Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
Iz unutra¹njosti knjige
Rezultati 1 - 5 od 30.
Stranica 270
... Osswald , Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich , 1907 ( Leipziger histo- rische Abhandlungen , Heft V ) insofern bestätigt worden ist , als der- selbe zeigt ( Seite 17 f . , Seite 88 ) , dass A. 46 in ...
... Osswald , Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich , 1907 ( Leipziger histo- rische Abhandlungen , Heft V ) insofern bestätigt worden ist , als der- selbe zeigt ( Seite 17 f . , Seite 88 ) , dass A. 46 in ...
Stranica 594
... Osswald nun „ Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich zum Gegenstande einer Spezialuntersuchung1 ) gemacht , die im ganzen dankbar begrüsst werden darf , als ein neuer Versuch zur Lösung dieser ...
... Osswald nun „ Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich zum Gegenstande einer Spezialuntersuchung1 ) gemacht , die im ganzen dankbar begrüsst werden darf , als ein neuer Versuch zur Lösung dieser ...
Stranica 595
... Osswald von den jüngeren Ordnungen über die Rechte der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich , speziell dem Tractatus de iuribus incorporabilibus vom Jahre 1679 und Suttinger's Consuetudines Austriacae aus , die als Anhaltspunkt ...
... Osswald von den jüngeren Ordnungen über die Rechte der patrimonialen Gewalten in Niederösterreich , speziell dem Tractatus de iuribus incorporabilibus vom Jahre 1679 und Suttinger's Consuetudines Austriacae aus , die als Anhaltspunkt ...
Stranica 596
... Osswald will in dieser Dachtraufengerichtsbarkeit ein Gegenstück zu der Zaungerichtsbarkeit in der Mark Brandenburg erblicken * 1 ) . Auch darauf hatte bereits v . Luschin seinerzeit hingewiesen 2 ) , was aus der Darstellung Osswalds ...
... Osswald will in dieser Dachtraufengerichtsbarkeit ein Gegenstück zu der Zaungerichtsbarkeit in der Mark Brandenburg erblicken * 1 ) . Auch darauf hatte bereits v . Luschin seinerzeit hingewiesen 2 ) , was aus der Darstellung Osswalds ...
Stranica 597
... Osswald dann noch speziell : Nur auf den Gütern , für die er ein besonderes Privileg besass , stand dem Hochadel diese Niedergerichtsbarkeit zu2 ) . Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen grundherrlicher Gerichts- barkeit und ...
... Osswald dann noch speziell : Nur auf den Gütern , für die er ein besonderes Privileg besass , stand dem Hochadel diese Niedergerichtsbarkeit zu2 ) . Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen grundherrlicher Gerichts- barkeit und ...
Ostala izdanja - Prika¾i sve
Uobièajeni izrazi i fraze
Albrecht III älteren Archiv Artikel Ausdruck Bamberg Band beiden Benedikt XIII besonders Bischof bodtingh Böhmen böhmischen Boica Brief Buch Claudia Felicitas deutschen Deutschen Orden Diplom Dispacci ecclesie England Erklärung ersten Erzherzogin Fall Fälschungen fimeltingh Frage Friedrich Fürsten ganzen Gasconi Gasconi's Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Goding Gogericht Gografen Grafen grossen Grund Habsburg Hand Handschriften Hausakten Heck Heinrich Herzog Hofe Jahre Jahrh Jahrhunderts Jakob jetzt Kaiser Kanzlei Karl Kêtrzyñski Kloster Klosters Prüfening Kodex König konnte Land Landfrieden Landgraf Landrechtes Langenstein Leopold letzten lichen Lisola Lothars III Ludwig Ludwig XIV Mainzer Landfriedens Mitteilungen XXIX muss neue Niedergerichtsbarkeit omnibus Orden Original Osswald österr Österreich Ottokars Oyta Papst Perlbach Poetting politischen Prüfening Quellen quod Recht richtig Sachsenspiegel Schertlin Schreiben Schrift Schwertorden Ser.ma später Stadt Stelle Stücke Teil Text Traktat Ungeldes unserer Urkunden Verfasser viel Vorlage Weise Werk wieder Wien wohl Worte zwei zweiten
Popularni odlomci
Stranica 727 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 531 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 728 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 726 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 224 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 727 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 726 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 165 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 597 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 237 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.