Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
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Stranica 4
... scheint mir unverdächtig . 4 ) Fol . 31. Die Schrift gehört der Mitte oder der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an . 5 ) Z. B. bei der Niederschrift von St. 3358 . 6 ) Die aufgezählten graphischen Merkmale würden für die KU . i . A ...
... scheint mir unverdächtig . 4 ) Fol . 31. Die Schrift gehört der Mitte oder der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an . 5 ) Z. B. bei der Niederschrift von St. 3358 . 6 ) Die aufgezählten graphischen Merkmale würden für die KU . i . A ...
Stranica 5
... scheint es zu sein , die alle vier Stücke zusammengeführt hat . Die Schrift gehört wohl noch dem 12. Jahrhundert an . Das Kanzleidiktat , das St. 3433 enthält , ist diesmal kein Beweis für die Echtheit ; es ist St. 3415 entnommen ) . Es ...
... scheint es zu sein , die alle vier Stücke zusammengeführt hat . Die Schrift gehört wohl noch dem 12. Jahrhundert an . Das Kanzleidiktat , das St. 3433 enthält , ist diesmal kein Beweis für die Echtheit ; es ist St. 3415 entnommen ) . Es ...
Stranica 13
... scheint mir , für alle Urkunden den nämlichen Schreiber anzunehmen3 ) . Er hat eben , wie wir noch sehen . werden , seine Schrift der Aufgabe entsprechend , die er sich stellte , verschieden gestaltet , und neben der mehr oder minder ...
... scheint mir , für alle Urkunden den nämlichen Schreiber anzunehmen3 ) . Er hat eben , wie wir noch sehen . werden , seine Schrift der Aufgabe entsprechend , die er sich stellte , verschieden gestaltet , und neben der mehr oder minder ...
Stranica 19
... scheint aber doch richtiger , für die Übereinstimmung zwischen St. 3247 und der Notiz von 1135 , an denen die Bischofsurkunde von 1129 nicht teilnimmt , eine Heranziehung der Tradition durch den Fälscher des Diploms anzunehmen . Dafür ...
... scheint aber doch richtiger , für die Übereinstimmung zwischen St. 3247 und der Notiz von 1135 , an denen die Bischofsurkunde von 1129 nicht teilnimmt , eine Heranziehung der Tradition durch den Fälscher des Diploms anzunehmen . Dafür ...
Stranica 20
... scheint der übrigens anderweitig beglaubigte Ludwicus de Loupure ( vgl . Mon. Boica 7 , 345 ) zu sein ; denn er bringt den Namen in der Zeugenliste von St. 3750 wieder . 4 ) Siehe Beilage 1 und 2 ; n . 2 ist auch als deutsche ...
... scheint der übrigens anderweitig beglaubigte Ludwicus de Loupure ( vgl . Mon. Boica 7 , 345 ) zu sein ; denn er bringt den Namen in der Zeugenliste von St. 3750 wieder . 4 ) Siehe Beilage 1 und 2 ; n . 2 ist auch als deutsche ...
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Albrecht III älteren Anna Archiv Artikel Ausdruck Bamberg Band beiden Benedikt XIII besonders Bischof bodtingh Böhmen böhmischen Boica Brief Buch Claudia Felicitas deutschen Deutschen Orden Diplom Dispacci ecclesie England Erklärung ersten Erzherzogin Fall Fälschungen fimeltingh Frage Friedrich Fürsten ganzen Gasconi Gasconi's Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Goding Gogericht Gografen Grafen grossen Grund Habsburg Hand Handschriften Hausakten Heck Heinrich Herzog Hofe Jahre Jahrh Jahrhunderts Jakob jetzt Johanniter Kaiser Kanzlei Karl Kêtrzyñski Kloster Kodex König konnte Land Landfrieden Landgraf Landrechtes Langenstein Leopold letzten lichen Lisola Ludwig Ludwig XIV Mainzer Landfriedens Mitteilungen XXIX muss neue Niedergerichtsbarkeit omnibus Orden Original Osswald österr Österreich Ottokars Oyta Papst Perlbach Poetting politischen Prüfening Quellen quod Recht richtig Sachsenspiegel Schertlin Schreiben Schrift Schwertorden Ser.ma später Stadt Stelle Strassburg Stücke Teil Text Traktat Ungeldes unserer Urbar Urkunden Venedig Verfasser viel Weise Werk wieder Wien wohl Worte zwei zweiten
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Stranica 729 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 533 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 730 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 728 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 226 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 729 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 728 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 167 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 599 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 239 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.