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gewiesen, vom 28. August 1274-1291 in Gebrauch) in Verwendung stand. Die Verhältnisse sind breiter, gedrungener als im Wiener Typar, die Stellung der Hände ist eine andere, der Stamm des Kreuzes auf dem Reichsapfel kürzer; im Ganzen aber bietet der Habitus der Legende wie des Siegelbildes eine sehr grosse, wenn auch nicht so weitgehende Übereinstimmung wie im obigen Fall".

Dagegen, dass der Abdruck ein früheres Stadium des Stempels vorstellt, ist zu bemerken: Es ist nicht einzusehen, warum sich der Stempelschneider der gewiss schwierigen Arbeit unterzogen hat, aus den Kügelchen der Legende Ringelchen zu machen, im Mantel überhang auf dem Schoss ein Auge anzubringen. Zu diesem Zweck mussten Metallstücke eingefügt werden. v. Schlosser nimmt an, die Veränderungen seien auf Veranlassung der königlichen Kanzlei, um die Abdrücke von den Abdrücken aus dem früheren Etat des Stempels zu unterscheiden, gemacht worden. Warum aber sind dann diese Veränderungen dem sonst gebrauchten Siegel (Heffner I. VII Nr. 59) nachgebildet? Das eingesetzte Stück beim Pentimento auf dem Typar ist herausgefallen. Von der Richtigstellung des L und der Einfügung der kleinen Metallstücke soll sich nicht die geringste Spur erkennen lassen? Es kann auch bezweifelt werden, ob das rein technische Können für die Lösung solcher subtiler Arbeiten ausreichte. Es liesse sich darüber streiten. Zum Glück ist folgendes beweisend: in der fürstl. Hohenzollernschen Sammlung in Sigmaringen befindet sich der Stempel zu dem rätselhaften Gipsabdruck. Über dessen Provenienz ist nur Folgendes bekannt: da die fürstl. Sammlung hauptsächlich in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts zusammengestellt, resp. erworben wurde, so dürfte der Stempel wohl auch um diese Zeit durch Kauf in die Sammlung gelangt sein1).

Aus dem Vorhandensein dieses zweiten Stempels muss zunächst geschlossen werden, dass zumindest einer von beiden eine moderne Fälschung ist. Denn eine im übrigen so genaue Gleichheit der Ausführung muss dem mittelalterlichen Können entschieden abgesprochen werden.

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Es handelt sich nun um die Vergleichung von Stempel und Siegel. (Für das Folgende zu vergleichen Fig. 3 und Fig. 5). Aus einem Vergleich von Stempel und Gipsabdruck lässt sich kein Urteil über die Echtheit gewinnen. Auf die Ähnlichkeit zwischen dem Stempel

1) Brief. Mitteilung vom fürstl. Hohenzollern. Hofrat u. Direktor der Sammlungen F. Gröbbels. Auf den Sigmaringer Stempel machte zuerst Bresslau in den Jahresberichten der Geschichtswissensch. 1896 IV. S. 156 aufmerksam und bezeichnete ihn bereits als Fälschung.

