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kanntlich gegen zwei Fronten im Westen und Osten geführt werden müssen) und kommt dabei immer wieder auf den Ausgangspunkt seiner Ausführungen, auf das Quecksilber und Kupfer zurück. Den jährlichen Durchschnittsertrag von ersterem in den Jahren 1670-1685 kann er mit 177.400 Gulden ansetzen; er streicht die grossen Verdienste Mitterinayers um diese Wirtschaft heraus. Srbik setzt sich dann überhaupt mit den Vorzügen und Fehlern dieses Systems auseinander, das besonders unter der unglückseligen ganz unverständigen Preispolitik Österreichs gelitten hat. Immer finden wir auch wieder den schädigenden Gegensatz der einzelnen Länder des Staates gegeneinander: die innerösterreichische Kammer wehrt sich mit aller Kraft dagegen, dass das Quecksilber aus Idria, das eigentlich von ihr ressortierte, einem eigenen Inspektorate in Wien unterstellt wird; ein ander Mal soll für das Kupfer in der Schweiz ein neues Absatzgebiet gewonnen werden, dagegen kämpft wieder die oberösterreichische Regierung, die dadurch eine Schädigung des Schwazer Kupfers fürchtet. Dass Österreich nie ein Gesamtstaat, sondern immer nur ein Provinzenbündel gewesen ist, lähmt von Alters her seine Kraft und man muss nur staunen, dass es noch soviel Kraft aufzuwenden verstanden hat. Der Regiegedanke scheint mit Mittermayer begraben worden zu sein, nach dessen Tode (1672) fristet er noch einige Zeit sein Dasein, um dann für lange endgiltig abgetan zu werden. Becher schon hatte auf die grosse merkantile Bedeutung Hollands hingewiesen, die politische Freundschaft mit Holland und England, (man vergesse nicht, dass Wilhelm III. von England ein Holländer gewesen ist, dass damit der Vorrang dieses Staates noch besonders verstärkt wird) spielt da ebenfalls mit; die schweren Tage des spanischen Erbfolgekriegs mit ihren ungeheuren Anforderungen an den österreichischen Staat, der auch noch immer im Osten gefährliche Feinde hat, kommen heran, da wird das nötige Geld nur in Holland, damals dem ersten Geldlande, gefunden und dafür erhalten die Holländer nach und nach den ganzen Quecksilber- und Kupferbetrieb. Auch dabei erfahren wir wichtige. und interessante Details über die österreichische Finanzpolitik, namentlich über die grossen in Holland beschafften Anleihen, für die die Erträgnisse des Quecksilbers und Kupfers verpfändet wurden. Der österreichische Staat konnte aber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Neusohl und das Kupferbergwerk Schmölnitz, das seit einer Reihe von Jahren dazu gekommen war, fielen in die Hände Rakoczys und seiner Anhänger, und der ganz in Amsterdam zusammengedrängte Quecksilberbetrieb wurde durch eine unerhört unvernünftige Preissteigerung unterbunden, die vor allem England veranlasste Quecksilber aus China und Indien nach Europa zu verfrachten: dadurch kam nun Österreich in langandauernde Abhängigkeit von Holland. Srbik beleuchtet in grossen Zügen die Handelspolitik Kaiser Karl VI., die sich aus einem Hofkammer-Referate von 1700 in einigen lapidaren Sätzen entwickeln lässt (S. 290):, das Geld est sanguis corporis politici und solches nicht allein zu erzügeln, sondern beizubehalten kein anderes Mittel, als dass fremde Waren entweder in einem Lande nicht admittiert oder, wenn sie unvermeidlich und zur allgemeinen Notdurft erforderlich sind, im Lande selbst per naturam vel industriam erzeugt und zuwegegebracht werden, allermassen solchergestalten occasio et causa movens cessat, das Geld ausser Landes gehen zu machen. Stadtbank, Kommerzdeputation,

Errichtung einer nicht unbeträchtlichen Anzahl neuer Fabriken, haben da mitgearbeitet. Man kann eigentlich erst jetzt von einer zielbewussten Handelspolitik reden; während früher die Ausfuhr- und Einfuhrverbote z. B. gegen Frankreich doch nur eine Begleiterscheinung der politischen Lage überhaupt gewesen sind, sehen wir jetzt aus rein handelspolitischen Ursachen heraus einen energischen Widerstand gegen die Einfuhr englischer Waren entstehen. Der Zug nach dem Osten, eine Mittelmeerpolitik beginnt. Srbik warnt aber mit Recht davor in dieser neuen Zeit nur Lichtseiten zu sehen: Fiskalismus und Bürokratie sind noch nicht gebrochen, die staatliche Bevormundung, das Prohibitivsystem beschneidet noch den freien Flügelschlag privater Betätigung, immerhin ist es eine Zeit grossen Fortschrittes.

