| Verein für Landeskunde von Niederösterreich und Wien - 1879 - Broj stranica: 460
...Dorfgericht ist jener Teil der öffentlichen Gerichtsbarkeit, welcher im Wege des Gewohnheitsrechts und der Exemtionsprivilegien dem Landrichter entzogen...Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde. Die Dorfgerichtsbarkeit teilt mit der Vogteigerichtsbarkeit die Herleitung aus der öffentlichen Gerichtsbarkeit.... | |
| Arnold Luschin von Ebengreuth - 1879 - Broj stranica: 318
...S. 364. — 1304 verkauft üietöffentlichen Gerichtsbarkeit, welcher im Wege des Gewohnheitsrechts und der Exemtions-Privilegien dem Landrichter entzogen...Immunitätsherrn zur Ausübung übertragen wurde. Es geht dies nicht nur daraus hervor, dass die Dorfobrigkeit die sog. niedere Gerichtsbarkeit innerhalb... | |
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