und dem Siegel aber hat v. Schlosser nur in einer Anmerkung hingewiesen. Aber gerade auf diese Vergleichung kommt es an. Vor Allem fällt auf, dass der Wiener Stempel dem Siegel stärker angenähert ist, als der des Gipsabdruckes. Auf dem ersteren finden sich wirklich Ringelchen und nicht Kügelchen als Distinktion in der Legende. Das Auge am Schoss im Mantelüberwurf ist ebenfalls auf dem Wiener Stempel und dem Siegel vorhanden. Das L in Rudolfus in beiden richtig. Das macht aber auch die beiden Unterschiede zwischen dem Wiener Stempel und dem Gipsabdruck oder Sigmaringer Stempel aus, im Übrigen sind beide identisch und können ohne spezielle Verweisung mit dem Siegel verglichen werden. Im Durchmesser sind beide Vergleichsobjekte nahezu identisch (94 mm). Da das Siegel vom 28. August 1274 bis ans Ende der Regierung allein als Thronsiegel in Gebrauch war, könnte der gefundene Stempel nur einen kostspieligen Versuch für das Siegel darstellen. Denn was hätte es für einen Zweck, einen ganz ähnlichen Stempel mit einem Pentimento oder verkehrt gestellten Buchstaben in der Legende im Nachhinein zu schneiden. Vom Wiener Stempel hat sich kein alter Abdruck erhalten, es wurde nie damit gesiegelt, denn die beiden von Rudolf gebrauchten Thronsiegel folgen einander unmittelbar im Gebrauch. Auch der Gipsabdruck“ hat, man muss sagen selbstverständlich, keine Provenienzangaben.

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Man braucht aber nur näher zuzusehen, um zu dem Urteil zu gelangen, dass beide Stempel, der in Sigmaringen wie der in Wien, nicht einmal geschickt gemachte Fälschungen sind.

Auf den Stempeln besteht die mittlere Verzierung der Krone aus drei Knöpfen, seitlich ist je ein Dreiblatt. Eine solche Verquickung finden wir nicht auf Originalen. Völlig missverstanden ist die Wiedergabe des Gesichts, vor Allem der Augen: auf den Siegeln die Pupille gross und rund, auf dem Stempel schmal und zusammengekniffen. Das sind prinzipielle Unterschiede. Man vergleiche weiter wie schematisch. die Locken auf dem Stempel angepickt erscheinen, wie natürlich sie auf dem Siegel von der Krone abfallen. Der Hals auf dem Stempel wie ein Kegel, an dessen Spitze der Kopf wie bei einem Spielzeug aufgesteckt ist. Man sehe, wie ungeschickt und völlig stillos die Falten des Mantels über der Brust den linken Arm überschneiden.

Durch Missverständnisse und Ausserachtlassen von Details lassen sich die meisten Fälschungen nachweisen. Nur Individuelles und ganz Allgemeines gibt zwingende Kriterien. Für Letzteres bietet das Siegel ein Beispiel: der unterste Teil der Rücklehne, oberhalb des Polsters, ist von einem Gitter durchbrochen, dessen Muster allgemein gebräuchlich war: im oberen Drittel der Fläche sich schneidende, mit den

untern Spitzen aneinander stossende Stäbe, in den Schnittpunkten aufgesetzte Knöpfe, desgleichen Knöpfe in der Mitte der oberen und unteren Dreiecksflächen. Man vergleiche, was für ein Unding statt dessen auf dem Stempel klar und deutlich zu sehen ist.

Das kann nicht als Ungeschicklichkeit gedeutet werden; ein Ornament macht man nur, wenn man es versteht. Zur Entschuldigung für den Fälscher mag angeführt werden, dass auf den meisten Originalsiegeln das Ornament nicht ganz deutlich erkennbar ist. Er scheint überhaupt nach einem nicht ganz wohl erhaltenen Siegel gearbeitet zu haben. Manches erklärt sich daraus: dass die seitlichen Abschlussstäbe der Rücklehne auf dem Stempel divergieren, die plattgedrückte Hand mit dem Szepter, die übertrieben herausgekehrte Brust- und Bauchpartie rechts, wobei sogar die Rundbögen über dem vorerwähnten. Gittermuster ins Wanken gerieten. Am auffallendsten aber kennzeichnet die Fälschung die Mantelumkehrung unten zwischen den Beinen der Figur. Auf dem Siegel geht der Bug vernünftigerweise wieder hinauf. Beim Stempel hängt das Stück Mantelzipfel frei in der Luft. Ähnlich am Mantelende neben dem linken Bein aussen: es hängt nur mehr an einem Faden. Auch das Ornament auf dem Schemel ist gezwungen und verständnislos wiedergegeben.

