Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
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Stranica 30
... Weise verstellt oder verziert , die Ausstattung der Urkunde höchst einfach . Nur die Invokation ist in verlängerter Schrift gegeben1 ) , alles übrige in gedrängter Urkundenminuskel . An der schmalen Plica hängen noch rotgelbe ...
... Weise verstellt oder verziert , die Ausstattung der Urkunde höchst einfach . Nur die Invokation ist in verlängerter Schrift gegeben1 ) , alles übrige in gedrängter Urkundenminuskel . An der schmalen Plica hängen noch rotgelbe ...
Stranica 35
... weise hier nur darauf hin , dass der Ausdruck der Poenformel , auri libras quinquaginta . . . eque dividendas persolvat in der Phrase von St. 4111 quinquaginta libras auri conponat . . partem equa portione dividen- dam sein Analogon hat ...
... weise hier nur darauf hin , dass der Ausdruck der Poenformel , auri libras quinquaginta . . . eque dividendas persolvat in der Phrase von St. 4111 quinquaginta libras auri conponat . . partem equa portione dividen- dam sein Analogon hat ...
Stranica 44
... Weise durchgeführt , dass seinem Hochstift daraus kein Schaden erwuchs : die Abhängigkeit des neu zu gründenden Stiftes von Bamberg wurde durch ihn selbst festgelegt . Ich glaube nicht fehlzugehen , wenn ich in den Beziehungen des ...
... Weise durchgeführt , dass seinem Hochstift daraus kein Schaden erwuchs : die Abhängigkeit des neu zu gründenden Stiftes von Bamberg wurde durch ihn selbst festgelegt . Ich glaube nicht fehlzugehen , wenn ich in den Beziehungen des ...
Stranica 46
... Weise aufgeteilt werden . In diesem Punkte wie auch sonst in Details macht der Fälscher in den Urkunden von 1123 und 1138 abweichende Angaben . 5 ) M. B. 13 , 196 . * ) DH . II . 511 , das Kloster war von Heinrich II . ( vgl . DH . II ...
... Weise aufgeteilt werden . In diesem Punkte wie auch sonst in Details macht der Fälscher in den Urkunden von 1123 und 1138 abweichende Angaben . 5 ) M. B. 13 , 196 . * ) DH . II . 511 , das Kloster war von Heinrich II . ( vgl . DH . II ...
Stranica 64
... Weise unterzogen hat . Da die in der Literatur über diesen Brief bestehende und benützte Übersetzung recht mangelhaft , ja zum a ) So ms . antiquo consueverunt esse columpne fidei christiane precipuique defen- sores et.
... Weise unterzogen hat . Da die in der Literatur über diesen Brief bestehende und benützte Übersetzung recht mangelhaft , ja zum a ) So ms . antiquo consueverunt esse columpne fidei christiane precipuique defen- sores et.
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Albrecht III älteren Archiv Artikel Ausdruck Bamberg Band beiden Benedikt XIII besonders Bischof bodtingh Böhmen böhmischen Boica Brief Buch Claudia Felicitas deutschen Deutschen Orden Diplom Dispacci ecclesie England Erklärung ersten Erzherzogin Fall Fälschungen fimeltingh Frage Friedrich Fürsten ganzen Gasconi Gasconi's Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Goding Gogericht Gografen Grafen grossen Grund Habsburg Hand Handschriften Hausakten Heck Heinrich Herzog Hofe Jahre Jahrh Jahrhunderts Jakob jetzt Kaiser Kanzlei Karl Kêtrzyñski Kloster Klosters Prüfening Kodex König konnte Land Landfrieden Landgraf Landrechtes Langenstein Leopold letzten lichen Lisola Lothars III Ludwig Ludwig XIV Mainzer Landfriedens Mitteilungen XXIX muss neue Niedergerichtsbarkeit omnibus Orden Original Osswald österr Österreich Ottokars Oyta Papst Perlbach Poetting politischen Prüfening Quellen quod Recht richtig Sachsenspiegel Schertlin Schreiben Schrift Schwertorden Ser.ma später Stadt Stelle Stücke Teil Text Traktat Ungeldes unserer Urkunden Verfasser viel Vorlage Weise Werk wieder Wien wohl Worte zwei zweiten
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Stranica 727 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 531 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 728 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 726 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 224 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 727 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 726 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 165 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 597 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 237 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.