Während dieser Zeit liegen aber Kupfer und Quecksilber in schweren holländischen Banden, erst mühsam gelingt es von der Mitte der zwanziger Jahre an die beiden Artikel zu befreien, resp. die Schulden an Holland abzutragen, 1733 und 1734 sind da die entscheidenden Jahre. Sofort zeigt sich bei geringeren Betriebskosten eine ausserordentliche Steigerung der Einnahmen, Wien ist es, das jetzt als Markt dafür in Betracht kommt; von ganz besonderer Wichtigkeit ist aber das Jahr 1736, das Srbik als Geburtsjahr des österreichischen Exporthandels über Triest bezeichnen kann. Damit schliesst seine Arbeit. Noch vieles Bemerkenswerte wäre daraus zu erwähnen, namentlich lernen wir eine ganze Reihe von Persönlichkeiten kennen, die in der Wirtschaftsgeschichte Österreichs eine Rolle gut und schlimm gespielt haben; abgesehen von den bereits genannten, wären da noch zu erwähnen: Stampfer von Walchenberg, Thavonat, Karl von Palm, Schreyvogel, Oppenheimer u. a. m.

Srbik hat es verstanden aus einem ungeheuren Wust von noch ganz unbenütztem Materiale, das nur sehr mühsam kritisch zu verwerten war, überaus interessante und wichtige Beiträge zur österreichischen Wirtschaftsund Finanzgeschichte herauszuarbeiten, er hat neben dem handschriftlichen auch das gedruckte Materiale in reichstem Masse umsichtig herangezogen. Es ist begreiflich, dass bei einem solchen Werke eine Nachprüfung des Kritikers ganz unmöglich und auch ganz überflüssig ist, denn gesetzt auch, es gelänge einem besonders unerschrockenen Fehlerjäger Srbik auf irgend einer Ungenauigkeit zu ertappen, was würde das Angesichts der reichen wertvollen Fülle neuer Gesichtspunkte und neuer Nachrichten bedeuten, die wir dem jungen Gelehrten verdanken? Kein Forscher entgeht dem Schicksale, dass ihn spätere auf seinen Fusstapfen weit bequemer wandelnde Nachfolger, häufig ist das der erste Arbeiter selbst, korrigieren müssen und können. Das Verdienst wird Srbik niemals zu rauben sein, ein äusserst schwieriges und nützliches Feld zum erstenmale mit Erfolg angebaut zu haben und man wird sich freuen dürfen ihm auf den Zukunftsarbeiten, die er sich gesteckt (Beginn der maritimen Bewegung in Österreich, Fabrikswesen unter Karl VI.) wieder zu begegnen.

Ref. möchte S. da nur, obwohl es ihm ganz ferne liegt gymnasiale Stylprüderie in wissenschaftliche Arbeiten hineinzutragen, den Rat geben, nicht so oft Sätze ohne Prädikat schmieden zu wollen (Beispiel: S. 168, Z. 12 v. o. Ein Gut...); solche Sätze wirken im ersten Augenblick für den Fremden, der nicht weiss, was der Verf. weiss, ausserordentlich störend

und hemmen den Fluss der Lecture; solcher Sätze kommen im vorliegenden Buche viele vor und das ist schade 1).

Doch das nur nebenbei, gerne wiederholt Ref. nochmals das günstige Urteil, das er über Srbiks Arbeit sich gebildet hat; auf S. kann man das scharfe Wort, dass er S. 308 zitiert, nicht anwenden: man bemüht sich sehr für die Kommerzien, aber nur in Worten, nicht mit Werken<!

Prag.

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0. Weber.

Dr. S. Muller Fz., Dr. J. A. Feith und Dr. R. Fruin Th. Az., Anleitung zum Ordnen und Beschreiben von Archiven. Für deutsche Archivare bearbeitet von Dr. Hans Kaiser. Mit einem Vorwort v. Wilh. Wiegand. VIII und 136 S. Leipzig, 1905.

Ein nach Inhalt, Form und Ausstattung gutes Buch, durch dessen Bearbeitung für deutsche Archivare H. Kaiser sich ganz besonders verdient gemacht hat; wertvoll für jeden Archivar, wohl am wertvollsten für uns österreichische Archivare, von denen bis jetzt nur wenige den Fragen der archivalischen Theorie und deren Anwendung in der Praxis nahegetreten sind. Aus dem Buche der 3 Direktoren der Staatsarchive in Utrecht, Groningen und Middelburg ist die bis jetzt leider noch mangelnde Kenntnis von einem archivalischen Formalismus, einer ernstlich anzustrebenden Einheitlichkeit im Ausbau unserer inneren Archivordnungen und die Anpassung der gewonnenen Kenntnis an Sonderverhältnisse zu lernen.