So ergeben sich bei einem Vergleich von Siegel und Stempel eine Reihe von Stilwidrigkeiten und Missverständnissen, die uns zwingen, beide Stempel für moderne Fälschungen zu erklären.

Es fragt sich, ob man dem Ding nicht schon früher energisch zu Leibe gerückt wäre, wenn nicht das Pentimento dem Wiener Stempel einen gewissen romantischen Zauber von Ehrwürdigkeit verliehen hätte. Der Schwindel ist dem Fabrikanten tatsächlich gelungen. Das Pentimento sowohl auf dem einen, wie das verkehrte L in der Legende des andern Stempels sollen uns wohl Typare vortäuschen, die in der königlichen Kanzlei nicht einmal zur Anwendung gekommen sind. Also ganz besondere Raritäten, die dem Romantiker und Sammler den zauberhaftesten Einblick gewähren.

Es erübrigt noch, sich mit dem von Monga eingereichten Memorandum abzufinden. Speziell die gläubige Hinnahme des ersten Teiles über Zeit und Ort der Auffindung hat irregeführt. Er liest sich wie ein Detektiv-Roman. Bereits 1815 datiert die Auffindung. Natürlich nel più antico recinto beim Abbruch einer alten Mauer; der Architekt kam zufällig hinzu, auch einige hochangesehene Männer, 1857 bereits verstorben, fanden sich auf dem Schauplatz als untadlige Zeugen ein. Man erkannte sofort die Bedeutung des allerseltensten Kunstobjekts. Und nun blieb es wohlverwahrt im Besitz des Entdeckers bis Jänner

1857: In questo intervallo di tempo Britannici amatori tentarono invano di farne l'acquisto onde arrichierne il Londinese Museo, ma il gusto antiquario e l'amor patrio profondamente sentito dall'umile vostro servo, lo indussero a divenirne il fortunato possessore e lo resero del pari il gelosissimo conservatore.

Wenn die inneren Gründe die Fälschung beweisen, steht man dem. Bericht nur noch skeptischer gegenüber. Monga muss ja nicht selbst der Fälscher sein. Die historischen Exkurse im Memorandum hat er sich offenbar von einem Mann mit antiquarischer Gelehrsamkeit verfassen lassen: der sieht im Pentimento einen lituo aderente al braccio sinistro di Rodolfo und erklärt sich das Vorhandensein des zweiten Kreuzes als la promessa fatta sulla croce in presenza del poutifice!

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Als Tatsachen bleiben bestehen: Im Jänner 1857 taucht der Stempel zum ersten Male auf, zu gleicher Zeit oder noch früher findet sich der rätselhafte Gipsabdruck" in der Melly'schen Sammlung; von letzterem hat sich der Stempel in Sigmaringen gefunden. Die inneren Gründe zwingen, beide Stempel als moderne Fälschungen zu erklären. Nun braucht man aber wahrlich nicht mehr vor dem im Memorandum genannten Datum der Auffindung, 1815, solchen Respekt zu haben, Natürlich, vor dieser Zeit, etwa im 18. Jahrh. scheint, wie v. Schlosser auch hervorhebt, eine solche Fälschung noch unmöglich. Warum sollte nun eine auf das möglichst frühe Datum in der Lebenszeit des „Entdeckers" zurückgeschraubte Zeitangabe den einzigen Stützpunkt für den Echtheitsbeweis bilden? In den fünfziger Jahren tauchen die beiden. Stempel und der Gipsabdruck plötzlich auf. Aus dieser Zeit wird auch die Fälschung datieren.

Schliesslich mag erwähnt werden, dass sich in der fürstl. Hohenzollernschen Sammlung zu Sigmaringen noch ein Thronsiegelstempel vom Gegner König Rudolfs, Ottokar von Böhmen, befindet, der ebenfalls aus der gleichen Fabrik stammt1). Dass aber weder die Stempel, wie v. Schlosser annimmt, noch das Siegel Rudolfs in Italien entstanden sein können, soll ein Vergleich mit den, wie später nachzuweisen sein wird, in Italien verfertigten Siegeln bestätigen.

