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stätte entstammen 1), scharf seine Ansprüche gegenüber den Rechten des Bischofs abzugrenzen.

Das gleiche Streben nach Festlegung der wirtschaftlichen Verpflichtungen verfolgt die unten an erster Stelle wiedergegebene Urkunde Cunos von Dahlenheim für Kloster Honau. Ihre Aufzeichnung findet sich, wie wir es wohl vielfach in bairischen Traditionsbüchern sehen, eingeheftet in einem Honauer Lektionar des 12. Jahrhunderts, wo sie dem Spüreifer Mones entgangen ist, der aus dem Kalender, der die letzten Blätter füllt, die bemerkenswertesten Angaben veröffentlicht hat2). Nicht ohne Reiz sind die genauen Bestimmungen über die Abgabe der Weinzehnten an die Abtei, die ihren Besitz in Dahlenheim durch Vermittlung des Straßburger Bischofs Hermann (1047-1065) bereits dem Vater Cunos vergabte.

Die oben zusammengestellten Urkunden des Domkapitels bilden weitaus den größten Teil des uns aus Straßburg überlieferten Urkundenstoffes der ersten Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts; von Bischof Bruno (1123-1131) 3) und seinem Gegner Eberhard (1125-1127) sind überhaupt keine Urkunden erhalten. Wie sehr die Ausbildung des Urkundenwesens von den wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig ist, zeigt sich eben auch hier. Nach Beendigung des Streites um den Bischofssitz geht Hand in Hand mit der Wiederkehr geordneter Zustände in Stadt und Land eine ganz bedeutende Mehrung der Urkunden.

In geregelter Verhandlung, vor allem auf den Diözesansynoden, deren zunehmende Bedeutung sich aus der häufigen Erwähnung in den Urkunden klar ergibt 4), werden vom Bischof Entscheidungen in

1) Dat. 773 April 18 und April 19. Strassb.-Urk. B. I, 7, nr. 12 und I, 8, nr. 13. Reg. nr. 49 und 50. Lechner, Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. und 12. Jahrhunderts (diese Zeitschrift XXI, 47 ff). Vgl. auch Reg.

nr. 425.

2) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins IV, 251.

3) Nur eine besiegelte Urkunde von ihm ist aus der Zeit nach seinem Verzicht auf den Bischofssitz bekannt: als vocatus episcopus urkundet er in Bamberg im Jahre 1145 für die Bamberger Kirche. Das gut erhaltene Hängesiegel zeigt die Legende: † Bruno dei gratia Argentinensis episcopus. Vgl. Reg. nr. 443.

4) Der erste Teil von Sdraleks Untersuchung, Die Strassburger Diözesansynoden (Strassburger theologische Studien, Bd. II, Heft 1) beruht vollständig auf Urkundenfälschungen, die in erhöhtem Masse vielmehr für die Diözesanverfassung unter Bischof Burchard zu nutzen sind. Die erste sichere Erwähnung als generale concilium fällt in das Jahr 1035, Reg. nr. 262. Gleichzeitig etwa, um 1023, erscheint auch in Speyer die bischöfliche Synode (Riedner, Das Speierer Offizialatsgericht im 13. Jahrh. S. A. aus den Mitteilungen des Historischen Vereines der Pfalz, Heft 29/30. S. 10).

wirtschaftlichen Streitigkeiten getroffen. Die Besiegelung durch ihn ist durchaus Regel 1); Abfassung der Urkunde von Seiten des Ausstellers wiegt vor, doch findet sich daneben auch Niederschrift von Seiten des Empfängers.

Eine Urkunde Bischof Gebhards von Straßburg (1131-1141), die die Entscheidung eines Rechtsstreits zwischen dem Straßburger Domkapitel und der Abtei Peterlingen bestätigt, galt, da am Schluss ein Mönch Benedikt bekennt, die Aufzeichnung veranlaßt zu haben 2), bisher als vom Empfänger, der Abtei Peterlingen, hergestellt. Erst die Schriftvergleichung 3) ergab mit Bestimmtheit, daß der Schreiber dieser Urkunde auch eine solche Bischof Gebhards für St. Leonhard bei Börsch im Unterelsaß angefertigt hat 4). Damit erscheint die Ausstellung beider Urkunden in der Schreibstube des Bischofs gesichert. Der Ausfertigung für Peterlingen liegt jedenfalls eine Aufzeichnung des genannten Mönchs zu Grunde, der diese auf Grund der Verhandlungen hergestellt und dann der bischöflichen Schreibstube zur Beurkundung eingereicht hat. Noch deutlicher fast tritt diese als die eigentliche Urkundsbehörde in der Regierungszeit Bischof Burchards (1141-1162) hervor. In der Urkunde des Domkanonikers Ludwig von 1146 erscheint die Besiegelung durch den Bischof als die eigentliche Beglaubigung 5).