Die Anleitung ist ein Lehrbuch im besten Sinne des Wortes, umsomehr, als dessen auf die holländische Staatsentwicklung streng zugeschnittene Behandlung des Stoffes uns zwingt, die dort niedergelegten Grundsätze auf ihre Anwendbarkeit auf deutsche und österreichische Archiventwicklungen zu prüfen und aus den reichen Erfahrungen im Rahmen holländischer Archivwirtschaft das herauszunehmen und zu verwerten, was für das Ordnen und Beschreiben von Archiven von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung ist. Was uns aber das Buch noch weiter lehrt, liegt in seiner Entstehungsgeschichte, indem der 1891 zu Haarlem gegründete Verein Niederländischer Archivare und die infolge eines ministeriellen Beschlusses vüm 4. Juni 1890 alljährlich unter dem Vorsitze des allgemeinen Reichsarchivars stattfindende Versammlung der Reichsarchivare die Herausgabe des Buches zum Mindesten beeinflusste. Ein schönes Beispiel des Wertes der sachlichen und persönlichen Organisation.

Mit welcher Konsequenz die einzelnen Fragen behandelt, besprochen und deren Beantwortung begründet werden, zeigt gleich der 1. § von den 100, welche das Buch füllen: Die Definition eines Archives, (, Ein Archiv ist die Gesamtheit der geschriebenen, gezeichneten und gedruckten Dokumente, in dienstlicher Eigenschaft von irgend einer Behörde empfangen oder ausgefertigt, wofern diese Dokumente bei der Behörde oder deren

1) Der Herr Verf. selbst machte den Ref, auf einen unliebsamen Lapsus calami auf S. 288 seines Buches aufmerksam, wo es heisst: das Edikt von Nantes habe für Holland und Brandenburg einschneidende Wirkung geübt, während es natürlich lauten soll: die Aufhebung des Edikts..

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Beamten bestimmungsgemäss verbleiben sollten), und die Zergliederung der einzelnen in der Definition enthaltenen Sätze. Die sogenannten Familienarchive scheiden die Verfasser aus den von ihnen behandelten Archiven aus, und betrachten sie im Gegensatz zu den Behörden-Archiven als, kein Ganzes, für deren Behandlung die in der Anleitung gegebenen Grundsätze nicht passen. Dieser Auffassung möchte ich wohl die Tatsache entgegensetzen, dass Familien- (Haus-) und Herrschafts-Archive ihrer Entstehung, ihrem Anwachsen und ihrer endlichen Ausbildung nach auch archivalische privatrechtliche Körper bilden, bei deren Ordnung und Beschreibung ein Gutteil der in der Anleitung niedergelegten Grundsätze erfolgreich Anwendung finden kann. Sind doch diese Archive der Niederschlag des geistigen und materiellen Auslebens einer Familie oder eines Territoriums.

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Strenge unterscheiden die Verfasser die, Archive und Archivdepot (§ 4, 5. usf.) und fordern mit Recht die Auseinanderhaltung, Scheidung und selbständige Ordnung der einzelnen » Archive, deren Vereinigung das » Archivdepot < auch ein historisch gebildetes Erzeugnis macht. Die von den Verfassern aufgestellte Forderung, die Zersplitterung von Archiven zu verhindern, und die Verurteilung einer solchen sowohl von wissenschaftlichem als auch vom praktischen Standpunkte, ist anfangs des 10 ausgesprochen. Eine Mahnung auf österreichische Archivverhältnisse, namentlich für jene Zeit, als man die Behördenarchive des österreichischen Staates zu Gunsten der Begründung eines allgemeinen Staatsarchives ihrer wertvollsten und wichtigsten Bestände geradezu beraubte und damit das organische Ganze der Behörden-Archive zerstörte. Die Sätze über die Zusammenfügung zersprengter Archive enthalten viel des Lehrreichen (§ 17, 18).

Wichtiger als die im 1. Hauptstücke (Entstehung und Einteilung von Archivdepots) doch nur für holländische Archivverhältnisse aufgestellten Sätze erscheint mir das im 2. Hauptstücke (Ordnung der Archivstücke) Gesagte. Der § 15 (Ein Archiv ist systematisch einzuteilen) gibt uns zu denken: er hält uns die archivistische Sünde vor Augen, welche seit mehr als einem halben Jahrhundert Archivare und Dilettanten an organischen Archivbeständen begangen haben. Ich erinnere nur an das in der, Anleitung (S. 24) mit Recht hervorgehobene Herausreissen von buchmässigen Archivalien und deren Zusammenstellung unter der Rubrik › Handschriften, an das Zerteilen von Faszikeln, die vermutungsweise Datierung undatierter Stücke, die Ausscheidung der Urkunden aus den Akten und deren Vereinigung in eine chronologische Ordnung ein Verfahren, das wir zumeist beim Historiker antreffen, der seine eigenen wissenschaftlichen Wünsche und Bestrebungen auf die archivalische Ordnungsarbeit, aber nicht zu Gunsten dieser, umsetzt. Beim Ordnen eines Archives ist erst in zweiter Linie auf die Interessen historischer Untersuchungen zu achten < ($ 19).

