Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
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Stranica 7
... Friedrich I. ausgestellt ( St. 4314 ) ; das noch vorhandene Original zeigt die Schriftzüge eines bekannten Kanzleischreibers ) . Auf ihn geht auch die absonderliche Orthographie des Wortes phiscus zurück3 ) , der wir später auch in den ...
... Friedrich I. ausgestellt ( St. 4314 ) ; das noch vorhandene Original zeigt die Schriftzüge eines bekannten Kanzleischreibers ) . Auf ihn geht auch die absonderliche Orthographie des Wortes phiscus zurück3 ) , der wir später auch in den ...
Stranica 10
... Friedrich I. St. 3750. statuimus , ut quicumque . . . advocatiam susceperit , ea lege . . . teneat , ut nec placitum in illo loco neque extra locum ... habeat . Servicium quoque nullum . . . extra vel infra cellam requirat neque ...
... Friedrich I. St. 3750. statuimus , ut quicumque . . . advocatiam susceperit , ea lege . . . teneat , ut nec placitum in illo loco neque extra locum ... habeat . Servicium quoque nullum . . . extra vel infra cellam requirat neque ...
Stranica 27
... Friedrich von Betendorf und die eherechtlichen Bestimmungen für die Bamberger und Prüfeninger 1 ) Anfang und Ende sind noch in ursprünglicher Niederschrift ( = 5 Spalten ) erhalten . Ein Mittelblatt mit 4 Kolumnen ist herausgeschnitten ...
... Friedrich von Betendorf und die eherechtlichen Bestimmungen für die Bamberger und Prüfeninger 1 ) Anfang und Ende sind noch in ursprünglicher Niederschrift ( = 5 Spalten ) erhalten . Ein Mittelblatt mit 4 Kolumnen ist herausgeschnitten ...
Stranica 33
... Friedrich I. St. 3750 ( M. B. 13 179 , unecht ) . ut quicumque iam sepe dicti cenobii in Brouue- nige advocatiam aut hereditario iure aut con- cessione Babenbergenssis episcopi susceperit , ea lege in animam et fidem suam teneat , ut ...
... Friedrich I. St. 3750 ( M. B. 13 179 , unecht ) . ut quicumque iam sepe dicti cenobii in Brouue- nige advocatiam aut hereditario iure aut con- cessione Babenbergenssis episcopi susceperit , ea lege in animam et fidem suam teneat , ut ...
Stranica 34
... Friedrich I. zuteil geworden war3 ) . Stumpf setzt die Handlung zum Hoftag , den der Kaiser 1166 zu Laufen abhielt4 ) . Aus dieser Notiz stammen nun fast alle Zeugen , die St. 3750 aufführt5 ) . Es kann also mit ziemlicher 1 ) Näheres ...
... Friedrich I. zuteil geworden war3 ) . Stumpf setzt die Handlung zum Hoftag , den der Kaiser 1166 zu Laufen abhielt4 ) . Aus dieser Notiz stammen nun fast alle Zeugen , die St. 3750 aufführt5 ) . Es kann also mit ziemlicher 1 ) Näheres ...
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Stranica 729 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 533 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 730 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 728 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 226 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 729 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 728 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 167 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 599 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 239 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.