahre 1379 (Nr. 573) mit dem Drucke bei Dopsch und Schwind, Ausgewählte Urkunden Nr. 138 hätte auch für seine Textgestaltung sehr nutzbringend werden können. Weiters sind z. B. die Nr. 8, 76, 90, 91, 209, 304, 353, 395, 499 in den Mon. Boica 30b Nr. 415 ff, die Nr. 134, 136 bei Oberleitner, Die Stadt Enns im Mittelalter im Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen 27, 85, Nr. 105 bei Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 4, 830, Nr. 487 bei Kurz, Österreichs Handel in älteren Zeiten 325 Anm., Nr. 312 bei Trauttmannsdorff, Beitrag zur niederösterr. Landesgeschichte Nr. 255 vollinhaltlich gedruckt, ganz abgesehen von jenen Stücken, welche bereits regestenweise oder inhaltlich bekannt waren. Die chronologischen Daten sind nach den gemachten Stichproben richtig aufgelöst, die Fundstellen der Urkunden genau verzeichnet. Den Siegelbeschreibungen hat der Herausgeber gegenüber seinen Vorgängern erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet. Eine willkommene Neuerung ist die übersichtliche Zusammenstellung der Urkundengattungen und das genaue Verzeichnis aller Archive, welche für den vorliegenden Band Material ge liefert haben, mit Angabe der Nummern der mitgeteilten Stücke. Hinsichtlich der relativen Vollständigkeit aller jener Urkunden, deren Aufnahme in das Urkundenbuch gerechtfertigt ist, hat wirklich der Herausgeber das Möglichste geleistet und hierin alle seine Vorgänger weit überholt. Dasselbe gilt für den äusserst minutiös gearbeiteten Index, in dem ausserdem die unzweckmässige Scheidung von Personen- und Ortsregister beseitigt ist. Die Art der Ortsbezeichnungen wäre jedoch nach dem Muster moderner Editionen zu behandeln gewesen. Die Ausstattung des diesmal in der Druckerei J. Wimmer in Linz hergestellten Werkes weist gegenüber seinem unmittelbaren Vorläufer einen bedeutenden Fortschritt auf. Für den Inhalt der mitgeteilten Stücke gelten der Hauptsache nach die von Ottenthal bei Besprechung des achten Bandes in dieser Zeitschrift 6, 163 ff. gebrachten Angaben. Gerade der privatrechtliche Charakter der meisten Urkunden macht die im Sinne des Unternehmens gelegene Beschränkung für die spätere Zeit dringend notwendig, um das aufgestellte Ziel, alle auf Oberösterreich bezüglichen Urkunden bis zum Jahre 1400 in vollem Wortlaute zu bringen, in absehbarer Zeit verwirklichen zu können. Viel notwendiger wäre freilich die Neuausgabe der ersten Bände, die, wenn sie auch für ihre Zeit eine anerkennenswerte Leistung darstellen, den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr genügen können. Speziell mein Wunsch wäre es, wenn die Neubearbeitung der oberösterreichischen Traditionsbücher bald in Angriff genommen werden Auch die berührten Übelstände voll in Anschlag gebracht. werden, gebietet doch die Gerechtigkeit, zu sagen, dass der Bearbeiter sowie das Museum für die Veröffentlichung eines so stattlichen Quellenmaterials den wärmsten Dank verdienen. Möge namentlich der Herausgeber alle jene Ausstellungen, die im Interesse der Sache gemacht werden mussten, nicht als Beeinträchtigung seiner Leistungen auffassen, sondern als wohlmeinende Ratschläge für die Fortsetzung seiner entsagungsvollen Arbeiten, deren Hauptverdienst ja ohnedies nicht auf streng wissenschaftlicher Betätigung beruht, sondern in der Wirksamkeit auf archivalischem Gebiete gelegen ist. könnte. Linz. wenn Ignaz Zibermayr. Urkundenbuch der Stadt Basel. Herausgegeben von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel. IX. Bd. Bearbeitet durch Rudolf Thommen. Basel, Helbing & Lichtenhahn 1905. 524 S. Je mehr wir uns der Neuzeit nähern, um so seltener pflegen die den Historiker interessierenden Ereignisse ihren Niederschlag in den eigentlichen Urkunden zu finden. Statt dieser Urkunden im rechtlichen Sinne rücken Korrespondenzen mannigfachster Art, Gesandtschaftsberichte und Instruktionen, Entwürfe für Verhandlungen u. dg. an die erste Stelle: oft lose Zettel, flüchtige Einträge auf der Rückseite anderer Aktenstücke, aber wie gesagt, zur genauen Kenntnis der Vorgänge und ihres Werdens von unschätzbarem Werte. Aus dieser Erkenntnis heraus haben denn auch |