Ausser den beiden nacheinander verwendeten Thronsiegeln hat Rudolf I. noch eine Goldbulle geführt. Die erste Erwähnung in Urkunde vom 9. April 1274 (Reg. n. 140): der König verspricht über den Inhalt des Diploms später eine Urkunde unter Goldbulle auszustellen. Dass sich aber die erste Verwendung einer Goldbulle erst an.

*) Bresslau, Jahresberichte der Geschichtswissenschaft 1896, IV. 156.

einer Urkunde vom 31. Jänner 1276 (Reg. n. 507) nachweisen lässt 1), dürfte in der politischen Konstellation begründet sein und durch die Bemühungen Rudolfs um die Erlangung der Kaiserkrone erklärt werden können. Schliesslich musste er sich mit einer Königsgoldbulle begnügen; sie ist bei Heffner abgebildet T. V Nr. 61 n 62. Durchmesser 43 mm. Die Darstellung der Bildfläche des Avers ist dem zweiten Thronsiegel Rudolfs nachgebildet. Über die Verwendung der Bulle sind wir durch die Hinweise in den Regesten vollauf orientiert. Es sind kaum ein Dutzend Fälle.

Die schon seit Ende des 12. Jahrhunderts in Frankreich aufgekommene Sitte der Rückbesiegelung des Majestätssiegels2) kommt auch unter Rudolf in Gebrauch, Erben konstatiert für die Zeit von 1137-1154 in Frankreich das erste Vorkommen des Rücksiegels: ,allen Siegeln Ludwigs VII, auf der Kehrseite aufgedrückt, ist es dem vorderen Siegel an Grösse gleich und ergänzt dieses; es stellt den Herrscher zu Pferd mit Schild und Schwert bewaffnet dar und knüpft mit seiner Umschrift et dux Aquitanorum unmittelbar an die Legende der Vorderseite an". Dieser von Erben angeführte Fall kann noch nicht als eine Rückbesiegelung gelten. Es ist ein Münzsiegel. Ein analoger Fall findet sich an den Siegeln der letzten Babenberger, wo nach der Vereinigung Steiermarks mit Österreich beide Siegel nun als ein Münzsiegel geführt werden. Erst in den letzten Regierungsjahren Ludwigs VII. wurden Rücksiegel, die in den Massen wesentlich kleiner sind als das Throusiegel eingeführt: eine antike Gemme mit der Umschrift Ludovicus rex, eine andere ohne Legende. Der wesentliche Unterschied gegenüber dem vorerwähnten Münzsiegel liegt darin, dass das Münzsiegel, wie eine Bulle, eigentlich doch nur ein zweiseitig beprägtes Siegel ist, während das Rücksiegel, zumindest in der ersten Zeit eine formale Ergänzung, eine Art Beglaubigung, wenn schon nicht durch den Herrscher selbst, so durch einen kontrollierenden Kanzleibeamten bildet.

Von den Urkunden König Rudolfs lassen sich bis jetzt nur drei feststellen, deren angehängtes Thronsiegel ein Rücksiegel trägt. Die ersten beiden sind: Urk. dat. Wien, 1277 Februar 173) und Urk. dat. Wien 1277 November 244). Beidemal ein ovales Siegel, h 30 mm, b=29 mm mit der Darstellung des einköpfigen, nach links gewendeten

1) Original nicht erhalten. Vgl. Histoire de Dauphiné 2, 13.

2) Vgl. Erben: Urkundenlehre 1, 270-284.

3) Original im steier. Landesarchiv Graz, Reg. n. 664.

4) Original im H. H. u. St. Archiv Wien, Reg. n. 892.

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