Der Name Ludwig aber kommt in den Reihen der Straßburger Geistlichkeit derartig selten vor), daß wir unbedenklich alle Erwähnungen eines Kanonikers dieses Namens im zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts auf ein und dieselbe Persönlichkeit beziehen dürfen. Eine Zusammenstellung wird ihn uns als hervorragendes Mitglied des Dom

1) Das älteste Strassburger Bischofs siegel ist aus dem Jahre 1061 (Reg. nr. 285). Bis etwa 1156 (Reg. nr. 553) wird das Siegel aufgedrückt, (1141–43) Reg. nr. 499 erscheint das erste Hängesiegel, das, wie noch auf lange hinaus in Strassburg üblich (s. Schulte im Strassb.-Urk. B. III, Einl. S. XXXII) an geflochtenen, meist zweifarbigen Woll- (Seiden-) fäden befestigt ist und seit 1160 fast ausschliesslich vorkommt.

2) Hec ego frater Benedictus monachus diligenter ut res gesta est conscribi in perpetuam recordationem curavi. Dat. 1135. Schoepflin, Alsatia diplomaReg. nr. 454.

tica I, 210 nr. 259.

3) Eine vortreffliche Photographie der Urkunde, die im Kantonalarchiv zu Lausanne ruht, übermittelte mir in liebenswürdigster Weise dessen Vorstand, Herr Millioud.

4) Dat. 1134. Strassb. Urk.-B. I, 64 nr. 83.

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Reg. nr. 452.

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et inconvulsa permaneant, sic scribi fecimus et impressione sigilli domni venerabilis episcopi Burchardi insigniri rogavimus.

6) Vgl. Register zum Strassb. Urk.-B. I. und zu den Bischofsregesten I.

kapitels zeigen. Schon um 1136 erscheint ein Chorbischof Ludwig in einer Urkunde Bischof Gebhards, und in dieser Eigenschaft, gelegentlich auch mit dem gleichwertigen Titel eines Archidiakon, können wir ihn bis 1156 und 1160 verfolgen1). Und derselbe Geistliche tritt uns als Beamter der Schreibstube Bischof Burchards von 1143 bis 1156 mit verschiedener Amtsbezeichnung entgegen, wo er etwa als notarius oder vice notarii bischöfliche Urkunden unterzeichnet). Von einem ständigen Notar, der regelmäßig bei der Ausstellung der bischöflichen Urkunden beteiligt ist, wird man aber trotz dieses gelegentlichen Titels nur mit einer gewissen Vorsicht sprechen dürfen. Dagegen ist sicher an eine bischöfliche Kanzlei im Sinne einer geregelten Siegelund Urkundsbehörde zu denken3). Das geht aus den oben angeführten Beispielen hervor, die ich um ein weiteres, gerade mit Bezug auf den erwähnten Ludwig, vermehren möchte1).

1) [1131—1136] coriepiscopus Reg. nr. 460; 1137 canonicus Reg. nr. 464; 1143 archidiaconus Reg. nr. 502; 1146 corepiscopus Reg. nr. 509 (s. oben); 1156 coriepiscopus Reg. nr. 553; 1160 canonicus Reg. nr. 565. Über die Gleichsetzung der Titel archidiaconus und coriepiscopus in Strassburg vgl. Baumgartner, Geschichte und Recht des Archidiakonats der oberrheinischen Bistümer (Kirchenrechtliche Abhandlungen her. von Stutz Heft 39) S.,67 ff. Vielleicht ist auch der 1135 Reg. nr. 454 auftretende archipresbiter Ludwig schon mit unserem Domherrn identisch.

