Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Opseg 29Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1908 |
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Stranica 6
... wohl nur ein Versehen , wenn man in der Urkunde des Bischofs Heinrich dieser Abmachung keine Erwähnung tat . Die Zeugen bekräftigen die Echtheit des Diploms . Sie kehren fast alle in den Urkunden wieder , die Konrad III . gleichfalls im ...
... wohl nur ein Versehen , wenn man in der Urkunde des Bischofs Heinrich dieser Abmachung keine Erwähnung tat . Die Zeugen bekräftigen die Echtheit des Diploms . Sie kehren fast alle in den Urkunden wieder , die Konrad III . gleichfalls im ...
Stranica 17
... Wohl be- 1 ) So namentlich die Form des e in der verlängerten Schrift und im Kon- text , die durch einen Punkt abgeschlossenen Schnörkel bei den Buchstaben e , s und t , wenn sie am Schlusse eines Wortes stehen ( siehe Tafel 1. ) . 2 ...
... Wohl be- 1 ) So namentlich die Form des e in der verlängerten Schrift und im Kon- text , die durch einen Punkt abgeschlossenen Schnörkel bei den Buchstaben e , s und t , wenn sie am Schlusse eines Wortes stehen ( siehe Tafel 1. ) . 2 ...
Stranica 69
... wohl aber für die Person des Königs und derer , die mit ihm an dem Angriff auf Bonifaz beteiligt waren , weil sie so hätten hoffen können , ihre Vergangenheit zu rechtfertigen . Wenn also an dieser Stelle die Anspinnung des ...
... wohl aber für die Person des Königs und derer , die mit ihm an dem Angriff auf Bonifaz beteiligt waren , weil sie so hätten hoffen können , ihre Vergangenheit zu rechtfertigen . Wenn also an dieser Stelle die Anspinnung des ...
Stranica 75
... wohl die Rede von regalis excellentia und dig- nitas honoris ipsius " , aber nur weil der Satzzusammenhang es so fordert . Rein unmöglich dürften in einer Denkschrift sowohl wie in einem Brief , die an den König gehen , die beiden ...
... wohl die Rede von regalis excellentia und dig- nitas honoris ipsius " , aber nur weil der Satzzusammenhang es so fordert . Rein unmöglich dürften in einer Denkschrift sowohl wie in einem Brief , die an den König gehen , die beiden ...
Stranica 98
... wohl richtiger , der deutsche Kaiser sei nicht mit dem römischen , höchstens mit dem Konsulat zu vergleichen , die Fürsten mit dem Senat ; Deutschland sei mehr Aristokratie als Monarchie , da der Kaiser nur mit den Bedingungen der ...
... wohl richtiger , der deutsche Kaiser sei nicht mit dem römischen , höchstens mit dem Konsulat zu vergleichen , die Fürsten mit dem Senat ; Deutschland sei mehr Aristokratie als Monarchie , da der Kaiser nur mit den Bedingungen der ...
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Albrecht III älteren Anna Archiv Artikel Ausdruck Bamberg Band beiden Benedikt XIII besonders Bischof bodtingh Böhmen böhmischen Boica Brief Buch Claudia Felicitas deutschen Deutschen Orden Diplom Dispacci ecclesie England Erklärung ersten Erzherzogin Fall Fälschungen fimeltingh Frage Friedrich Fürsten ganzen Gasconi Gasconi's Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Goding Gogericht Gografen Grafen grossen Grund Habsburg Hand Handschriften Hausakten Heck Heinrich Herzog Hofe Jahre Jahrh Jahrhunderts Jakob jetzt Johanniter Kaiser Kanzlei Karl Kêtrzyñski Kloster Kodex König konnte Land Landfrieden Landgraf Landrechtes Langenstein Leopold letzten lichen Lisola Ludwig Ludwig XIV Mainzer Landfriedens Mitteilungen XXIX muss neue Niedergerichtsbarkeit omnibus Orden Original Osswald österr Österreich Ottokars Oyta Papst Perlbach Poetting politischen Prüfening Quellen quod Recht richtig Sachsenspiegel Schertlin Schreiben Schrift Schwertorden Ser.ma später Stadt Stelle Strassburg Stücke Teil Text Traktat Ungeldes unserer Urbar Urkunden Venedig Verfasser viel Weise Werk wieder Wien wohl Worte zwei zweiten
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Stranica 729 - Rechtswörterbuche zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vornehmlich um solche deutsche Rechtsausdrücke und formelhafte Wendungen der Rechtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten vorkommen; insbesondere sind aber jene Ausdrücke sehr willkommen, die in den landläufigen Glossarien und Wörterbüchern nicht oder nicht in der gefundenen Bedeutung für jene Zeit und Gegend verzeichnet sind. Hiebei kommt gedrucktes und ungedrucktes...
Stranica 533 - Heinrich Ritter von Srbik. Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia.
Stranica 730 - Etwaige Erklärungen des Einsenders oder solche Notizen , die sich in der Ausgabe selbst finden, sind sehr erwünscht und mögen auf dem rechten Rande vermerkt werden mit Angabe des Urhebers der Erklärung. Ort, Jahr und Fundstelle (bei Büchern auch Bandnunimer, Seite und Urkundennummer) sollen möglichst genau angegeben sein.
Stranica 728 - Wörterbücher sind teils recht veraltet1) und lückenhaft, oder sie berücksichtigen die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andere bringen überhaupt keine Erklärungen oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vorzüglichen Register der Urkundenausgaben. Du Gange berücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat...
Stranica 226 - Den koning küset man to richtere over egen unde len unde over iewelkes mannes lif. Die keiser ne mach aver in allen landen nicht sin, unde al ungerichte nicht richten to aller tiet, dar umme liet he den vorsten grafscap unde den greven scultheitdum.
Stranica 729 - Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebietes vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 175O gesammelt.
Stranica 728 - Bedeutung ist, so sind einige Worte hierüber an dieser Stelle vielleicht von Interesse. Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist wohl bei allen Studien auf historischem Gebiete ein lang und lebhaft empfundenes. Die bereits vorhandenen Glossare und Wörterbücher sind teils recht veraltet...
Stranica 167 - Nicht um eine kritische, dem jetzigen Stand der Forschung entsprechende Nachprüfung und Ergänzung älterer Darstellungen, sondern um eine völlige Neuschöpfung auf Grund der ersten Quellen handelt es sich in dem vorliegenden Falle«.
Stranica 599 - Wege des Gewohnheitsrechtes und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen und dem Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde...
Stranica 239 - Allerhande klage unde al ungerichte mut de richtere richten binnen sime gerichte, swar he is, ane of man np egen klaget, oder up enen scepenbaren vrien man ungerichte claget. Des ne mach die richtere nicht richten wan to echter dingstat unde tinder koningcs banne.