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Die in der Anleitung (S. 23) aufgestellte Forderung,, zunächst genaue Durchführung der systematischen Einteilung des Archives und dann erst Herstellung von chronologischen Regestenlisten, muss anerkannt wer den. Die § 16-38 befassen sich mit dem Einteilungssystem, das sich

auf die ursprüngliche Organisation der Archive, auf die Einrichtung der Behörde, von der es stammt, zu begründen hat, mit den Bemühungen die ursprüngliche Ordnung herzustellen, mit dem Begriff, Gerippe des Archives, mit der Gruppierung der Einzelstücke um die seit alters bestehende Serie von Bänden oder Schnüren usw.

Jedem Archivar mag es wohl schon begegnet sein, dass der Historiker die angelegten Inventare und Regesten als für seine augenblicklichen Zwecke wenig dienlich erachtet, derselbe dabei aber vergisst, dass ein Inventar nur der Wegweiser durch das Archiv sein, aber die Archivsbenützung nicht überflüssig machen soll. Dem Beschreiben der Archivstücke nach archivalischen Grundsätzen ist das 3. Hauptstück (§ 37-49) gewidmet. Das 4. Hauptstück (Aufstellung des Inventars § 50-59) und das 5. (Weitere Beschreibungsregeln, $ 70-84) gilt der Zergliederung eines archivalischen Organismus zu Gunsten der Benützung. Was in den aufgestellten Grundsätzen hier gesagt wird, muss jeder Archivar sich zu eigen machen. Die niederländischen Archivare stehen auf dem gleichen Standpunkte wie die deutschen und die österreichischen: Ausarbeitung des einfachen grundlegenden, Archivinventars in Repertorien, Regestenlisten, in alphabetischen Verzeichnissen nach persönlichen, örtlichen und sachlichen Betreffen. Nach dieser Richtung hin, mit Beschränkung auf die Urkunden, hat m. W. wohl Josef von Zahn in seiner Schrift über die Ordnung der Urkunden am Joanneums-Archive (Graz, 1868) die klarste und beste Richtschnur gegeben.

Eine einheitliche Terminologie über die Bezeichnung der Archivalien ist dringend zu wünschen. Die Verfasser betonen diesen Wunsch damit, dass die Entscheidung darüber im gleichen Sinne erfolge. Daraufhin zielt das im 6. Hauptstück (über den konventionellen Gebrauch einiger Ausdrücke und Zeichen) zur Einigung beigebrachte. Über die Urkunden-Terminologie ist man heute völlig einig; das in den §§ 92-99 Gesagte bietet weder Neues noch auch Vollständiges. Bemerkenswert dagegen ist der Versuch, über den Gebrauch der Nomenklaturen der Aktenstücke bestimmte Regeln aufzustellen (SS 84-91). Wie wenig entspricht beispielsweise die allgemeine übliche Bezeichnung eines Aktenstückes als „Konzept der Auffassung, welche einem solchen die niederländischen ArchiVare unterlegen (K., d. b. das noch nicht festgestellte Aktenstück im Gegensatz zur Minute, dem Aktenstück, wie es festgestellt ist, und der Grosse, die dazu bestimmt ist, an Parteien abgegeben zu werden).

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Aus der schönen Arbeit der drei Archivdirektoren ist uns ein lehrreiches Beispiel gegeben, wie weit die österreichischen Archive von einem einheitlichen Vorgehen in grundlegenden Fragen noch entfernt sind.

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Ich kann es mir nicht versagen, schliesslich die Worte W. Wiegands aus dem der deutschen Übersetzung vorangestellten Geleitwort zu wiederholen: Die Herausgeber haben in ihrem Geleitwort ihr Werk als ein kleingeistiges bezeichnet. Wenn damit gesagt werden soll, dass es auch kleine Dinge, unscheinbare Fragen mit zuverlässiger Genauigkeit, mit wissenschaftlichem Ernst behandelt, dafür aber auf schöne und wohlklingende Worte verzichtet, so ist damit das Wesen archivalischer Arbeit zu einem guten Teile überhaupt charakterisiert. Jeder deutsche Kollege wird bald

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