2) (1143) Bischof Burchard für Schwarzach: Ludewicus notarius scripsi. Strassb. Urk.-B. I, 73 nr. 92. Reg. nr. 502; (1155-1156) Bischof Burchard für Baumgarten: Ludowicus Hieriensis (so Grandidier bei Würdtwein, Nova subsidia diplomatica VII, 167 nr. 65) oder Sueviensis (so Gallia christiana V instr. 476 nr. 19) vice notarii scripsit et subscripsit. Reg. nr. 556. Über früher auftretende bischöfliche Kanzleibeamte s. Strassburger Bischofsregesten I. Register. Vor allem ist auf den Kanoniker, später Propst Manno von St. Thomas in Strassburg aufmerksam zu machen, der als Argentinensis notarius in Urkunden Bischof Ottos von 1089 bis 1095 erscheint. Vgl. auch über die hervorragende Stellung, die diese Beamten bei anderen Kirchenfürsten einnahmen, die Zusammenstellung bei Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre I, 447 ff.

3) Daran ist doch wohl in diesem eingeschränkten Sinue für Strassburg festzuhalten. Vgl. dagegen Steinacker in dieser Zeitschrift S. 349.

4) Eine Übersicht über die Ergebnisse der Schriftvergleichung bei den wenigen erhaltenen Urkunden Bischof Burchards mag hier am Platze sein: Reg. nr. 493 (Strassburger Hospital) gleiche Hand wie nr. 508 (Strassburg. St. Thomas in zwei Ausfertigungen), eng verwandt einerseits mit nr. 500 (Eschau), dem Kanzleivermerk von nr. 521 (Maursmünster) und den Fälschungen für St. Stephan, andrerseits mit nr. 499 (Domstift). Diese letztere Urkunde wieder nähert sich in ihrem Duktus Reg. nr. 509 (Domstift) und der Fälschung auf den Namen Bischof Utos III. (Reg. nr. 145). Der gleichen Schreibschule wenigstens gehören die von derselben Hand angefertigten Urkunden Reg. nr. 523 (Sindelsberg-Maursmünster) und nr. 541 (Schwarzach) an. Von Empfängerhand endlich sind sicher nur Reg.

Eine Urkunde Bischof Burchards für die Abtei Maursmünster von 1147 Juli 141), die zweifellos, wie die von derselben Hand geschriebenen, unten unter Nr. 2 und 3 abgedruckten Urkunden beweisen, vom Empfänger eingereicht wurde, trägt am Schlusse von anderer Hand noch den Vermerk: Ego Ludewicus assensu utriusque partis scripsi atque subscripsi mit Datierung und einem monogrammartigen Kreuz2). Dieselbe Hand begegnet uns dann wieder in einer Urkunde Bischof Burchards vom Jahre 11433).

Nun hat schon Wiegand richtig beobachtet1), dass eine enge Verwandtschaft der Schriftzüge, die trotz aller Bemühungen des Fälschers, die Urkunden altertümlich zu gestalten, deutlich hervortritt, die zuletzt genannte Urkunde sowie den Kanzleivermerk mit den Urkundenfälschungen für St. Stephan in Straßburg verbindet. Die angeblichen Diplome Kaiser Lothars I. und Ludwigs des Deutschen5) sind nach seiner scharfsinnigen Untersuchung wie die Urkunde Bischof Werners 1.6) und die Verfälschung der Schlusssätze des Diploms Heiurichs II.) um 1162/63 in der bischöflichen Schreibstube entstanden.

Und noch zwei weitere Fälschungen sind mit dieser Gruppe in Verbindung zu setzen. In der Reihe der Ebersheimer Urkundenfälschungen hat ein Stück, ein Diplom König Arnulfs 8), besonderes Befremden erregt. Seine ganze Tendenz wie seine Überlieferung in bischöflichen Akten erweist seine Herstellung in der bischöflichen Schreibstube 9). Eine Vergleichung nun mit den oben erwähnten Diplomen Lothars und Ludwigs des Deutschen ergibt denn auch mit Bestimmt

nr. 463, 511 und 521 (alle drei Maursmünster) nachzuweisen, ebenso wohl auch Reg. nr. 566 (Wormser Domstift).

