Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
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Stranica 2
... allem aber die den Traditionen des Klosters vorausgehenden historischen Notizen , der sogenannte Libellus memorialis , SS . 15 , 2 , 1075 f . Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1 ) . Der 2 Hans Hirsch .
... allem aber die den Traditionen des Klosters vorausgehenden historischen Notizen , der sogenannte Libellus memorialis , SS . 15 , 2 , 1075 f . Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1 ) . Der 2 Hans Hirsch .
Stranica 3
Universität Wien. Institut für Österreichische Geschichtsforschung. Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1 ) . Der bei der Gründung eingeschlagenen Richtung ist man auch treu geblieben , als Abt Erminold schon 1121 starb ...
Universität Wien. Institut für Österreichische Geschichtsforschung. Bischof Otto ja schon früher Beziehungen angeknüpft1 ) . Der bei der Gründung eingeschlagenen Richtung ist man auch treu geblieben , als Abt Erminold schon 1121 starb ...
Stranica 5
... fast wörtlich gleich , doch begegnen wir Kongruenzen auch schon früher bei Nennung der Tausch- objekte . ist es kaum möglich , das Verhältnis der beiden Schriftstücke Die Urkundenfälschungen des Klosters Prüfening . 5.
... fast wörtlich gleich , doch begegnen wir Kongruenzen auch schon früher bei Nennung der Tausch- objekte . ist es kaum möglich , das Verhältnis der beiden Schriftstücke Die Urkundenfälschungen des Klosters Prüfening . 5.
Stranica 6
... früher vollzogenen Gütertransaktion bezeichnet , gegen deren Giltigkeit von St. Emmeram aus Einsprache erhoben worden war . Nach den Angaben der Königsurkunde hatte noch Bischof Otto von Bamberg gegen 20 Joch Prüfeninger Gut 9 Joch von ...
... früher vollzogenen Gütertransaktion bezeichnet , gegen deren Giltigkeit von St. Emmeram aus Einsprache erhoben worden war . Nach den Angaben der Königsurkunde hatte noch Bischof Otto von Bamberg gegen 20 Joch Prüfeninger Gut 9 Joch von ...
Stranica 29
... früher in dieser Kollektion ge- botenen Drucke von Diplomen einer Revision unterzogen wurden , wird behauptet , der Druck im 13. Bande sei nach Abschriften erfolgt , es liege aber noch die Urschrift der Fälschung aus dem Ende des 13 ...
... früher in dieser Kollektion ge- botenen Drucke von Diplomen einer Revision unterzogen wurden , wird behauptet , der Druck im 13. Bande sei nach Abschriften erfolgt , es liege aber noch die Urschrift der Fälschung aus dem Ende des 13 ...
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Albrecht III älteren Anna Archiv Artikel Ausdruck Bamberg Band beiden Benedikt XIII besonders Bischof bodtingh Böhmen böhmischen Boica Brief Buch Claudia Felicitas deutschen Deutschen Orden Diplom Dispacci ecclesie England Erklärung ersten Erzherzogin Fall Fälschungen fimeltingh Frage Friedrich Fürsten ganzen Gasconi Gasconi's Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Goding Gogericht Gografen Grafen grossen Grund Habsburg Hand Handschriften Hausakten Heck Heinrich Herzog Hofe Jahre Jahrh Jahrhunderts Jakob jetzt Johanniter Kaiser Kanzlei Karl Kętrzyński Kloster Kodex König konnte Land Landfrieden Landgraf Landrechtes Langenstein Leopold letzten lichen Lisola Ludwig Ludwig XIV Mainzer Landfriedens Mitteilungen XXIX muss neue Niedergerichtsbarkeit omnibus Orden Original Osswald österr Österreich Ottokars Oyta Papst Perlbach Poetting politischen Prüfening Quellen quod Recht richtig Sachsenspiegel Schertlin Schreiben Schrift Schwertorden Ser.ma später Stadt Stelle Strassburg Stücke Teil Text Traktat Ungeldes unserer Urbar Urkunden Venedig Verfasser viel Weise Werk wieder Wien wohl Worte zwei zweiten
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Stranica 729 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 533 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 730 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 728 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 226 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 729 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 728 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 167 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 599 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 239 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.