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2) An den vier Armen des Kreuzes folgen von links nach rechts die Buchstaben DEV S. Dieselbe Hand fährt dann fort: Signata quoque sunt hęc 2 idus Julii, Burchardo episcopo presidente et iudicante in palatio Argentinensium.

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3) Für die Abtei Eschau. Würdtwein, Nova subs. dipl. VII, 128 nr. 49. Reg. nr. 500.

4) Die ältesten Urkunden für St. Stephan in Strassburg (Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N. F. IX, 389 ff.).

5) Böhmer-Mühlbacher nr. 1120 (1086) bezw. 1420 (1379).

6) Dat. 1105. Reg. nr. 221.

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Eine zweite Ausfertigung, im Druck des Strassburger Urkundenbuchs I, 41 nr. 51 mit C bezeichnet, ist nach dem paleographischen Befund im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts aus der bischöflichen Schreibstube hervorgegangen.

7) DH. II. nr. 34.

8) Böhmer-Mühlbacher nr. 1817 (1768). Reg. nr. 106.

9) Vgl. Dopsch, Die Ebersheimer Urkundenfälschungen (diese Zeitschrift XIX, 603).

heit, dass das Protokoll der Urkunde für Ebersheim sich zusammensetzt aus Formeln, die den echten Urkunden Arnulfs für die Strassburger Marienkirche 1) entlehnt sind, und aus Wendungen, die sich in den Fälschungen für St. Stephan wiederfinden. Mit dieser Feststellung, dass das Diplom Arnulfs um 1160 hergestellt wurde, trifft in glücklichster Weise der demnächst von Bloch versprochene Nachweis) zusammen, dass auch die Fälschungen der Gegenspieler, die Ebersheimer Chronik wie die in engster Verbindung mit ihr stehenden Urkunden, etwa gleichzeitig entstanden sind3).

Mehr anhangsweise ist endlich noch die angebliche Urkunde Bischof Utos III. für das Domstift vom Jahre 961 zu erwähnen, die bereits Bloch in seinem ergebnisreichen Aufsatz über die Jura curiae in Munchwilare als Fälschung aus der Zeit Bischof Burchards erkannt hat). Das aufgedrückte Siegel ist eine Nachbildung des Siegels Burchards und die stark verstellte Schrift, die ein sicheres Urteil nicht zuläßt, zeigt Anklänge an Urkunden des Bischofs, vor allem aber wohl an die oben erwähnte unseres Domherrn Ludwig selbst3).

Aus der wirtschaftspolitischen Tendenz der Fälschungen für St. Stephan heraus hat Wiegand ihre Entstehung in das Jahr 1163 verlegt, in die Kanzlei Bischof Rudolfs (1162/63-1179), des Nachfolgers Burchards, der 1162 August 21 starb. Aus all den oben zusammengestellten Belegen aber ergibt sich, daß die Urkunden für St. Stephan und Ebersheimmünster von einem Beamten der Kanzlei Bischof Burchards hergestellt worden sind, und dieser Fälscher wird niemand anders gewesen sein, als der Chorbischof und Archidiakon Ludwig, der zuletzt 1160 unter den Domherrn erscheint. Dieser Umstand und der Zusammenhang der Tendenz der Fälschungen mit der Güterpolitik Bischof Burchards, wie wir sie aus den echten Urkunden dieses Kirchenfürsten erschließen können, rechtfertigen zum wenigsten das Urteil, dass Bischof Rudolf, der mit Sicherheit schon 1163 Juli 8

1) B.-M. nr. 1859 (1809) = Reg. nr. 107 und B.-M. nr. 1789 (1741). 2) Neues Archiv XXXIV. In liebenswürdigster Weise hat mir der Verfasser die Ergebnisse seiner Untersuchungen bereits vorher zugänglich gemacht, wofür ihm auch an dieser Stelle der herzlichste Dank ausgesprochen sei.

3) Vgl. Dopsch, Die Ebersheimer Urkundenfälschungen (diese Zeitschrift XIX, 590 ff.).

4) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N. F. XV, 410. Reg. nr. 145.

5) Zu beachten ist, dass ihre Tendenz sie als eine für das Domkapitel hergestellte Fälschung erweist, während die übrigen aufgeführten Urkunden durchaus die Interessen des Bischofs vertreten.

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